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Als Josephinisches Lagebuch bezeichnet man einen im 18 Jahrhundert in der Habsburgermonarchie angelegten Steuerkataster Inhaltsverzeichnis 1 Theresianischer Kataster 2 Josephinisches Lagebuch 3 Franziszeischer Kataster 4 Ubersichten 5 EinzelnachweiseTheresianischer Kataster BearbeitenBis 1750 waren die Steuerhohe der Grundherren im Gultbuch einem Verzeichnis der grundherrlichen Besitz und Einkommensverhaltnisse festgelegt Nur diese waren steuerpflichtig und walzten ihre Verpflichtung gerne zur Ganze auf die ihnen untertanigen Bauern ab auch wenn sie selbst Landguter bewirtschafteten In der Absicht die Steuerlast gleichmassig auf adeligen Dominikalbesitz und bauerlichen Rustikalbesitz zu verteilen leitete Maria Theresia im Rahmen ihrer Organisatorischen Reformen Massnahmen ein die unter dem Begriff Theresianische Steuerrektifikation bekannt sind und letztlich zu Schaffung des Theresianischen Katasters fuhrte 1 Dieser bestand aus Fassionen das sind Selbstbekenntnisse der Grundeigentumer und amtlichen Kapitalschatzungen bis auf wenige Ausnahmen gab es jedoch keine Katastralvermessung und Mappierung Der Kataster wird auch als Theresianische Fassion oder als Theresianisches Gultbuch bezeichnet Josephinisches Lagebuch BearbeitenKaiser Josef II fuhrte die Reformen seiner Mutter mit grossem Eifer fort Am 20 April 1785 trat sein Grundsteuer Regulierungspatent in Kraft durch das die Steuergleichheit ohne Ansehen und soziale Stellung des Grundeigentumers angeordnet wurde Als Grundlage der Besteuerung wurde der Ertrag festgelegt In der Folge wurde ein Verzeichnung aller Grundstucke angelegt und ihre Ertrage bestimmt Problematisch war dabei dass der Bruttoertrag und nicht der Reinertrag herangezogen wurde und keine auf Grundstucke bezogene Vermessung vorlag denn es waren nur die ertragsfahigen Grundstucke ausgewiesen Diese waren nach Fluren oder Rieden erfasst und der Flacheninhalt auf einfache Weise ermittelt worden Erstmals wurde dabei in sogenannte Steuergemeinden gegliedert die nach innen in Flur und Riednamen unterteilt waren Die Grenzen der Steuergemeinden wurden uberwiegend nach topographischen Grundsatzen gezogen und dienten als Ordnungssystem Innerhalb einer Steuergemeinde waren die Grundstucke fortlaufend durchnummeriert Weder die Grundstucke noch die Steuergemeinden waren dabei genau vermessen worden Das bis 1789 fertiggestellte Verzeichnis wird als Josephinischer Kataster oder Josephinisches Lagebuch bezeichnet und bot erstmals die Moglichkeit den gesamten Grundbesitz im Reich einheitlich zu besteuern Davon ausgenommen waren nur die Gefurstete Grafschaft Tirol mit den dazugehorigen Hochstiften Trient und Brixen Aufgrund der vom ubrigen Reich abweichenden Besitzverhaltnisse wurde hier das Peraquationssystem eingefuhrt welches bis 1882 in Kraft blieb Am 1 November 1789 wurde der Josephinische Kataster in Kraft gesetzt Kaiser Josef II verstarb jedoch am 20 Februar 1790 und sein Nachfolger Leopold II musste unter dem Druck der adeligen und kirchlichen Grossgrundbesitzer den Kataster und die Steuerregulierung am 1 Mai 1790 wieder aufheben Denn ein fixer Steuersatz vom Ertrag konne niemals einer wechselnden Ertragslage gerecht werden so ihre Argumentation der sich auch der Bauernstand anschloss Dabei hatte der Josephinische Kataster die Last vom Bauernstand auf die Grossgrundbesitzer verschoben Der Josephinische Kataster wurde jedoch bis zum zwischen 1817 und 1861 erstellten Kataster noch als Grundsteuerprovisorium benutzt Franziszeischer Kataster BearbeitenAuf dem Franziszeischen Kataster der auf den davor erarbeiteten Grundlagen fusste baut das bis heute gultige Katasterwesen auf Ubersichten BearbeitenVerzeichnis des Josephinischen Lagebuchs und des Franziszeischen Katasters in Oberosterreich auf landesarchiv ooe atEinzelnachweise Bearbeiten 100 Jahre Fuhrung des Katasters auf bev gv at Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Josephinisches Lagebuch amp oldid 222085716