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Ein Vorbehaltsgebiet ist eine regionalplanerische Festlegung 1 die bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen verbindlich vorgibt 3 Abs 1 Nr 2 ROG Es ist ein Instrument der Raumordnung und ahnlich der Veranderungssperre eine entschadigungslos hinzunehmende Inhalts und Schrankenbestimmung des Eigentums 2 Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Bedeutung 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenRaumordnungsplane konnen zur Festlegung der Raumstruktur gemass 7 Abs 3 ROG Vorrang Vorbehalts und Eignungsgebiete bezeichnen Die Belange fur die Vorrang oder Vorbehaltsgebiete festgelegt werden konnen werden beispielsweise im Freistaat Bayern im Landesentwicklungsprogramm bestimmt Art 14 Abs 2 Satz 3 BayLPlG Vorranggebiete sind Gebiete die fur bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschliessen soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind 7 Abs 3 Nr 1 ROG Beispiele Die fur die weitere Entwicklung des Verkehrsflughafens Munchen erforderliche Flache ist als Vorranggebiet Flughafenentwicklung festgelegt 3 ebenso Gebiete mit besonderer Bedeutung fur Naturschutz und Landschaftspflege 4 Vorbehaltsgebiete sind Gebiete in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwagung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist 7 Abs 3 Nr 2 ROG Beispiele Vorbehaltsgebiete fur den Abbau von Bodenschatzen 5 oder die Errichtung von Windkraftanlagen 6 Eignungsgebiete sind Gebiete in denen bestimmten raumbedeutsamen Massnahmen oder Nutzungen die stadtebaulich nach 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen sind andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen wobei diese Massnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind 7 Abs 3 Nr 3 ROG Bedeutung BearbeitenVorbehaltsgebiete zahlen zu den Grundsatzen der Raumordnung und sind bei der Genehmigung raumbedeutsamer Vorhaben in dem betreffenden Gebiet als abwagungserheblich zu berucksichtigen 4 Abs 1 Nr 2 ROG Sie konnen als offentlicher Belang im Sinne des 35 BauGB der Genehmigung eines konkurrierenden nicht durch die planerische Ausweisung erfassten privilegierten Bauvorhabens im Aussenbereich entgegenstehen 7 Dies gilt bereits dann wenn die Ausweisung noch nicht verbindlich erfolgt sondern der fragliche Plan erst in Aufstellung begriffen ist Die Planung muss jedoch zumindest das Stadium der Verlautbarungsreife erreicht haben Das ist der Fall wenn sie im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Gegenstand der Erorterung gemacht werden kann 7 Ausserdem muss absehbar sein dass die ins Auge gefasste Planung auch verbindlich werden wird Das beurteilt sich nach den jeweiligen Verhaltnissen vor Ort und dem einschlagigen Landesplanungsrecht 7 Vorbehaltsgebiete verstossen wegen ihrer Ausschlusswirkung nicht ohne weiteres gegen das Verbot der Negativplanung 8 Die Unzulassigkeit ist erst dann gegeben wenn die Ausweisung nicht dem wirklichen Willen des Planungstragers entspricht sondern nur vorgeschoben worden ist um bestimmte Nutzungen zu verhindern 9 In Vorranggebieten sind mit den festgelegten Zielen nicht vereinbare Vorhaben hingegen ohne weitere Abwagung mit den privaten Belangen des Vorhabentragers generell unzulassig Literatur BearbeitenSusan Grotefels Christian Bonker Werner Hoppe Offentliches Baurecht Raumordnungsrecht Stadtebaurecht Bauordnungsrecht 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59163 1 Willi Arenz Hans J Heide Hartmut Dyong Werner Cholewa Raumordnung in Bund und Landern Kommentar zum Raumordnungsgesetz des Bundes und Vorschriftensammlung aus Bund und Landern Loseblattsammlung Stand Dezember 2009 4 Auflage Verlag Kohlhammer Stuttgart 2009 ISBN 978 3 17 017921 9 Konrad Goppel Peter Runkel Willy Spannowsky Raumordnungsgesetz ROG Kommentar 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71936 3 Einzelnachweise Bearbeiten BVerwG Beschluss vom 28 November 2005 4 B 66 05 BverwG Urteil vom 27 Januar 2005 4 C 5 04 Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 1 September 2013 LEP S 49 4 5 1 LEP S 71 7 1 2 LEP S 55 5 2 1 LEP S 68 6 2 2 a b c BverwG Urteil vom 27 Januar 2005 4 C 5 04 BVerwG Urteil vom 13 Marz 2003 4 C 4 02 BVerwGE 118 33 BVerwG Urteil vom 18 Dezember 1990 4 NB 8 90 zu 1 Abs 3 BauGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorbehaltsgebiet amp oldid 236157986