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Eine Forstbetriebsgemeinschaft FBG auch Waldbesitzervereinigung WBV 1 ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern der den Zweck verfolgt die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflachen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstucke zu verbessern insbesondere die Nachteile geringer Flachengrosse ungunstiger Flachengestalt der Besitzzersplitterung der Gemengelage des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmangel zu uberwinden 16 Bundeswaldgesetz BWaldG Verwendet wird die Bezeichnung Forstbetriebsgemeinschaft sowohl in Deutschland Osterreich als auch in der Schweiz In Osterreich ist auch die Bezeichnung Waldwirtschaftsgemeinschaft WWG gebrauchlich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Bedeutung 2 Forderung 2 1 Finanziell 2 2 Administrativ 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte und Bedeutung BearbeitenUnter den Waldbesitzarten uberwog nach der Forsterhebung von 1961 der Privatwald mit einer Forstbetriebsflache von 3 157 Millionen ha und einem Flachenanteil von 43 8 Die durchschnittliche Betriebsgrosse betrug 4 ha In sehr vielen Fallen bestand der einzelne Betrieb aus mehreren oft zerstreut liegenden Waldparzellen Die meisten Strukturmangel die der kleinere Privatwald aufwies wie z B fehlender oder ungenugender Waldaufschluss durch Wege und hohe Anteile ertragloser oder ertragschwacher Bestockung standen mit der historisch bedingten Besitzzersplitterung in Zusammenhang Sofern es uberhaupt Zusammenschlusse von Waldbesitzern gab etwa in altrechtlichen Waldgenossenschaften verfugten diese weder uber gemeinschaftliches Eigentum noch eine gemeinsame Betriebsplanung Haufigste Rechtsform waren die nicht rechtsfahigen Vereine 54 BGB und die nicht wirtschaftlichen Vereine 21 BGB Die forstlichen Zusammenschlusse mit gemeinsamer Bewirtschaftung betrugen nur 0 5 der Privatwaldflache Das Gesetz uber forstwirtschaftliche Zusammenschlusse FZusG vom 1 September 1969 2 und ab 1975 das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Forderung der Forstwirtschaft Bundeswaldgesetz BWaldG ermoglichten dann bestimmte forstwirtschaftliche Zusammenschlusse um die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflachen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstucke zu verbessern und bestehende Strukturmangel zu uberwinden 2 FZusG 16 BWaldG 3 Historische Vorbilder fur die Forstbetriebsgemeinschaften waren die Waldbauvereine die schon nach dem Ersten Weltkrieg die Waldbewirtschaftung verbessern sollten 4 Eine rationelle Forstwirtschaft ist bei der geringen Grosse der meisten Privatwaldflachen und der haufig ungunstigen Flachenausformung nur im Zusammenwirken mit anderen Waldbesitzern moglich Der wichtigste forstpolitische Ansatzpunkt lag in der Bundesrepublik Deutschland deshalb in der gesetzlichen administrativen und finanziellen Forderung geeigneter forstwirtschaftlicher Zusammenschlusse die auf den Gebieten der forstlichen Erzeugung und des Absatzes forstlicher Erzeugnisse eine moglichst weitgehende Kooperation der Waldbesitzer ermoglichen und bewirken sollten Die Forderung horizontaler Zusammenschlusse in Gestalt der Forstbetriebsgemeinschaften war in Gebieten mit kleinflachiger Besitzstruktur und starker Gemengelage der wichtigste Ansatzpunkt fur eine Verbesserung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes forstlicher Erzeugnisse 5 6 Im Bundesgebiet gab es im Jahr 2003 insgesamt 1 723 anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften die zusammen rund 311 000 Mitglieder und 3 150 Mio ha Wald umfassten sowie 25 anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen mit 377 Mitgliedern Die Schwerpunktaufgaben der forstwirtschaftlichen Zusammenschlusse sind der gemeinsame Holzverkauf die Beschaffung und der koordinierte Einsatz von Maschinen und Geraten sowie der Wegebau und die Wegeunterhaltung 7 Als geeignete Rechtsform fur eine FBG kommt in Deutschland neben dem wirtschaftlichen Verein w V 8 auch die Genossenschaft in Betracht 18 Abs 1 Nr 4 BWaldG 9 Forderung BearbeitenFinanziell Bearbeiten Die Forstwirtschaft wird wegen der Nutz Schutz und Erholungsfunktionen des Waldes offentlich gefordert Der Bund beteiligt sich an der finanziellen Forderung der Forstbetriebsgemeinschaften gem 41 Abs 5 Nr 1 Abs 4 BWaldG auf Grund des Gesetzes uber die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kustenschutzes vom 3 September 1969 GAGK 10 und den Festlegungen in dem gem 4 5 GAGK zu erstellenden Rahmenplan 11 Die Forderung der darunter fallenden Massnahmen ist jedoch in erster Linie Landersache 12 13 Administrativ Bearbeiten Unter bestimmten Voraussetzungen kann einer Forstbetriebsgemeinschaft die Rechtsfahigkeit nach 22 BGB verliehen werden 5 FZusG 19 BWaldG Literatur Bearbeitenaid infodienst Hrsg Forstwirtschaftliche Zusammenschlusse Rechtsformen und steuerliche Grundlagen Bonn 2009 Georg Ludwig von Breitenbuch Christoph Schurr Privatwald in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlussen In Matthias Kramer Christoph Schurr Hrsg Internationales Waldrecht und nachhaltige Waldnutzung Tschechien Polen und Deutschland im Vergleich Wiesbaden Deutscher Universitatsverlag 2004 S 109 117 Christoph Schurr Zwischen Allmende und Anti Allmende Eine Untersuchung zur Struktur und Strukturentwicklung des kleinflachigen privaten Waldeigentums unter den Bedingungen der gesellschaftlichen Transformation am Beispiel des Freistaates Sachsen Univ Diss Freiburg i Br 2006 Weblinks BearbeitenForstbetriebsgemeinschaften im Bundeswaldgesetz 16 ff BWaldG Krafte bundeln in forstlichen Zusammenschlussen LWF aktuell Ausgabe 3 2009 FBG Hilfe de wald wird mobil de gGmbH abgerufen am 6 Januar 2021 Einzelnachweise Bearbeiten Selbsthilfeeinrichtungen Von Waldbesitzern fur Waldbesitzer In stmelf bayern de Abgerufen am 22 Juni 2017 BGBl I S 1543 Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Forderung der Forstwirtschaft Bundeswaldgesetz BT Drs 7 889 vom 9 Juli 1973 S 29 ff Harald Gerlach Die hannoverschen holzwirtschaftlichen Zusammenschlusse Aus der Holznot geboren 26 Juli 1986 Entwurf eines Gesetzes uber forstwirtschaftliche Zusammenschlusse BT Drs V 4231 vom 20 Mai 1969 S 9 ff 13 vgl auch Stefan Schmidt Die Entwicklung des Privatwaldes nach 1945 Memento des Originals vom 27 Januar 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www waldwissen net waldwissen net abgerufen am 18 Januar 2021 Karl Heinz Thiemann Johannes Mock Martin Schumann Erste Neugrundung einer Waldgemeinschaft auf Basis von 1008 BGB im Flurbereinigungsverfahren Kell am See Rheinland Pfalz zfv 2016 S 397 406 vgl BFH Urteil vom 18 Juni 2009 V R 77 07 Rdnr 24 ff 27 Roman Fischer Richtige Rechtsformen fur Forstbetriebsgemeinschaften Bayerischer Bauernverband ohne Jahr abgerufen am 22 April 2021 BGBl I S 1573 vgl Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft Hrsg Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kustenschutzes 2020 2023 Stand April 2020 S 102 ff Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Forderung der Forstwirtschaft Bundeswaldgesetz BT Drs 7 889 vom 9 Juli 1973 S 31 vgl beispielsweise fur Sachsen Anhalt Forderung im Forstbereich Ministerium fur Umwelt Landwirtschaft und Energie abgerufen am 20 Januar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Forstbetriebsgemeinschaft amp oldid 229104452