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Eine Verlustscheinforderung ist gemass schweizerischem Bundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG das Ergebnis eines ganz oder teilweise erfolglosen Pfandungsvollzuges nach einer Betreibung auf Pfandung oder einem Konkurs Konkursbetreibung Das Betreibungsamt bei der erfolglosen Pfandung oder das Konkursgericht stellt den Verlustschein aus sobald die Hohe des Verlustes feststeht Der Betreibung auf Konkurs unterliegt wer im Handelsregister eingetragen ist Art 39 SchKG Der Verlustschein gilt zum einen teils als Schuldanerkennung wenn die Forderung vom Gemeinschuldner anerkannt wurde andererseits als Ausweis fur den in einem Vollstreckungsverfahren erlittenen Verlust und stellt fur gewisse Delikte des Strafrechts eine so genannte objektive Strafbarkeitsbedingung dar d h einige Betreibungsdelikte konnen erst geahndet werden wenn ein Verlustschein ausgestellt wurde z B Art 163 164 oder 169 StGB Der Schuldner kann bei einer spateren Betreibung dieser gleichen Forderung die Rechtmassigkeit der Schuld erneut in Frage stellen d h es wird keine res iudicata geschaffen keine Einrede der abgeurteilten Sache Ein Verlustschein verjahrt nach 20 Jahren Wahrend dieser Zeit kann fur die ursprungliche Forderung erneut die Betreibung eingeleitet werden Geschieht dies in den ersten sechs Monaten nach erstmaligen Erhalt der Urkunde so kann der Glaubiger direkt ein Fortsetzungsbegehren stellen was die Prozedur verkurzt Die Verjahrung wurde mit der grossen SchKG Revision welche am 1 Januar 1997 in Kraft trat eingefuhrt Alle Verlustscheine welche vor dem 1 Januar 1997 ausgestellt wurden verjahren erst am 1 Januar 2017 Fur den Schuldner bringt der Verlustschein den Vorteil dass er keine Zinsen fur die verurkundete Forderung leisten muss Bei einer Betreibung auf Konkurs kann nach Erhalt des Verlustscheins nur dann eine neue Betreibung eingeleitet werden wenn der Schuldner zwischenzeitlich zu neuem Vermogen gekommen ist Als neues Vermogen gelten auch Werte uber die der Schuldner wirtschaftlich verfugt Ein Verlustschein berechtigt u a zum Arrest fur die Verlustscheinsforderung Art 271 Abs 1 Ziff 5 SchKG nicht jedoch fur andere Forderungen Ein Verlustschein kann verkauft werden Dem Schuldner bleiben jedoch samtliche Einreden erhalten die er bereits gegen den ursprunglichen Glaubiger hat vorbringen konnen Literatur BearbeitenKurt Ammonn Fridolin Walther Grundriss des Schuldbetreibungs und Konkursrecht 9 Aufl Bern 2013 S 295 ff und 455 ff Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verlustscheinforderung amp oldid 216445792