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Die EU Geldtransferverordnung vom 15 November 2006 Verordnung EG Nr 1781 2006 uber die Ubermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers 1 ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekampfung der Geldwasche und des Terrorismus Verordnung EU Nr 1781 2006Titel Verordnung EG Nr 1781 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 November 2006 uber die Ubermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei GeldtransfersBezeichnung nicht amtlich GeldtransferverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie StrafrechtGrundlage EGV insbesondere Art 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 1 Januar 2007Ersetzt durch Verordnung EU 2015 847Ausserkrafttreten 25 Juni 2015Fundstelle ABl L 345 8 Dezember 2006 S 1 9Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Mit dieser Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der Financial Action Task Force on Money Laundering Arbeitsgruppe Finanzielle Massnahmen gegen Geldwasche FATF in EU Recht umgesetzt Sie ist am 1 Januar 2007 in Kraft getreten Sie wurde durch die neue Geldtransfer Verordnung EU 2015 847 uber die Ubermittlung von Angaben bei Geldtransfers 2 mit Wirkung zum 26 Juni 2015 ersetzt Ziele BearbeitenMit der Geldtransferverordnung wurde festgelegt dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten mussen Ziel der Massnahme ist die Verhinderung Untersuchung und Aufdeckung von Geldwasche und Terrorismusfinanzierung Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Geldwasche Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen EU Kommission zur Verordnung uber die Ubermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers Terrorismusbekampfung Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Verordnung EG Nr 1781 2006 uber die Ubermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei GeldtransfersEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 1781 2006 des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 15 November 2006 uber die Ubermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers In Amtsblatt der Europaischen Union L 345 8 Dezember 2006 S 1 9 Verordnung EU 2015 847 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Mai 2015 uber die Ubermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung EU Nr 1781 2006 In ABl L 141 1 vom 5 Juni 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1781 2006 Geldtransferverordnung amp oldid 209899511