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Mit Rustikalgut auch Rustikalland oder Rusticale genannt wurde bis 1918 in der Habsburgermonarchie der im Grundbuch eingetragene Eigenbesitz eines Bauern bezeichnet Der Gegenbegriff dazu ist Dominikalgut 1 Als Rustikalland bezeichnet man in einer Grundherrschaft Land das gegen Zins oder gegen Dienste an Bauern abgegeben wurde In Osterreich unterschied man zwischen dem uneingekauften Rustikalland dessen Bewirtschafter in der rechtlichen Stellung eines Lassiten Konigreich Preussen war und dem eingekauften Rustikalland Hierbei hatte der Rustikalist das heisst der das Land bewirtschaftende Bauer durch eine allmahliche Abzahlung die nahezu unbeschrankte Verfugungsgewalt uber das Land erworben 1848 wurden in Osterreich die Grundlasten fur die Bauern aufgehoben 2 zu diesem Zeitpunkt gab es in Osterreich fast nur noch eingekauftes Rustikalland 3 Nach 1848 wird somit als Rustikalgut der Eigenbesitz der Bauern bezeichnet Siehe auch BearbeitenRustikallandLiteratur BearbeitenGeorg Grull Burgen und Schlosser in Oberosterreich Band 1 Muhlviertel Birken Verlag Wien 1962 Einzelnachweise Bearbeiten Ignaz Zibermayr Oberosterreichisches Landesarchiv 32 Jahresbericht 1928 In Jahrbuch des Oberosterreichischen Musealvereines Band 83 Linz 1930 ISSN 0379 0819 S 45 56 hier S 47 zobodat at PDF 1 1 MB Ferdinand I 112 Allerhochstes Patent vom 7 September 1848 Aufhebung des Unterthanigkeitsbandes und Entlastung des bauerlichen Besitzes In Politische Gesetze und Verordnungen 1792 1848 Jahrgang 1848 S 285 288 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung pgs Eugen Haberkern Joseph Friedrich Wallach Hilfsworterbuch fur Historiker Mittelalter und Neuzeit Band 2 L Z UTB 120 5 Auflage Francke Munchen 1977 ISBN 3 7720 1273 6 S 543 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rustikalgut amp oldid 236665204