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Dieser Artikel erlautert die europaische Verordnung Fur die deutsche Kosmetik Verordnung siehe dort Die Verordnung EG Nr 1223 2009 uber kosmetische Mittel vom 30 November 2009 harmonisiert Rechtsvorschriften uber kosmetische Mittel in der europaischen Gemeinschaft vereinfacht Verfahren und baut bestimmte Elemente wie Marktuberwachung aus um ein hohes Mass an Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewahrleisten Erwagungsgrund 3 der Verordnung EG Nr 1223 2009 Sie gilt seit 11 Juli 2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union und ersetzt die Richtlinie 76 768 EWG uber kosmetische Mittel Verordnung EG Nr 1223 2009Titel Verordnung EG Nr 1223 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 November 2009 uber kosmetische MittelBezeichnung nicht amtlich KosmetikverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie VerbraucherrechtGrundlage AEUV insbesondere Art 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 11 Juli 2013Ersetzt Richtlinie 76 768 EWGFundstelle ABl L Nr 342 22 Dezember 2009 S 59 209Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Verordnung regelt die wesentlichen Anforderungen und Verpflichtungen bei kosmetischen Mitteln Das sind Stoffe oder Gemische die dazu bestimmt sind ausserlich mit den Teilen des menschlichen Korpers Haut Behaarungssystem Nagel Lippen und aussere intime Regionen oder mit den Zahnen und den Schleimhauten der Mundhohle in Beruhrung zu kommen und zwar zu dem ausschliesslichen oder uberwiegenden Zweck diese zu reinigen zu parfumieren ihr Aussehen zu verandern sie zu schutzen sie in gutem Zustand zu halten oder den Korpergeruch zu beeinflussen Art 2 Abs 1 Buchst a der Verordnung Die Verordnung wird erganzt durch die Verordnung EU Nr 655 2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begrundung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln und die Verordnung EU 2015 1298 vom 28 Juli 2015 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Verantwortlichkeit fur Sicherheit und Einschrankungen von zu verwendenden Stoffen 2 Abgrenzung zur europaischen Richtlinie 76 768 EWG 3 Tierversuche 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVerantwortlichkeit fur Sicherheit und Einschrankungen von zu verwendenden Stoffen BearbeitenDer allgemeine Grundsatz der Verantwortlichkeit des Herstellers oder Importeurs fur die Sicherheit des kosmetischen Mittels wird erganzt durch Einschrankungen fur einige Stoffe uber die Anhange II bis VI Anhang I Sicherheitsbericht fur kosmetische Mittel Anhang II Liste der Stoffe die verboten sind Anhang III Liste der Stoffe welche unter Einschrankungen enthalten sein durfen Anhang IV Liste der zugelassenen Farbstoffe Anhang V Liste der zugelassenen Konservierungsstoffe Anhang VI Liste der zugelassenen UV Filter Anhang VII Auf Verpackungen Behaltern zu verwendende Symbole insbesondere zur Darstellung der Haltbarkeit Anhang VIII Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen bisher ohne Eintrag Laut Erwagungsgrund 64 der Verordnung sollte insbesondere die Kommission die Befugnis erhalten die Anhange dieser Verordnung an den technischen Fortschritt anzupassen Abgrenzung zur europaischen Richtlinie 76 768 EWG BearbeitenUnter anderem neu in der Verordnung gegenuber der Richtlinie 76 768 EWG uber kosmetische Mittel ist die Verpflichtung der Hersteller Kosmetikprodukte uber das Cosmetic Products Notification Portal CPNP der EU zu melden Dabei mussen unter anderem Rahmenrezeptur und Produktetikett Label hinterlegt werden bisherige nationale Meldepflichten entfallen Tierversuche BearbeitenDie Verordnung beschrankt die Tierversuche entsprechend der europaischen Richtlinie 86 609 EWG des Rates vom 24 November 1986 zur Annaherung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der fur Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere 3 So durfen gemass Artikel 7 dieser Richtlinie keine Tierversuche durchgefuhrt werden wenn wissenschaftlich zufrieden stellende Alternativen zur Verfugung stehen Dies spiegelt sich in dem vorgesehenen Verbot von Tierversuchen in der Verordnung wider Siehe auch BearbeitenCosIng DatenbankWeblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 1223 2009 Verordnung EU Nr 655 2013 Verordnung EU 2015 1298Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 655 2013 Verordnung EU 2015 1298 Richtlinie 86 609 EWG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1223 2009 uber kosmetische Mittel amp oldid 233472424