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Unnutzes Hin und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach 30 Abs 1 Satz 3 StVO Der Tatbestand ist erfullt wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfahrt und dadurch andere belastigt werden Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschaftigung der Fall sein bei der man mit einem Fahrzeug langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfahrt Die Nachweisbarkeit gestaltet sich in der Realitat durchaus schwierig Das Gesetz gegen das nicht zum Erreichen eines Verkehrsziels dienende Herumfahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1956 zusammen mit anderen Massnahmen vor dem Hintergrund der die damalige westdeutsche Gesellschaft aufwuhlenden Halbstarkenproblematik erlassen und richtete sich in erster Linie gegen Mofas und Motorrader die damals ein unter jungen Leuten beliebtes Freizeitfortbewegungsmittel waren 1 In der Literatur wird die Meinung vertreten dass die Vorschrift nicht durch 6 StVG gedeckt sei und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art 103 Abs 2 GG verstosse ausserdem verletze sie das Prinzip der Verkehrsfreiheit und des erlaubten Gemeingebrauchs da der Sinn des Strassenverkehrs auch bei Spazierfahrten ausschliesslich die Fortbewegung von Personen und Sachen sei und diese somit in keinem Fall als unnutz bezeichnet werden konne 2 Im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenuber 30 Abs 1 Satz 3 StVO hat sah das Amtsgericht Cochem 1986 in der Vorschrift auch eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit Art 2 Abs 1 GG 3 Obwohl die Vorschrift nicht von Kraftfahrzeugen sondern Fahrzeugen spricht und somit de jure auch auf Nicht Kraftfahrzeuge wie etwa Fahrrader und Pferdefuhrwerke anwendbar ist konnen laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus 30 Abs 1 StVO nicht daran gehindert werden beispielsweise standig einen Hauserblock zu umkreisen 2 Bis zum Inkrafttreten der StVO Novelle zum 28 April 2020 lag der Verwarngeldregelsatz bei 20 4 Weitere Lander BearbeitenDer Artikel 33 der Schweizer Verkehrsregelnverordnung stellt Fortgesetztes unnotiges Herumfahren in Ortschaften namentlich in Wohn und Erholungsgebieten sowie nachts unter Strafe 5 In einigen Stadten in den USA gibt es Gesetze welche das unnotige Befahren der Hauptstrasse haufiger als dreimal innerhalb von zwei Stunden in den Abendstunden verbieten 6 Einzelnachweise Bearbeiten Dirk Schindelbeck Gewalttatig und renommiersuchtig In Damals 33 Jg Heft 10 2001 Oktober 2001 S 8 11 hier S 8 a b Peter Hentschel Strassenverkehrsrecht 36 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2001 ISBN 3 406 47139 0 30 Rn 14 Amtsgericht Cochem Urteil vom 3 Februar 1986 Az 109 Js a 71792 85 NJW 1986 3218 Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF 1 76 MB 10 Auflage Kraftfahrt Bundesamt Flensburg 2014 S 161 0 Tatbestandsnummer 130112 Stand 1 Mai 2014 Katja Baigger Unnotiges Herumfahren ist verboten In Neue Zurcher Zeitung 12 Juli 2017 abgerufen am 11 Mai 2020 Steve Gofman The End of Cruising In Car and Driver 1 April 2004 abgerufen am 11 Mai 2020 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unnutzes Hin und Herfahren amp oldid 233881758