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Die Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung gilt fur das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken 1 Abs 1 Sie wird umgangssprachlich auch als Legehennenverordnung bezeichnet obwohl auch die Haltung anderer Nutztiere darin geregelt ist BasisdatenTitel Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer HaltungKurztitel Tierschutz NutztierhaltungsverordnungAbkurzung TierSchNutztVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 2a Abs 1 16 Abs 5 16b Abs 1 TierSchG Art 2 TierhSchUbkGRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht AgrarrechtFundstellennachweis 7833 3 15Ursprungliche Fassung vom 25 Oktober 2001 BGBl I S 2758 Inkrafttreten am 1 November 2001Neubekanntmachung vom 22 August 2006 BGBl I S 2043 Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 29 Januar 2021 BGBl I S 142 Inkrafttreten derletzten Anderung 9 Februar 2021 Art 3 VO vom 29 Januar 2021 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Uberblick 2 2 Ausgewahlte Regelungen 2 2 1 Pelztierhaltung 2 2 2 Huhnerhaltung 3 Weblinks 4 Einzelnachweise 5 AnmerkungenGeschichte BearbeitenDie Tierschutz Nutztierverordnung wurde aufgrund einer Reihe von Richtlinien der Europaischen Union erlassen Anm 1 Diese Richtlinien bestimmen jeweils Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren Kalbern Legehennen Schweinen und Masthuhnern Seit der Erstverkundung im Jahr 2001 wurde die Tierschutz Nutztierverordnung mehrfach geandert So wurde z B 2006 zusatzlich zur Boden und Freilandhaltung von Huhnern auch die sog Kleingruppenhaltung zugelassen Dies wurde mit der mangelnden Wettbewerbsfahigkeit deutscher Legehennenhalter begrundet die durch die weit uber das EG Recht hinausgehenden Anforderungen der Tierschutz Nutztierverordnung zu befurchten waren Am 12 Oktober 2010 erklarte das Bundesverfassungsgericht Teile der dritten und vierten Anderung der Verordnung fur nicht mit Art 20a des Grundgesetzes vereinbar Dies betraf in der dritten Anderung die 13b 33 Abs 3 4 mit Regelungen zur Haltung von Legehennen und zu Haltungseinrichtungen von Pelztieren und in der vierten Anderung die 13b 38 Abs 3 4 mit Regelungen uber die Kleingruppenhaltung bei Legehennen und ubergangsweise Abweichungen zu neuen Regelungen bei Haltungseinrichtungen von Legehennen Die Bestimmungen blieben jedoch gemass der Entscheidung bis zum 31 Marz 2012 anwendbar 1 Mit der Novelle 2014 wurde Abschnitt 6 zu den Anforderungen an das Halten von Kaninchen ausgenommen Tierversuchszwecke eingefugt Danach braucht u a der Halter nach dem 10 Februar 2015 eine Sachkundebescheinigung Inhalt BearbeitenUberblick Bearbeiten Die Tierschutz Nutztierverordnung ist in acht Abschnitte eingeteilt Abschnitt 1 1 bis 4 regelt den Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen und allgemeine Anforderungen Abschnitt 2 5 bis 11 enthalt Anforderungen an die Haltung von Kalbern Abschnitt 3 12 bis 15 enthalt Anforderungen an die Haltung von Legehennen Abschnitt 4 16 bis 20 enthalt Anforderungen an die Haltung von Masthuhnern Abschnitt 5 21 bis 30 enthalt Anforderungen an die Haltung von Schweinen Abschnitt 6 31 bis 37 enthalt Anforderungen an die Haltung von Kaninchen Abschnitt 7 38 bis 43 enthielt Anforderungen an die Haltung von Pelztieren Abschnitt 8 44 bis 46 bestimmt Ordnungswidrigkeiten und die Schlussbestimmungen Ausgewahlte Regelungen Bearbeiten Pelztierhaltung Bearbeiten Nach aufgehobener Fassung durften 2 Nr 22 die folgenden Tiere speziell wegen ihres Pelzes auf Pelzfarmen gehalten werden Amerikanischer Nerz Europaischer Iltis Rotfuchs Polarfuchs Kurzschwanz Chinchilla Langschwanz Chinchilla Sumpfbiber und der Marderhund Haltungseinrichtungen durften nur nebeneinander nicht ubereinander angebracht sein 33 Abs 4 Befinden sich die Kafige in einem geschlossenen Gebaude so mussten Lichtoffnungen am Gebaude 5 der Grundflache ausmachen 40 Abs 9 Jede Haltungseinrichtung muss einen Nestbaukasten aufweisen Daruber hinaus gelten folgende Bestimmungen Haltungseinrichtungen mussten fur Nerze und Iltisse eine Grundflache von mindestens drei Quadratmetern fur Fuchse und Marderhunde eine Grundflache von mindestens zwolf Quadratmetern fur Sumpfbiber eine Grundflache von mindestens vier Quadratmetern und fur Chinchillas eine Grundflache von mindestens einem Quadratmeter aufweisen 40 Abs 5 In den Einrichtungen von Nerzen und Sumpfbibern musste zudem eine Art Schwimmbecken 1 m Oberflache 30 cm Tiefe vorhanden sein 40 Abs 8 Nr 1 3 Die Haltung von Pelztieren ist nun nicht mehr durch Verordnung sondern in 3 Tiererzeugnisse Handels Verbotsgesetz 2 mit Anlage geregelt Huhnerhaltung Bearbeiten Neu zugelassene Haltungseinrichtungen mussen so ausgestaltet sein dass alle Hennen artgemass fressen trinken ruhen sandbaden sowie zur Eiablage einen gesonderten Nestbereich aufsuchen konnen Sie mussen eine Mindesthohe von 2 m und eine Flache von mindestens 2 1 5 m haben und mit Nestern Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein Die nutzbare Flache pro Henne muss mindestens 1 100 cm betragen Anlagen mit weniger Flache pro Huhn werden nicht neu zugelassen Bestehende Kafiganlagen mit 550 cm nutzbarer Flache je Henne durften nur noch bis zum 31 Dezember 2006 genutzt werden Bestehende Kafige mit Nest Sitzstange und Einstreu 750 cm durften bis zum 31 Dezember 2011 genutzt werden Weblinks BearbeitenText der Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2 Dezember 2010Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss 12 Oktober 2010 2 BvF 1 07 BVerfGE 127 293 335 Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig Pressemitteilung des BVerfG vom 2 Dezember 2012 Abgerufen am 26 Februar 2012 https www gesetze im internet de khfeverbg 3 htmlAnmerkungen Bearbeiten Richtlinien im Einzelnen Richtlinie 98 58 EG PDF geandert durch die Verordnung EG Nr 806 2003 Richtlinie 91 629 EWG PDF zuletzt geandert durch die Verordnung EG Nr 806 2003 Richtlinie 99 74 EG PDF geandert durch die Verordnung EG Nr 806 2003 Richtlinie 91 630 EWG PDF geandert durch die Verordnung EG Nr 806 2003 Richtlinie 2007 43 EG PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4831775 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung amp oldid 233904625