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Als Wart altmodisch Huter umgangssprachlich auch Aufseher wird eine Person bezeichnet die im Auftrag einer ubergeordneten Stelle eine ordentliche Nutzung und Funktionsfahigkeit von Anlagen Einrichtungen oder Gegenstanden sicherstellt In einigen Fallen werden Warte auch fur das Wohl bestimmter Personenkreise bestellt Beschreibung BearbeitenEin Wart wird normalerweise von Firmen Vereinen oder von Amts wegen betraut die Aufsicht uber eine offentlich zur Verfugung stehende Einrichtung zu fuhren Seine Aufgabe ahnelt bedingt der eines Hausmeisters jedoch mit einer grosseren Verantwortlichkeit und dem zusatzlichen Auftrag das Hausrecht auszuuben Ein Wart kann zur Sicherung der ihm anvertrauten Einrichtung eigenverantwortlich Regeln aufstellen deren Einhaltung uberprufen und bei Nichtbeachtung das Hausrecht durchsetzen Warte werden beispielsweise haufig in der Form von Gerate oder Platzwarten von Sportvereinen eingesetzt um die Funktionsfahigkeit sicherzustellen und missbrauchliche Nutzung oder Beschadigung von Vereinseigentum zu unterbinden Sie kommen ebenso bei Vereinen als Kassenwarte oder Jugendwarte oder Zeugwarte vor Im deutschen Nationalsozialismus wurden die Begriffe des Blockwarts und des Luftschutzwarts gepragt und fuhrten in der Folge zeitweise zu einer negativen Konnotation des Wortes In der deutschsprachigen Schweiz wird ein Hausmeister uberwiegend als Hauswart bezeichnet Aufgabenbereich und Kompetenzen decken sich dabei mit denen eines Hausmeisters Siehe auch BearbeitenWarter Tankwart Zeugwart Sportwart Baumwart ForstwartWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Wart Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wart Aufseher amp oldid 235692884