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Das Verbandsbeschwerderecht ist im Schweizer Recht eine besondere Form der Verbandsklage mit dem Organisationen die sich dem Naturschutz dem Heimatschutz der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen Verfugungen der kantonalen Behorden oder der Bundesbehorden rugen konnen Die rechtliche Basis bildet das Bundesgesetz uber den Umweltschutz Umweltschutzgesetz USG und das Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Funktionsweise 2 Aktuelle Diskussion 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte und Funktionsweise BearbeitenEingerichtet wurde das Verbandsbeschwerderecht um ein Gegengewicht zu den in den 60er Jahren auf Umweltfragen wenig sensibilisierten Behorden zu schaffen Damit ein Verband Beschwerde fuhren darf mussen bestimmte Bedingungen erfullt sein Ein beschwerdeberechtigter Verband muss seit zehn Jahren auf nationaler Ebene tatig sein Der Schweizer Bundesrat muss dem Verband die Beschwerdeberechtigung erteilen Der von der Beschwerde angefochtene Gegenstand muss seit mindestens zehn Jahren Bestandteil des Zwecks des Verbands sein Bei Beschwerden nach USG muss das angefochtene Projekt der Pflicht zur Umweltvertraglichkeitsprufung unterstehen Minimalkriterien z B mehr als 500 Parkplatze mehr als 7500 m2 Ladenflache etc Entsprechend geht es bei vielen Beschwerden um ebendiese mit der Umweltvertraglichkeitsprufung verknupften Determinanten Bsp Anzahl Parkplatze Aktuelle Diskussion BearbeitenDer Nutzen und die Wirksamkeit des Beschwerderechts sind in der Schweiz umstritten Wissenschaftliche Studien kommen dabei zu unterschiedlich Schlussen 3 4 Fest steht dass sich die Rechtsstreitigkeiten zwischen Investoren und Verbanden oft uber eine lange Dauer hinziehen und kostenintensiv sind Welche Seite vor Gericht durchschnittlich erfolgreicher ist kann entgegen verschiedenen kolportierten Zahlen nicht abschliessend bestimmt werden 2004 2005 sorgte der Fall des kombinierten Einkaufszentrums und Stadions in Zurich fur eine heftige offentliche Auseinandersetzung um das Verbandsbeschwerderecht Anwohner und der Verkehrs Club der Schweiz VCS hatten Beschwerde gegen das Projekt gefuhrt nachdem sich die Bevolkerung der Stadt Zurich fur dieses Projekt ausgesprochen hatte Die nachfolgende politische Auseinandersetzung fuhrte zu zahlreichen parlamentarischen Vorstossen welche in einer partiellen Einschrankung des Verbandsbeschwerderechts mundeten Am 30 November 2008 verwarf das Schweizer Volk mit 66 Nein Stimmen eine eidgenossische Volksinitiative der Zurcher Kantonalsektion der Freisinnig Demokratischen Partei welche das Verbandsbeschwerderecht nach demokratisch gefallten Entscheiden ausschliessen wollte Das Verbandsbeschwerderecht in Umwelt und Raumplanungsangelegenheiten sollte ausgeschlossen werden beia Erlassen Beschlussen und Entscheiden die auf Volksabstimmungen in Bund Kantonen oder Gemeinden beruhenb Erlassen Beschlussen und Entscheiden der Parlamente des Bundes der Kantone oder Gemeinden Die Initianten waren der Meinung dass Volk oder Parlament sofern sie angerufen werden als demokratische Kontrollinstanzen endgultig uber die Umweltvertraglichkeit besonders auch im Verhaltnis zur Wirtschaftlichkeit entscheiden sollen Gegner der Initiative insbesondere beschwerdeberechtigte Umweltverbande wollten diese Rolle weiterhin den Gerichten zuweisen da insbesondere das Volk nicht entscheiden konne ob ein Projekt die Umweltgesetze erfulle bzw zum Zeitpunkt der Abstimmung umweltrelevante Details noch gar nicht bekannt seien Stark kritisiert wird in der Schweiz von Tierschutz Organisationen dass ihnen in ihrer Domane kein Verbandsbeschwerde Recht zusteht Es macht den Anschein als begunstige diese Tatsache die Militanz einiger dieser Organisationen 5 Weblinks BearbeitenVerbandsbeschwerderecht Informationsseite der Parlamentsdienste Verbandsbeschwerderecht Volksinitiative der FDP zur Einschrankung des Verbandsbeschwerderechts URL nicht mehr abrufbar auch nicht im Internetarchiv 10 Oktober 2012 Verbandsbeschwerde Informationsseite der Umweltverbande Volksinitiative 2008 Verbandsbeschwerderecht Schluss mit der Verhinderungspolitik Mehr Wachstum fur die Schweiz in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG Goran Seferovic Ideelle Verbandsbeschwerde im Zulassungsverfahren fur Pflanzenschutzmittel Ein Beitrag zum Begriff der Bundesaufgabe nach Art 2 NHG 2017 Studie zum Nutzen des Verbandsbeschwerderechts vom Verband der Immobilien Investoren VIV nicht mehr abrufbar 10 Oktober 2012 1 2 Vorlage Toter Link www viv ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Studie an der Rechtsfakultat der Universitat Genf PDF 21 kB Abschnitt rechtliche Mittel Memento des Originals vom 18 August 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht 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