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Das Motiv ist der Grund welcher eine Person dazu bewegt eine bestimmte straf oder zivilrechtlich relevante Tat zu begehen Inhaltsverzeichnis 1 Strafrecht 1 1 Abgrenzung von der Absicht 1 2 Die Bewertung des Motivs 2 Zivilrecht 3 Literatur 4 EinzelnachweiseStrafrecht BearbeitenIm Strafrecht ist das Motiv im Gegensatz zur Absicht kein Element der Straftat Ein Tatmotiv muss also nicht bewiesen oder glaubhaft gemacht werden um einen Angeklagten zu verurteilen Jedoch bemuhen sich Anklager darum ein Motiv zu begrunden um den Strafantrag zu untermauern Auch wirkt das Motiv strafverscharfend beziehungsweise strafmindernd Tatmotive konnen auch die Anfangs Ermittlungen der Polizei begrunden Zum Beispiel konnen Personen die von einer Straftat profitieren befragt werden Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes ist ein fehlendes Tatmotiv ein Indiz fur die Unschuld des Taters Ein nicht erforschbares Motiv entlastet den Angeklagtes jedoch nicht 1 Abgrenzung von der Absicht Bearbeiten Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem Tatmotiv und dem Vorsatz Im Strafrecht ist der Vorsatz das Ziel welches der Tater verwirklichen will Teil der mens rea dem inneren subjektiven Anteil der Straftatbestande Eine erwiesene mens rea ist notwendige Voraussetzung fur eine Verurteilung Die mens rea kann sich auch in Wissen zum Beispiel die Kenntnis von Mordplanen eines Freundes Rucksichtslosigkeit oder Fahrlassigkeit aussern Dem gegenuber erklart das Motiv welche Lebenserfahrungen und Lebensumstande den Tater dazu bewegen eine Tat zu begehen Tatmotive konnen dementsprechend sehr vielfaltig ausfallen Mitleid Ehrgeiz Eifersucht Gerechtigkeit Dankbarkeit Gruppendruck sexuelle Befriedigung Einsamkeit Streben nach Anerkennung Die Bewertung des Motivs Bearbeiten Aus zwei Blickwinkeln wird kritisiert dass Strafgerichte das Tatmotiv in die Bemessung der Strafe einfliessen lassen Der Tater kann die Motive die seine Handlungen pragen manchmal nicht kontrollieren Ein Beispiel dafur ist eine psychische Erkrankung des Taters Der Staat ist zu Neutralitat verpflichtet und darf Burger nicht moralisch bewerten Aus welchem Grund jemand eine Straftat begeht ist nicht relevant solange durch die Strafe das entsprechende Rechtsgut geschutzt wird Das Tatmotiv kann auf vier Arten die strafrechtliche Schuld beeinflussen Eine sonst straffreie Tat wird mit einem geachteten Motiv begangen wodurch die Tat strafbar wird Zum Beispiel ist in Kalifornien der Besitz von Werkzeugen strafbar sofern er durch spatere Hauseinbruche motiviert ist Eine sonst strafbare Tat wird mit einem achtbaren Motiv begangen wodurch sie straffrei wird Baume fur eine Brandschneise zu fallen wahrend ein Waldbrand wutet ist straffrei dieselben Baume aus Rache gegen einen Waldbesitzer zu fallen hingegen nicht Das Strafmass wird verscharft wenn bestimmte Motive vorliegen Totungsdelikte etwa gehen mit einer langeren Haftstrafe einher wenn die Tat aus besonders niedertrachtigen Grunden begangen wurden zum Beispiel wenn ein Tatverdachtiger einen Zeugen totet Die Strafbemessung wird gemildert wenn achtbare Motive vorliegen Zivilrecht BearbeitenIm Vertragsrecht existiert der sogenannte Motivirrtum Der Unterzeichner jedes Vertrages geht von bestimmten Tatsachen und Sachverhalten aus ohne die er den Vertrag nicht unterzeichnen wurde Zum Beispiel benotigt ein Stellenbewerber eine bestimmte Bescheinigung um die Arbeit auszuuben Erkennt der Arbeitgeber dass diese Bescheinigung aber tatsachlich nicht vorliegt ist der Vertrag fur den Arbeitgeber nicht mehr verbindlich Es liegt ein sogenannter Grundlagenirrtum vor Waren dem Arbeitgeber die Tatsachen bekannt gewesen hatte er kein Motiv gehabt den Bewerber zu berucksichtigen Ein reiner Motivirrtum hingegen die unterzeichnende Person kennt den wahren Beweggrund des Vertragspartners nicht fuhrt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages Als Beispiel dafur dient etwa ein Autoverkaufer der davon ausgeht dass der Kaufer das Auto benutzen wird obwohl dieser tatsachlich einen Ersatzteilspender sucht Im deutschen BGB findet sich die Vorschrift zum Motivirrtum in 119 1 Wer bei der Abgabe einer Willenserklarung uber deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklarung dieses Inhalts uberhaupt nicht abgeben wollte kann die Erklarung anfechten wenn anzunehmen ist dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verstandiger Wurdigung des Falles nicht abgegeben haben wurde 2 Als Irrtum uber den Inhalt der Erklarung gilt auch der Irrtum uber solche Eigenschaften der Person oder der Sache die im Verkehr als wesentlich angesehen werden Das schweizerische Obligationenrecht Art 23 Der Vertrag ist fur denjenigen unverbindlich der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat Art 24 Abs 2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse so ist er nicht wesentlich Literatur BearbeitenCarissa Byrne Hessick Motive s Role in Criminal Punishment In Southern California Law Review Band 80 2006 ssrn com Einzelnachweise Bearbeiten BGH 21 10 2008 1 StR 292 08 NStZ RR 2009 90 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Motiv Recht amp oldid 231852212 Strafrecht