www.wikidata.de-de.nina.az
Die Verfassung von Hessen Homburg von 1850 war die einzige Verfassung der Landgrafschaft Hessen Homburg Sie wurde bereits 1852 wieder aufgehoben Geschichte BearbeitenEntgegen den Bestimmungen der Bundesakte wurde in der Landgrafschaft Hessen Homburg lange keine Verfassung gewahrt Der Stadtrat der Stadt Homburg richtete auf Initiative von Johann Georg Hamel am 28 Januar 1841 eine Petition an Landgrafen Philipp mit der Bitte um ein provisorisches Wahlgesetz fur einen Landtag von Hessen Homburg Ahnliche Bitten kamen auch aus Friedrichsdorf und anderen Landgemeinden In seiner Antwort erklarte der Landgraf eine landstandische Verfassung erlassen zu wollen setzte aber keine Massnahmen um Auf eine erneute Anfrage 1844 verwies der Landgraf auf die Schwierigkeiten einer Verfassung fur einen so kleinen Staat aus zwei Landesteilen Homburg und Meisenheim und verblieb ansonsten weiter passiv Erst im Rahmen der Marzrevolution wurde Landgraf Gustav unter dem Druck der Bevolkerung tatig und beauftragte im Marz 1848 Heinrich Karl Jaup mit der Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs Dieser wurde am 20 Februar 1849 im Regierungsblatt veroffentlicht gleichzeitig wurde der Landtag zu seiner Beratung einberufen Der Landtag tagte vom 12 April bis zum 11 Mai 1849 und erneut vom 26 November 1849 und beschloss unter anderem die Verfassung Sie wurde im Landtagsabschied vom 28 Dezember 1849 aufgefuhrt und am 3 Januar 1850 vom Landgrafen unterzeichnet und im Regierungsblatt veroffentlicht Ende September 1850 fand die Wahl zum ersten ordentlichen Landtag nach dieser Verfassung statt Die 16 Mitglieder wurden am 1 Mai 1851 zum Landtag einberufen Einige Tage spater wurde der Landtag bereits wieder ausgesetzt ohne dass er Wirkung hatte haben konnen Am 20 April 1852 wurde durch landgraflichen Erlass die Verfassung von Landgraf Ferdinand ausser Kraft gesetzt Inhalt BearbeitenDie Verfassung bestand aus 52 Artikeln die sich in sechs Abschnitte gliederten Von dem Landgrafentum und seiner Regierung im Allgemeinen Von der Landesversammlung Vom Staatshaushalt Vom Inlander und Staatsburgerrecht Grundlagen der Gesetzgebung des Landgrafentums Von der Gewahr der VerfassungIm Abschnitt funf findet sich ein Grundrechtekatalog der unter anderem folgende Punkte enthalt Gleichheit vor dem Gesetz personliche Freiheit Unverletzlichkeit der Wohnung Gewahr des gesetzlichen Richters Unverletzlichkeit des Eigentums Auswanderungsrecht Glaubens und Gewissensfreiheit Zivilehe staatliche Schulaufsicht Presse Versammlungs und Vereinigungsfreiheit Petitionsrecht richterliche Unabhangigkeit Offentlichkeitsprinzip Zehntablosung und gemeindliche Selbstverwaltung Literatur BearbeitenBarbara Dolemeyer Die Landgrafschaft Hessen Homburg 1848 in Klaus Bohme Bernd Heidenreich Hrsg Einigkeit und Recht und Freiheit Die Revolution von 1848 49 im Bundesland Hessen Westdeutscher Verlag Opladen Wiesbaden 1999 ISBN 3 531 13383 7 S 123 156 Verfassungs Urkunde des Landgrafenthums Hessen vom 3 Januar 1850 In Landgraflich Hessisches Regierungs Blatt vom Jahre 1850 Nr 1 vom 6 Januar 1850 S 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung von Hessen Homburg amp oldid 213962098