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Die Unionsmarke bis 23 Marz 2016 Gemeinschaftsmarke ist ein Rechtsinstitut des gewerblichen Rechtsschutzes auf der Ebene des europaischen Sekundarrechtes Sie dient wie die nationale Marke dazu Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden Mit Eintragung einer Unionsmarke erlangt der Rechtsinhaber eine Rechtsposition innerhalb des gesamten Binnenmarktes der Europaischen Union Vor Einfuhrung der damaligen Gemeinschaftsmarke durch die Verordnung EG Nr 40 94 1 war eine so umfassende Position nur durch Eintragung der Marke bei mehreren Markenamtern moglich oder uber die Erstreckung einer nationalen Marke mit Hilfe des Madrider Abkommens uber die internationale Registrierung von Marken MMA Die ursprungliche Verordnung EG Nr 40 94 wurde im Jahr 2009 durch die Verordnung EG Nr 207 2009 2 aufgehoben und ersetzt und durch die Verordnung EU 2015 2424 3 u a hinsichtlich der Bezeichnung seitdem Unionsmarke geandert Die Unionsmarke bietet den Vorteil eines einheitlichen Schutzes in allen Landern der Europaischen Union Erforderlich hierfur ist nur ein einziges Eintragungsverfahren beim Amt der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum EUIPO Gegenuber den beiden anderen Moglichkeiten des Markenschutzes ist die Unionsmarke gleichzeitig Alternative und Erganzung Jeder der drei Moglichkeiten entspricht eine spezifische Schutzwirkung die an besondere Erfordernisse der Wirtschaft anknupft Eine einzelne nationale Marke bietet einen auf einem Markt eines einzigen Landes limitierten Schutz die Unionsmarke bietet Schutz auf dem Binnenmarkt und bei der internationalen IR Marke kann der Schutz auf beliebig viele Lander des Madrider Verbundes erstreckt werden Die drei genannten Marken schliessen sich nicht aus sondern konnen auch kombiniert werden Mit dem Beitritt der Europaischen Gemeinschaft zum Madrider Markenprotokoll wurde eine Verknupfung des Unionsmarkensystems zum Madrider System geschaffen Eine Unionsmarke erwirbt man durch Eintragung in das Register fur Unionsmarken Sie kann nur fur das gesamte Gebiet der EU eingetragen ubertragen oder fur nichtig erklart werden Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zur IR Marke die auf beliebig viele Verbandslander des MMA erstreckt werden kann Die Schutzdauer betragt zehn Jahre sie kann unbegrenzt verlangert werden Eine Unionsmarke muss seit dem 23 Marz 2016 unmittelbar beim EUIPO angemeldet werden Die Kosten einer Eintragung als Unionsmarke betrugen Stand 23 Marz 2016 850 Euro bei elektronischer Anmeldung 4 Im Jahr 2014 gingen 117 464 Anmeldungen ein 5 Literatur BearbeitenAchim Bender Europaisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem Heymanns Koln 2008 ISBN 978 3 452 26752 8 Gunther Eisenfuhr Detlef Schennen Gemeinschaftsmarkenverordnung 3 Auflage Heymanns Koln 2010 ISBN 978 3 452 26889 1 Kay Uwe Jonas Ruth von Rango Die Gemeinschaftsmarke Eine Einfuhrung In Forum des Internationalen Rechts Nr 1 2 1997 S 52 58 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 40 94 Verordnung EG Nr 207 2009 Verordnung EU 2015 2424 abgerufen am 23 Marz 2016 EUIPO Kosten und Gebuhren Jahresbericht des Amtes 2014 PDF 5 6 MB Weblinks BearbeitenEUIPO EUIPO MarkenrechercheBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4369571 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unionsmarke amp oldid 230248156