www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Unternehmensbeirat ist ein Gremium das Geschaftsleitung und oder Gesellschafter eines Unternehmens unterstutzt Beirate in unterschiedlicher Auspragung und Gestaltung sind sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschrankter Haftung zu finden Anders als bei gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollgremien gibt es fur den Unternehmensbeirat keine gesetzliche Normierung Rechtlich sind zwei Haupterscheinungsformen des Beirats zu unterscheiden der beratende Beirat und der organschaftliche Beirat Der beratende Beirat hat keine Mitentscheidungsbefugnisse wie z B Zustimmungsvorbehalte Er soll der Geschaftsleitung und den Gesellschaftern lediglich als Ratgeber zur Verfugung stehen Der organschaftliche Beirat hat uber die Beratung hinaus in der Regel folgende Aufgaben Er uberwacht die Geschaftsleitung und beschliesst uber wichtige Geschafte der Gesellschaft die nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden durfen Oft wird der Beirat nicht so genannt sondern z B Gesellschafterausschuss Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat Rechtlich macht das keinen Unterschied Inhaltsverzeichnis 1 Errichtung 1 1 Organschaftlicher Beirat 1 2 Beratender Beirat 2 Aufgabengebiete 2 1 Beratung 2 2 Uberwachung 2 3 Ausgleichsfunktion 2 4 Vertretung von Gesellschafterstammen 2 5 Imagewirkung 2 6 Bedingte Errichtung 3 Einzelheiten 3 1 Zahl der Beiratsmitglieder 3 2 Qualifikation von Beiratsmitgliedern 3 3 Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern 3 4 Amtsdauer des Beirats 3 5 Abberufung des Beirats 3 6 Organisation des Beirats 3 7 Haftung des Beirats 3 8 Beiratsvergutung 4 LiteraturErrichtung BearbeitenOrganschaftlicher Beirat Bearbeiten Der organschaftliche Beirat muss satzungsmassig d h im Gesellschaftsvertrag verankert werden und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden man spricht in diesem Fall von einer organschaftlichen Legitimation Der Gesellschaftsvertrag regelt in diesem Fall insbesondere die wesentlichen Bestimmungen und Grundlagen uber die Beiratszusammensetzung die Ernennung und Abberufung der Beiratsmitglieder und seine Aufgaben und Entscheidungskompetenzen Neben diesen gesellschaftsvertraglichen Regelungen konnen weitere Detailfragen auch in einer Geschaftsordnung des Beirats geregelt werden Im Gegensatz zum schuldrechtlich vereinbarten Beirat ist der im Gesellschaftsvertrag verankerte Beirat Organ der Gesellschaft Soweit die Errichtung eines Unternehmensbeirats nicht bereits bei der Grundung satzungsmassig geregelt ist kann die Errichtung nur durch eine Satzungsanderung vorgenommen werden Beratender Beirat Bearbeiten Ein rein beratender Beirat auch schuldrechtlicher Beirat genannt kann auch auf schuldrechtlicher Basis vereinbart werden vergleichbar dem Abschluss eines Beratervertrags Ein auf schuldrechtlicher Basis eingerichteter Beirat darf lediglich beratende Funktion und oder reprasentativen Charakter haben Aufgabengebiete BearbeitenBeratung Bearbeiten Der Beirat dient als Gesprachs und Diskussionspartner fur die Geschaftsfuhrung und die Gesellschafter Fragestellungen der taglichen Unternehmenspraxis aber auch spezielle Themen werden diskutiert Der sog beratende Unternehmensbeirat besitzt keine Entscheidungsbefugnis Seine Erorterungen werden den Entscheidungstragern des Unternehmens Geschaftsleitung Gesellschafterversammlung als Entscheidungshilfe vorgelegt Die Beratung des Beirats kann sich auf alle Unternehmensbereiche beziehen Sie umfasst sowohl den operativen Bereich etwa Investitionen Personalfragen Marketing als auch den strategischen Bereich etwa Nachfolgeplanung langfristige Unternehmensausrichtung neue Produkt Dienstleistungsfelder Uberwachung Bearbeiten Sollten die Gesellschafter aus Zeit oder Qualifikationsgrunden ihre Gesellschafterrechte nicht ganz oder teilweise nicht selbst ausuben konnen oder wollen oder ist der Kreis der Gesellschafter unuberschaubar gross kann der Beirat uberwachend tatig werden Er entspricht insofern dem Aufsichtsrat einer AG und muss dann ein sog organschaftlicher Beirat sein Die Ergebnisse seiner Uberwachung dienen der Gesellschafterversammlung zur Abstimmung und Entscheidung Der Beirat hat keine Geschaftsfuhrungsbefugnis unterscheidet sich daher deutlich von der Geschaftsleitung Ausgleichsfunktion Bearbeiten Ein Beirat der ausschliesslich mit Nicht Gesellschaftern besetzt ist kann wesentlich zu einer Versachlichung des Dialogs zwischen Geschaftsfuhrung und Gesellschaftern beitragen Denkbar ist der Einsatz eines Beirats zur Schlichtung oder zur Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten Auch im Generationenkonflikt kann ein Unternehmensbeirat vermitteln Vertretung von Gesellschafterstammen Bearbeiten In dieser Funktion ubt der Beirat einige der Rechte der Gesellschafter aus Da diese Befugnisse im Gesellschaftsvertrag auf den Unternehmensbeirat ubertragen werden mussen kann nur ein organschaftlich legitimierter Beirat als Vertreter der Gesellschafterstamme fungieren Am sinnvollsten erscheint dies wenn die Anzahl der Gesellschafter sehr gross ist Der Beirat kann hierbei entscheiden uber Erstellung der Jahresplanung Neubestimmung der Geschaftsfuhrung Verwendung des Jahresuberschusses Anerkennung von potentiellen Kaufern von Unternehmensanteilen und Beratung uber den Kaufpreis der AnteileImagewirkung Bearbeiten Die Berufung prominenter Personen in einen Unternehmensbeirat soll das Unternehmensimage aufwerten Die Beiratsmitglieder bringen zudem ihr eigenes Kontakt und Beziehungsnetzwerk mit in das Unternehmen ein das diesem von Nutzen sein kann Bedingte Errichtung Bearbeiten Moglich ist eine bedingte oder zeitlich befristete Errichtung eines Unternehmensbeirats beispielsweise im Rahmen der Sicherung der Unternehmensnachfolge Einzelheiten BearbeitenZahl der Beiratsmitglieder Bearbeiten Die Zahl der Beiratsmitglieder ist vollig frei bestimmbar Die Festlegung sollte sich an der Grosse des Unternehmens und an den Aufgaben des Beirats orientieren Zur Vermeidung von Patt Situationen empfiehlt sich eine ungerade Anzahl von Beiratsmitgliedern Die Auswahl der Beiratsmitglieder trifft das dafur im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Organ z B die Gesellschafterversammlung Qualifikation von Beiratsmitgliedern Bearbeiten Im Hinblick auf die Aufgabenstellung des Beirats sollte sich die Auswahl an der unternehmerischen Qualifikation der moglichen Beirate orientieren Fur externe Beirate die nicht zum Gesellschafterkreis gehoren spricht dass sie zusatzliches Wissen ins Unternehmen bringen Aktive oder ehemalige Gesellschafter als Beirat sind zweckmassig wenn es um die Vertretung von Gesellschafterstammen geht eventuell im Zuge von Nachfolgeregelungen Sie bilden eine Zwischenstufe zwischen der Gesellschafterversammlung und dem Beirat Geschaftsfuhrer konnen nach ihrer aktiven Tatigkeit in den Beirat wechseln um ihr Wissen noch mit einzubringen und den Nachfolgern den Einstieg zu erleichtern Aktive Geschaftsfuhrer sollten aber in keinem Fall im Beirat sein da hier ein Interessenkonflikt besteht Bei einem Beirat der hauptsachlich zur Imagepflege dient ist die Prominenz der Mitglieder und deren Image in der Offentlichkeit ein wichtiges Auswahlmerkmal Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern Bearbeiten Einzelheiten zur Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern ergeben sich in der Regel aus dem Gesellschaftsvertrag Haufig werden Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung bestimmt Moglich ist aber auch dass Beiratsmitglieder von der Geschaftsfuhrung gewahlt werden Soweit es sich bei dem Unternehmensbeirat um ein Kontrollgremium handelt ist jedoch bei der Wahl der Beiratsmitglieder auf die Unabhangigkeit des Unternehmensbeirats von dem zu kontrollierenden Unternehmensorgan zu achten In der Praxis finden sich des Ofteren auch Modelle bei denen sich ein bereits bestehender Unternehmensbeirat bei Veranderungen Ausscheiden durch Kooption Zuwahl aus sich selbst heraus erganzt Amtsdauer des Beirats Bearbeiten Die Amtsdauer des Beirats wird regelmassig im Gesellschaftsvertrag festgelegt Neben einer Bestellung auf unbestimmte Zeit ist auch die Bestellung auf eine jeweils konkrete Amtsperiode denkbar Abberufung des Beirats Bearbeiten Auch hier orientiert sich das Vorgehen an den Regelungen des Gesellschaftsvertrags bezuglich der Abberufung durch Dritte Gesellschafterversammlung Geschaftsfuhrung als auch fur die Frage einer etwaigen Amtsniederlegung durch den Beirat selbst Zur Sicherung der Handlungsfahigkeit des Beirats ist eine konkrete Regelung im Vorfeld sehr zu empfehlen Organisation des Beirats Bearbeiten Grundsatzlich ist zu bestimmen welche Teilbereiche der Beiratsorganisation im Gesellschaftsvertrag verankert werden Alle dort nicht enthaltenen Bestimmungen sollte eine separate Geschaftsordnung regeln Veranderungen am Gesellschaftsvertrag sind allerdings formbedurftig was regelmassig positiv wie negativ eine hohere Hurde fur Anderungen bedeutet Haftung des Beirats Bearbeiten Siehe Hauptartikel BeiratshaftungZur Haftung des Beirats bestehen sehr unterschiedliche Auffassungen Haftungsgrundlage ist neben einer Haftung aufgrund eines Dienstvertrags auch eine allgemeine Haftung z B bei ungerechtfertigter Bereicherung In vielen Fallen wird die Haftung auf Vorsatz grobe Fahrlassigkeit oder aber eine betragsmassige Limitierung beschrankt Fur Beirate von Kommanditgesellschaften KG oder Wohnungseigentumergemeinschaften gelten besondere Haftungsregeln Beiratsvergutung Bearbeiten Fur die Vergutung des Beirats gibt es keine Rechtsgrundlage Sie sollte neben der zeitlichen Inanspruchnahme des einzelnen Beiratsmitglieds auch den Schwierigkeitsgrad der vom Beirat zu ubernehmenden Aufgaben und die Grosse des Unternehmens berucksichtigen Dabei ist zu entscheiden ob die Beiratsvergutung insgesamt fix oder zumindest teilweise erfolgsabhangig vereinbart wird Bei Personengesellschaften ist die Beiratsvergutung in voller Hohe als steuerliche Betriebsausgabe abzugsfahig ausser das Beiratsmitglied ist gleichzeitig Gesellschafter Dann liegt eine Sondervergutung gem 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG vor Bei Kapitalgesellschaften ist die Beiratsvergutung grundsatzlich nur zu 50 steuerlich abzugsfahig 10 Nr 4 KStG wenn der Beirat die Geschaftsfuhrung uberwacht oder ihr beratend zur Seite steht Literatur BearbeitenHerwart Huber Der Beirat Praxisratgeber fur Gesellschaften Beirate und ihre Berater Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2004 ISBN 3 504 65702 2 Hermut Kormann Beirate in der Verantwortung Aufsicht und Rat in Familienunternehmen Springer Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 540 85149 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unternehmensbeirat amp oldid 198191548