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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Tierhalterhaftung wird bezeichnet dass nach dem deutschen Schuldrecht der Tierhalter grundsatzlich fur die Schaden haftbar gemacht werden kann die das Tier anrichtet Inhaltsverzeichnis 1 Haftung ohne Verschulden 833 S 1 BGB 2 Tierhalter 3 Verwirklichung der typischen Tiergefahr 4 Moglichkeit der Exkulpation bei Nutztieren 833 S 2 BGB 5 Haftungsbegrenzung Versicherung 6 Rechtsgedanke des Mitverschuldens 7 Haftung des Tieraufsehers 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseHaftung ohne Verschulden 833 S 1 BGB BearbeitenDie Haftung nach 833 Satz 1 BGB greift ausdrucklich auch ohne Verschulden des Halters ein Wird durch ein Tier ein Mensch getotet oder der Korper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschadigt so ist derjenige welcher das Tier halt verpflichtet dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen Es handelt sich somit um eine Form der Gefahrdungshaftung 1 2 Tierhalter BearbeitenDie Haltereigenschaft definiert sich unabhangig vom Eigentum nach der Sachherrschaft uber das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres Nach der Formel des Bundesgerichtshofes ist darauf abzustellen in wessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und wessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt es dient 3 Dabei soll die Eigenschaft als Tierhalter durch eine vorubergehende Aufgabe der unmittelbaren Verfugungsgewalt uber das Tier oder eine vorubergehende Besitzentziehung nicht beendet werden 3 Verwirklichung der typischen Tiergefahr BearbeitenDiese Gefahrdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr Die Tierhalterhaftung ist gleichsam der Preis dafur dass andere erlaubtermassen der nur unzulanglich beherrschbaren Tiergefahr ausgesetzt werden 3 Eine typische Tiergefahr aussert sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbststandigen Verhalten des Tieres 4 Diese verwirklicht sich jedenfalls wenn das Tier unberechenbar reagiert Sie soll sich aber auch dann verwirklichen konnen wenn das Tier sich erganze auf den ersten Blick lediglich passiv verhalt 1 So soll beispielsweise auch dann eine Tierhalterhaftung begrundet sein wenn ein Hund lediglich im Wege liegt und der Geschadigte uber ihn stolpert 1 5 Dies soll jedenfalls dann der Fall sein wenn sich das Tier zuvor selbstandig an diese Stelle begeben hatte 5 Moglichkeit der Exkulpation bei Nutztieren 833 S 2 BGB BearbeitenDie Moglichkeit einer Exkulpation durch Entlastungsbeweis besteht bei sogenannten Nutztieren 6 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird das dem Beruf der Erwerbstatigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein wurde 833 Satz 2 BGB Die Tiere die wegen des fehlenden Erwerbszwecks der Haltung keine Nutztiere im Sinne des Satzes 2 833 sind werden als Luxustier bezeichnet 1 Somit gilt fur Luxustiere die Haftung verschuldensunabhangig als Gefahrdungshaftung 7 Fur Nutztiere besteht dagegen eine Haftung fur vermutetes Verschulden 1 8 oder langer eine Verschuldenshaftung bei gesetzlich vermutetem Verschulden 9 Keine Luxustiere sondern Nutztiere im Sinne der Tierhalterhaftung sind beispielsweise auch Polizeihunde und pferde sowie Blindenfuhrhunde 10 Allerdings soll der der Entlastungsbeweis nach herrschender Meinung 11 nicht moglich sein wenn keinerlei wirtschaftliche Erwerbszwecke sondern gemeinnutzige Zwecke verfolgt werden wie bei zu Therapiezwecken gehaltenen Reitpferden eines Idealvereins 12 13 Ebenfalls ausgeschlossen ist der Entlastungsbeweis bei Tieren die keine Haustiere darstellen Haustiere sind diejenigen Gattungen von zahmen Tieren die in der Hauswirtschaft zu dauernder Nutzung oder Dienstleistung gezuchtet und gehalten zu werden pflegen und dabei aufgrund von Erziehung und Gewohnung der Beaufsichtigung und dem beherrschenden Einfluss des Halters unterstehen 14 Daher sollen Honigbienen keine Nutztiere im Sinne des 833 Satz 2 BGB sein denn sie seien keine Haustiere 15 16 da es bei ihnen an der genugenden Verfugungsgewalt des Tierhalters Imkers fehle 17 Haftungsbegrenzung Versicherung BearbeitenNach der gesetzlichen Vorschrift des 833 BGB ist die Haftung betragsmassig nicht begrenzt Eine Haftungsbegrenzung kann jedoch vertraglich ganz oder teilweise vereinbart werden Gegen die finanziellen Folgen der Haftung kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden Rechtsgedanke des Mitverschuldens BearbeitenDie Regelungen des Mitverschuldens nach 254 BGB konnen als allgemeiner Rechtsgedanke auf Anspruche aus 833 BGB angewandt werden wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat 18 Relevant ist dies beispielsweise fur Falle von Kampfen zwischen zwei Hunden bei denen einer der Halter verletzt wird 19 Haftung des Tieraufsehers BearbeitenDer Tieraufseher also derjenige der die Aufsicht uber ein Tier eines Tierhalters durch Vertrag ubernimmt haftet in gleichem Umfang wie der Tierhalter selbst 834 BGB Literatur BearbeitenDieter Werkmuller Tierhalterhaftung In Adalbert Erler Ekkehard Kaufmann Dieter Werkmuller Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 1 Auflage Band 5 Erich Schmidt Berlin 1998 Sp 231 237 Regine Schmalhorst Die Tierhalterhaftung im BGB von 1896 Rechtshistorische Reihe Lang Frankfurt am Main Berlin Bern Wien 2002 ISBN 3 631 39197 8 Reinhart Geigel Robert Geigel Erwin Abele Der Haftpflichtprozess 25 Auflage C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56392 8 Kap 18 Haftung des Tierhalters 833 BGB und des Tieraufsehers 834 BGB Alexander Werner Die Tierhalterhaftung das Reichsgericht und die Ziege im Streichelzoo In NJW Nr 15 2012 S 1049 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tierhalterhaftung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e Stephan Lorenz Grundwissen Zivilrecht Grundlagen der Gefahrdungshaftung Juristische Schulung JuS 2021 S 307 308 Gerald Spindler in BeckOK Beck scher Online Kommentar BGB Hau Poseck 57 Edition Stand 1 Februar 2021 BGB 833 Rn 1 25 a b c BGH Urteil vom 19 Januar 1988 VI ZR 188 87 NJW RR 1988 S 655 656 beck online BGH Urteil vom 20 Dezember 2005 VI ZR 225 04 NJW RR 2006 S 813 814 beck online mit weiteren Nachweisen a b OLG Hamm Urteil vom 15 Februar 2013 I 19 U 96 12 Zitat Der Hund hat sich nicht etwa aufgrund irgendeiner Einwirkung durch einen Menschen die ihm keine andere Freiheit liess sondern unstreitig frei und von selbst in den einzigen Zugang des Ladens begeben und schlafen gelegt BGH Urteil vom 14 Februar 2017 VI ZR 434 15 Dietmar O Reich Peter Schmitz Einfuhrung in das burgerliche Recht Grundlagen des BGB allgemeiner Teil allgemeines Schuldrecht besonderes Schuldrecht Sachenrecht mit Praxisfallen Springer 2000 ISBN 978 3 409 32226 3 S 337 Gerald Spindler in BeckOK Beck scher Online Kommentar BGB Hau Poseck 57 Edition Stand 1 Februar 2021 BGB 833 Rn 1 25 BGH Urteil vom 30 Juni 2009 VI ZR 266 08 Volker Emmerich BGB Schuldrecht besonderer Teil Huthig Jehle Rehm 2012 ISBN 978 3 8114 9888 4 S 341 BGH 21 Dezember 2010 VI ZR 312 09 Neue Juristische Wochenschrift NJW 2011 S 1961 Zitat Einem Reitverein auch wenn er sich wie hier der Reittherapie von Behinderten widmet stunde deshalb die Entlastungsmoglichkeit nach 833 Satz 2 BGB nur dann zu wenn er seine Reitpferde uberwiegend oder jedenfalls in einem so erheblichen Umfang wie ein wirtschaftliches Unternehmen zu Erwerbszwecken nutzt Anders fur Ponys fur Kinderreitunterricht eines Idealvereines OLG Frankfurt a M Urteil vom 14 Juni 1994 14 U 20 93 BeckRS 1994 11313 Zitat Der Begriff Beruf ist in dieser Vorschrift als selbstandige Alternative neben den Begriffen Erwerbstatigkeit und Unterhalt genannt Folglich genugt es wenn ein Tier dem Beruf einer Person dient auch wenn diese Person keinen Gewinn erstrebt und deshalb nicht von einer Erwerbstatigkeit gesprochen werden kann Kritisch zur herrschenden Meinung Gerald Spindler in BeckOK Beck scher Online Kommentar BGB Hau Poseck 57 Edition Stand 1 Februar 2021 BGB 833 Rn 29 OLG Stuttgart Urteil vom 7 Juni 2018 13 U 194 17 Gerald Spindler in BeckOK Beck scher Online Kommentar BGB Hau Poseck 57 Edition Stand 1 Februar 2021 BGB 833 Rn 27 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 141 S 406 407 AG Brandenburg Urteil vom 28 November 2017 34 C 146 16 BGH Urteil vom 5 Marz 1985 VI ZR 1 84 NJW 1985 S 2416 2417 beck online OLG Naumburg Urteil vom 23 April 2014 1 U 115 13 NJW RR 2015 S 346 348 beck online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tierhalterhaftung amp oldid 221557130