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Die Verordnung uber den Larmschutz bei offentlichen Fernsehdarbietungen im Freien uber die Fussball WM 2014 schuf fur Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen fur Public Viewing Veranstaltungen anlasslich der Fussball Weltmeisterschaft 2014 BasisdatenTitel Verordnung uber den Larmschutz bei offentlichen Fernsehdarbietungen im Freien uber die Fussball WM 2014Art BundesrechtsverordnungGeltungsbereich DeutschlandErlassen aufgrund von 23 Abs 1 S 1 BImSchGRechtsmaterie ImmissionsschutzrechtErlassen am 23 Mai 2014 BAnz AT 26 05 2014 V2Inkrafttreten am 27 Mai 2014 4 VO Ausserkrafttreten 31 Juli 2014 4 VO Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Public Viewing auf dem Waterlooplatz in Hannover zur Fussball EM 2012Ohne die Verordnung hatte Public Viewing anlasslich der Fussball Weltmeisterschaft vielfach gegen das deutsche Immissionsschutzrecht verstossen Grund war die zeitverschiebungsbedingt spaten Anstosszeiten der WM Spiele in Brasilien einerseits und die Nachtruhe in Deutschland andererseits Mit der Verordnung wurde den Gemeinden die fur die Genehmigung solcher Veranstaltungen zustandig waren der rechtliche Spielraum gegeben Ausnahmen von geltenden Larmschutzregeln zuzulassen Trotz ihrer Bezeichnung handelte es sich also nicht um eine Larmschutzverordnung sondern um eine Larmerlaubnisverordnung Die Verordnung bestand aus vier Paragrafen 1 bestimmte dass die Verordnung fur Anlagen im Sinne von 3 Abs 5 Nr 1 und 3 Bundes Immissionsschutzgesetz gilt sofern diese Anlagen fur offentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und keiner Genehmigung nach 4 BImSchG bedurfen Betroffen waren damit insbesondere Freilichtbuhnen Freizeit und Vergnugungsparks Biergarten Festplatze Sportplatze und Marktplatze Die Verordnung galt nicht fur den privaten Bereich Wer privat auf seiner Terrasse oder seinem Balkon Spiele der Fussball WM anschaute konnte sich nicht auf die Verordnung berufen 2 Abs 1 der Verordnung legte fest dass bei Public Viewing im Freien die Immissionsrichtwerte nach 2 Abs 2 der Sportanlagenlarmschutzverordnung nicht uberschritten werden durften 2 Abs 2 der Verordnung verwies auf weitere Vorschriften der Sportanlagenlarmschutzverordnung welche damit auch fur die offentlichen Spielubertragungen der Fussball WM galten Das Verhaltnis der Verordnung zu entsprechenden Regelungen der Bundeslander war in 3 geregelt 4 regelt das Inkraft und das Ausserkrafttreten der Verordnung Weblinks BearbeitenFussballweltmeisterschaft 2014 Public Viewing trotz Zeitverschiebung bei lto deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber den Larmschutz bei offentlichen Fernsehdarbietungen im Freien uber die Fussball WM 2014 amp oldid 223832249