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Als titelumschreibende Klausel auch titelubertragende Klausel wird eine Vollstreckungsklausel in der Zwangsvollstreckung bezeichnet die auf den Vollstreckungstitel z B Urteil gesetzt wird und in der Personen als Glaubiger oder Schuldner bezeichnet sind die im Titel nicht genannt werden damit aus dem Vollstreckungstitel gegen oder durch diese Personen vollstreckt werden kann Der Titel wird also auf andere Personen umgeschrieben z B auf Rechtsnachfolger z B Erben oder Besitznachfolger 727 bis 729 ZPO Literatur BearbeitenWolfgang Luke Zivilprozessrecht 8 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 49534 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Titelumschreibende Klausel amp oldid 204841583