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Die Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen AwSV ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zum Schutz der Gewasser vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefahrdenden Stoffen Sie dient damit der Umsetzung unter anderem der Wasserrahmen WRRL sowie der Nitratrichtlinie der Europaischen Union Dazu regelt sie die Einstufung von Stoffen und ihren Gemischen entsprechend ihrer Gefahrlichkeit fur Gewasser technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit solchen Stoffen und Anforderungen an dabei einzusetzende Sachverstandige Fachprufer und Fachbetriebe BasisdatenTitel Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden StoffenAbkurzung AwSVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 62 Abs 4 WHGRechtsmaterie UmweltrechtFundstellennachweis 753 13 6Ursprungliche Fassung vom 31 Marz 2010 BGBl I S 377 Inkrafttreten am 10 April 2010Letzte Neufassung vom 18 April 2017 BGBl I S 905 Inkrafttreten derNeufassung am uberw 1 August 2017Letzte Anderung durch Art 256 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1358 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Anwendungsbereich 3 Inhalt 3 1 Einstufung von Stoffen und Gemischen Wassergefahrdungsklasse 3 2 Anforderungen an Anlagen Kapitel 3 13 bis 51 3 3 Fachbetriebe Fachprufer und Sachverstandige 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenUrsprunglich bildeten Bundesgesetze zum Wasserrecht also vor allem das Wasserhaushaltsgesetz WHG und auf dieser Basis erlassene Verordnungen den Rahmen den die Bundeslander mit ihren Bestimmungen ausfullen konnten Demzufolge hatten die Lander eigene Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen Infolge der Foderalismusreform regelt der Bund das Wasserrecht seit 2006 abschliessend Die Lander durfen ausser bei stoff oder anlagenbezogenen Vorschriften von den Regelungen des Bundes abweichen Art 72 Abs 3 GG Bis zum Inkrafttreten der hoherrangigen bundeseinheitlichen Verordnung hatten die Bundeslander eigene Regelungen die denen der AwSV ahnlich waren und nun durch diese verdrangt wurden So die niedersachsische Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen und uber Fachbetriebe VAwS aus dem Jahre 1985 die 1997 grundlegend geandert worden war 1 Die Zustandigkeit der Verwaltungsbehorden ist weiterhin nach Landesrecht geordnet Traditionell sind die Wasserwirtschaftsamter oder kommunale Behorden Landkreise und Stadte fur den Vollzug zustandig Nach einem langwierigen Abstimmungsprozess erfolgte am 31 Marz 2017 die Zustimmung des Bundesrates zur aktuellen Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen 2 Sie trat am 1 August 2017 in Kraft 3 die Regelungen zur Anerkennung von Gute und Uberwachungsgemeinschaften und fur Fachprufer zur Zertifizierung und Uberwachung von Fachbetrieben 57 bis 60 AwSV gelten bereits seit dem 22 April 2017 Sie fuhrte auch die amtliche Kurzfassung AwSV ein und hob die sehr knapp gehaltene Verordnung mit gleichem Titel vom 31 Marz 2010 auf die verbreitet mit den nicht amtlichen Kurzeln WasgefStAnlV oder WassGefAnlV bezeichnet war Anwendungsbereich BearbeitenDie AwSV gilt nur fur Anlagen die ortsfest betrieben sind Also nicht fur Kraftfahrzeuge aber etwa fur Anlagen zu ihrer Betankung mit wassergefahrdenden festen flussigen oder gasformigen Stoffen oder deren Gemischen Ausgenommen von ihren Regelungen sind unterirdische Anlagen zur behalterlosen Speicherung von etwas anderem als Wasser und oberirdische Anlagen ausserhalb von Schutz oder Uberschwemmungsgebieten mit einem Volumen unter 0 22 m Flussigkeit oder einer Masse unter 200 kg Gas oder Feststoff sowie der Umgang mit einem standig unerheblichen Mass an wassergefahrdenden Stoffen in Anlagen in denen das nicht der Hauptzweck ist und der Umgang mit Stoffen deren Bewertung als nicht wassergefahrdend im Bundesanzeiger veroffentlicht wurde 4 Bloss eingeschrankt gelten die in ihr bestimmten technischen und organisatorischen Anforderungen fur Jauche Gulle und Silagesickersaft Anlagen JGS Anlagen 5 Inhalt BearbeitenEinstufung von Stoffen und Gemischen Wassergefahrdungsklasse Bearbeiten Stoffe und Gemische werden gemass 3 eingeteilt in Wassergefahrdungsklassen WGK WGK 1 Schwach wassergefahrdendWGK 2 Deutlich wassergefahrdendWGK 3 Stark wassergefahrdendDaruber hinaus benennt die Verordnung Stoffe und Gemische die als allgemein wassergefahrdend eingestuft werden Dies sind hauptsachlich Flussigkeiten die aus landwirtschaftlicher Herkunft stammen z B Dunger Jauche Garsubstrate bestimmte aufschwimmende flussige Stoffe und feste Gemische Als nicht wassergefahrdend werden nur Stoffe und Gemische aufgefuhrt die als Lebensmittel oder Futtermittel dienen konnen mit Ausnahme von Siliergut und Silage Das Umweltbundesamt veroffentlicht bestimmte Stoffe die bereits so eingestuft wurden Weitere Stoffe und Gemische mussen vom Betreiber selbst eingestuft werden Das detaillierte Verfahren ist in Anlage 1 der Verordnung beschrieben Anforderungen an Anlagen Kapitel 3 13 bis 51 Bearbeiten Allgemeine Anforderungen stellt die Verordnung an die Ruckhaltung wassergefahrdender Stoffe die Entwasserung und die Ruckhaltung von Loschwasser Anlagen werden abhangig von Masse oder Volumen des Stoffes und der Wassergefahrdungsklasse in Gefahrdungsstufen eingeteilt Ermittlung der Gefahrdungsstufe Volumen in m oderMasse in t Wassergefahrdungsklasse1 2 3 lt 0 22 m oder 0 2 t Stufe A Stufe A Stufe A gt 0 22 m oder 0 2 t 1 Stufe A Stufe A Stufe B gt 1 10 Stufe A Stufe B Stufe C gt 10 100 Stufe A Stufe C Stufe D gt 100 1000 Stufe B Stufe D Stufe D gt 1000 Stufe C Stufe D Stufe DAbhangig von den Gefahrdungsstufen und davon ob sie sich innerhalb oder ausserhalb eines Wasserschutzgebiets oder Uberschwemmungsgebiets befindet werden weitere Anforderungen an die Anlagen gestellt u a Anlagendokumentation Anzeigepflicht bei der zustandigen Behorde Erstellung einer Betriebsanweisung oder eines Merkblatts Fachbetriebspflicht Uberwachungs und PrufpflichtenEs gibt spezielle Regelungen beispielsweise fur Rohrleitungen Anlagen zum Umgang mit festen wassergefahrdenden Stoffen z B Streusalz Anlagen zum Laden und Loschen von Schiffen Fass und Gebindelager Heizolverbraucheranlagen Solarkollektoren KalteanlagenFachbetriebe Fachprufer und Sachverstandige Bearbeiten Bestimmte Anlagen durfen laut der Verordnung nur von Fachbetrieben errichtet gereinigt instand gesetzt und stillgelegt werden Fachprufer sind zustandig fur die Zertifizierung und Uberwachung dieser Fachbetriebe Fachprufer werden von Gute und Uberwachungsgemeinschaften bestellt welche durch die zustandige Behorde anerkannt werden mussen Fur die Eignungsfeststellung und Prufung von bestimmten Anlagen sind Sachverstandige zustandig Sie werden von Sachverstandigenorganisationen bestellt welche ebenfalls durch die zustandige Behorde anerkannt werden mussen Die Sachverstandigenorganisationen konnen beantragen dass sie ebenfalls die Zertifizierung und Uberwachung von Fachbetrieben ubernehmen durfen Siehe auch BearbeitenWasserschutzgebietWeblinks Bearbeitenaktuelle Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen AwSV bis Juli 2017 geltende Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden StoffenEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen und uber Fachbetriebe Anlagenverordnung VAwS vom 17 Dezember 1997 19 Bund regelt Umgang mit Dunger und wassergefahrdenden Stoffen neu Pressemitteilung Nr 111 17 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit 31 Marz 2017 abgerufen am 3 April 2017 73 AwSV 1 AwSV 13 Abs 3 AwSV Anforderungen in Anlage 7 zur AwSV Definition der JGS Anlage in 2 Abs 13 AwSVBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen amp oldid 225927917