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Die Verordnung uber Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ODR Verordnung ODR VO ist eine Verordnung der Europaischen Union uber die alternative Streitbeilegung AS fur den elektronischen Geschaftsverkehr zur Forderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt 1 Verordnung EU Nr 524 2013Titel Verordnung EU Nr 524 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2013 uber die Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Anderung der Verordnung EG Nr 2006 2004 und der Richtlinie 2009 22 EGKurztitel Verordnung uber Online Streitbeilegung in VerbraucherangelegenheitenBezeichnung nicht amtlich ODR VerordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie VerbraucherrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 9 Januar 2016Fundstelle ABl L Nr 165 18 Juni 2013 S 1 12Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Durch die Verordnung wurde eine unabhangige unparteiische transparente effektive schnelle und faire aussergerichtliche Moglichkeit 2 zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen die sich aus dem grenzuberschreitenden 3 Online Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten Union ergeben Dadurch soll das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmern in den grenzubergreifenden elektronischen Ein und Verkauf gestarkt werden 4 Im ersten Betriebsjahr nutzten 24 000 Verbraucher die OS Plattform 5 Die Verordnung und die Richtlinie 2013 11 EU ADR Richtlinie erganzen einander 6 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Zweck 2 Geltungsbereich 3 OS Plattform 3 1 Funktion der OS Plattform 4 Verfahrensdauer 5 Kosten der OS 6 Online Geschafte 7 Information der Verbraucher 8 Sanktionen 9 Abgrenzung 10 Siehe auch 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseZiel und Zweck BearbeitenHauptziel der Verordnung ist die Einrichtung einer OS Plattform Online Streitbeilegungsplattform auf Unionsebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen fur die alternative Streitbeilegung AS Stellen gemass ADR Richtlinie 7 Geltungsbereich BearbeitenDie Verordnung gilt ab dem 9 Januar 2016 fur die aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten AS bei denen die in der Union wohnhaften Verbraucher gegen in der Union niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen konnen 8 Voraussetzung ist dass die Streitigkeit unter die Richtlinie 2013 11 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2013 uber die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten ADR Richtlinie fallt 9 Die Verordnung soll weder fur Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern die aus offline geschlossenen Kauf oder Dienstleistungsvertragen erwachsen noch fur Streitigkeiten zwischen Unternehmern gelten 10 OS ist nicht dazu bestimmt gerichtliche Verfahren zu ersetzen und kann nicht dementsprechend gestaltet sein ausserdem sollte sie Verbrauchern oder Unternehmern nicht das Recht nehmen die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu suchen Diese Verordnung sollte daher die Parteien in keiner Weise daran hindern ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem wahrzunehmen 11 OS Plattform BearbeitenDie Online Streitbeilegungsplattform OS Plattform wird auf den existierenden AS Stellen der Mitgliedstaaten aufbauen und die Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten achten 12 Die OS Plattform ist eine interaktive Website die eine zentrale Anlaufstelle fur Verbraucher und Unternehmer darstellt die aus Online Rechtsgeschaften entstandene Streitigkeiten aussergerichtlich beilegen mochten Die OS Plattform bietet allgemeine Informationen uber die aussergerichtliche Beilegung von aus Online Kaufvertragen und Online Dienstleistungsvertragen erwachsenden vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern Verbraucher und Unternehmer haben die Moglichkeit auf dieser Plattform durch Ausfullen eines in allen Amtssprachen der EU verfugbaren Online Formulars Beschwerden einzureichen und einschlagige Unterlagen beizufugen Die Beschwerden werden dann uber die Plattform an die fur die betreffende Streitigkeit zustandige AS Stelle weitergeleitet Die OS Plattform stellt ein kostenloses elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bereit das es den AS Stellen ermoglicht das Streitbeilegungsverfahren mit den Parteien uber die OS Plattform abzuwickeln Die AS Stellen sind dabei nicht verpflichtet das Fallbearbeitungsinstrument zu verwenden 13 Nahere Details zur Ausgestaltung wurden in der Durchfuhrungs Verordnung 2015 1051 14 veroffentlicht Zusatzlich bietet die OS Plattform Verbrauchern und Unternehmen die Moglichkeit das Tool als Kommunikationsplattform zu nutzen und im direkten Austausch eine Losung zu finden Unternehmen konnen die Plattform somit als Beschwerde Management Tool nutzen Die OS Plattform wurde von der Europaischen Kommission entwickelt und wird auch von ihr betrieben Die Kommission ist einschliesslich samtlicher fur die Zwecke dieser Verordnung erforderlichen Ubersetzungsfunktionen die Pflege die Finanzierung und die Datensicherheit dieser Plattform zustandig Die OS Plattform ist benutzerfreundlich auszugestalten 15 Funktion der OS Plattform Bearbeiten Die OS Plattform hat folgende Funktionen 16 Bereitstellung eines elektronischen Beschwerde und Kontaktformulars 17 Unterrichtung des Beschwerdegegners uber die Beschwerde oder die Kontaktaufnahme Ermittlung der zustandigen AS Stelle oder der zustandigen AS Stellen und Ubermittlung der Beschwerde an die AS Stelle auf die sich die Parteien gemass Artikel 9 der Verordnung geeinigt haben kostenlose Bereitstellung eines elektronischen Fallbearbeitungsinstruments das es den Parteien und der AS Stelle ermoglicht das Streitbeilegungsverfahren online uber die OS Plattform durchzufuhren Versorgung der Parteien und der AS Stelle mit Ubersetzungen der Informationen die fur die Streitbeilegung erforderlich sind und uber die OS Plattform ausgetauscht werden Bereitstellung eines elektronischen Formulars mithilfe dessen die AS Stellen die in Artikel 10 Buchstabe c der Verordnung genannten Informationen ubermitteln Bereitstellung eines Feedback Systems uber das sich die Parteien zur Funktionsweise der OS Plattform und der AS Stelle die ihre Streitigkeit bearbeitet hat aussern konnen Bereitstellung von Informationen und statistischen Daten Das AS Verfahren selbst wird von der zustandigen Streitbeilegungsstelle gefuhrt an die die Beschwerde uber die OS Plattform weitergeleitet wurde Art 9 Abs 6 ODR VO Die Os Plattform selbst ist keine Schlichtungsstelle Verfahrensdauer BearbeitenGrundsatzlich ist ein Ergebnis des Verfahrens binnen 90 Kalendertagen nach Eingang der vollstandigen Beschwerdeakte bei der AS Stelle zu erreichen Bei hoch komplexen Streitigkeiten kann die mit der Beilegung betraute AS Stelle die Frist von 90 Kalendertagen nach eigenem Ermessen verlangern Die Parteien sind von jeder Verlangerung dieser Frist und von der zu erwartenden Zeitspanne bis zur Beilegung der Streitigkeit zu unterrichten 18 Kosten der OS BearbeitenDie OS Plattform selbst ist eine zentrale Anlaufstelle fur Verbraucher und Unternehmer deren Nutzung kostenfrei ist 19 Wird eine Beschwerde uber die OS Plattform an eine AS Stelle weitergeleitet sollen hinsichtlich der Kosten dieser Stelle eigene nationale Verfahrensregeln gelten 20 Online Geschafte Bearbeiten Online Kaufvertrag oder Online Dienstleistungsvertrag Online Geschafte im Sinne der Verordnung erfasst Kauf oder Dienstleistungsvertrage bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen uber eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat Dies sollte auch Falle abdecken in denen der Verbraucher die Website oder den anderen Dienst der Informationsgesellschaft uber ein mobiles elektronisches Gerat aufruft beispielsweise uber ein Mobiltelefon 21 Information der Verbraucher BearbeitenDie in der Union niedergelassenen Unternehmen die Online Kaufvertrage oder Online Dienstleistungsvertrage eingehen und in der Union niedergelassene Online Marktplatze mussen sofern sie sich dazu verpflichtet haben oder gesetzlich verpflichtet sind auf ihren Websites einen Link zur OS Plattform bereitstellen Dieser Link muss fur Verbraucher leicht zuganglich und anklickbar sein 22 Sanktionen BearbeitenDie von den Unionsmitgliedstaaten vorgesehenen Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Verordnung mussen wirksam verhaltnismassig und abschreckend sein 23 Abgrenzung BearbeitenDie Alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Online Geschaften unterscheidet sich von staatlichen Gerichtsverfahren da von keiner beteiligten Partei hoheitlicher Zwang ausgeubt werden kann Die Vereinbarung ist freiwillig und auch der Vorschlag zur Problemlosung muss von keiner Partei angenommen werden der Schiedsgerichtsbarkeit weil die Institutionen der Alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Online Geschaften vom Staat bereitgestellt werden und nicht von den Parteien das Schiedsgericht bzw die Schiedsrichter selbst vereinbart oder bestimmt werden mussen und dass der Vorschlag zur Problemlosung nicht angenommen werden muss der Mediation da die Teilnahme des Unternehmers an der Alternativen Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Online Geschaften regelmassig verpflichtend ist wahrend bei der Mediation die Beteiligten grundsatzlich freiwillig teilnehmen Siehe auch BearbeitenAlternative Streitbeilegungsstellen Europaisches Verbraucherzentrum Osterreich Alternative Dispute Resolution ADR ADR Richtlinie Mediation Schiedsgerichtsbarkeit SchlichtungWeblinks BearbeitenOnline Dispute Resolution OS Plattform Video zur OS Plattform und die Moglichkeiten und Kurzanleitung zur Nutzung der OS Plattform Verordnung EU Nr 524 2013 des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 21 Mai 2013 uber die Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Anderung der Verordnung EG Nr 2006 2004 und der Richtlinie 2009 22 EG Verordnung uber Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Richtlinie 2013 11 EU des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 21 Mai 2013 uber die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Anderung der Verordnung EG Nr 2006 2004 und der Richtlinie 2009 22 EG Richtlinie uber alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Durchfuhrungsverordnung EU 2015 1051 der Kommission vom 1 Juli 2015 uber die Modalitaten fur die Ausubung der Funktionen der Plattform zur Online Streitbeilegung uber die Modalitaten des elektronischen Beschwerdeformulars und die Modalitaten der Zusammenarbeit der Kontaktstellen gemass der Verordnung EU Nr 524 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten Einzelnachweise Bearbeiten Siehe Erwagungsgrund 3 der Verordnung Art 1 der Verordnung Die Unionsmitgliedstaaten konnen auch Streitigkeiten von Parteien die ihren gewohnlichen Aufenthalt im selben Mitgliedstaat haben zulassen Siehe Erwagungsgrund 4 7 und 8 der Verordnung Online Handel und Online Streitbeilegung OS 24 000 Verbraucher nutzten die neue europaische Plattform im ersten Jahr Pressemitteilung der Kommission vom 24 Marz 2017 Erwagungsgrund 12 der ADR Richtlinie Siehe Erwagungsgrund 18 der Verordnung Siehe Art 2 sowie Erwagungsgrund 9 und 10 der Verordnung Beschwerden von Unternehmern gegen Verbraucher jedoch nur sofern die betreffenden Verfahren von AS Stellen angeboten werden die in einer Liste gemass Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2013 11 EU gefuhrt sind Siehe Erwagungsgrund 9 der Verordnung Siehe Erwagungsgrund 15 der Verordnung Siehe Erwagungsgrund 26 der Verordnung Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht auf ein unparteiisches Gericht gehoren zu den in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union niedergelegten Grundrechten Siehe Erwagungsgrund 22 der Verordnung Siehe Erwagungsgrund 18 der Verordnung ABl 2015 L 171 1 Art 5 Abs 1 der Verordnung Art 5 Abs 4 der Verordnung Nahere Details zur Ausgestaltung wurden in der Durchfuhrungs Verordnung 2015 1051 ABl 2015 L 171 1 veroffentlicht Art 10 Buchst a der Verordnung in Verbindung mit Art 8 Buchst e der ADR Richtlinie Art 5 Abs 2 der Verordnung Siehe Erwagungsgrund 22 der Verordnung Siehe Erwagungsgrund 14 der Verordnung Art 14 der Verordnung Art 18 der Verordnung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten amp oldid 231451133