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Die osterreichische Strassenverkehrsordnung 1960 Abkurzung StVO 1960 1 ist ein Bundesgesetz das am 1 Janner 1961 in Kraft getreten ist und den Verkehr auf Strassen mit offentlichem Verkehr fur alle Verkehrsteilnehmer regelt Es trat an die Stelle des Bundesgesetzes vom 12 Dezember 1946 uber die Regelung des Strassenverkehrs Strassenpolizeigesetz BGBl Nr 46 1947 BasisdatenTitel Strassenverkehrsordnung 1960Langtitel Bundesgesetz vom 6 Juli 1960 mit dem Vorschriften uber die Strassenpolizei erlassen werden Strassenverkehrsordnung 1960 StVO 1960 Abkurzung StVO 1960Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichFundstelle BGBl Nr 159 1960Datum des Gesetzes 6 Juli 1960Inkrafttretensdatum 1 Janner 1961Letzte Anderung BGBl I Nr 122 2022Gesetzestext Strassenverkehrsordnung 1960 i d g F im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Neben Begriffsbestimmungen enthalt die Strassenverkehrsordnung Vorschriften die fur alle Verkehrsteilnehmer soweit anwendbar gelten wie vor allem die allgemeinen Fahrregeln Fahrstreifenwechsel Uberholen Vorrang Fahrgeschwindigkeit Rechtsfahrgebot etc die Bedeutung der Lichtzeichen Verkehrsampeln und der Verkehrszeichen Ausserdem gibt es Bestimmungen fur bestimmte Verkehrsteilnehmer Fuhrwerke Fussganger Radfahrer etc Strafbestimmungen und Vorschriften die sich an die Behorde wenden z B wie Strassenverkehrszeichen aufzustellen sind Inhaltsverzeichnis 1 Bemerkenswerte Bestimmungen und Urteile 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBemerkenswerte Bestimmungen und Urteile BearbeitenNach der Strassenverkehrsordnung haben Strassenbahnen genauer Schienenfahrzeuge auch Linksvorrang 19 Abs 1 und sind ausserdem nicht verpflichtet vor Zebrastreifen anzuhalten um Fussgangern die unbehinderte Querung zu ermoglichen 9 Abs 2 Ausserdem sind Schienenfahrzeuge rechts zu uberholen sofern der Platz ausreicht Strassenbahnen durfen beim Uberholtwerden beschleunigen 15 Abs 2 5 Hinter Strassenbahnen ist ein Abstand von mindestens etwa 20 Metern zu halten Anders als in Deutschland oder der Schweiz darf ein Lenker explizit darauf vertrauen dass andere Personen die fur die Benutzung der Strasse massgeblichen Rechtsvorschriften kennen und auch befolgen Vertrauensgrundsatz 3 Abs 1 Jeder Lenker muss sein Fahrzeug so weit rechts fahren wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flussigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefahrdung Behinderung oder Belastigung anderer Strassenbenutzer ohne eigene Gefahrdung und ohne Beschadigung von Sachen moglich ist 7 Sind im Ortsgebiet zwei durch Leit oder Sperrlinien gekennzeichnete Fahrstreifen fur dieselbe Richtung vorhanden so darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges trotz des Rechtsfahrgebots den Fahrstreifen frei wahlen Das Vorbeibewegen an Fahrzeugen ist in diesem Fall auch rechts kein Uberholen im Sinne der StVO und daher erlaubt 7 Abs 3a 2 Das Uberfahren einer Sperrlinie 55 Abs 2 ist zulassig wenn ein Vorbeifahren an einem Hindernis anders nicht moglich ist Das darf jedoch nur unter Anwendung ganz besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht geschehen 3 Auf Vorrangstrassen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist ausgenommen in Einbahnstrassen das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten Auf Vorrangstrassen im Ortsgebiet ist ausserdem das Umkehren verboten 14 Beim Ruckwartsfahren geht der Vorrang verloren 4 Das Uberholen ist bereits verboten wenn andere Strassenbenutzer gefahrdet werden konnten 16 Wer obwohl verboten rechts uberholen will der hat sich zu vergewissern dass dabei fur niemanden eine uberraschende Situation entsteht Das Betatigen des Blinkers alleine reicht hierfur nicht 5 Einsatzfahrzeuge haben auf ungeregelten Kreuzungen immer Vorrang Bei einer mit Lichtzeichen geregelten Kreuzung durfen sie bei rotem Licht in die Kreuzung einfahren wenn sie vorher angehalten haben und keine Menschen gefahrden oder Sachen beschadigen 19 26 Abs 3 6 Ist eine Geschwindigkeitsbeschrankungs Tafel gemeinsam mit einem Ortsschild angebracht gilt diese Beschrankung im gesamten Ortsgebiet Ortstafeln heben Geschwindigkeitsbeschrankungen nicht auf 44 Abs 4 51 In Bushaltestellen darf ausserhalb der Betriebszeiten gehalten und geparkt werden Querparken ist nur erlaubt wenn Schilder oder Bodenmarkierungen das anordnen Innerhalb von funf Metern vor und nach Kreuzungen darf nicht gehalten oder geparkt werden Nur weil ein Fahrzeug z B ein Smart quer in eine Lucke passt darf es nicht automatisch quer parken 7 Lenker mussen nicht laufend kontrollieren ob ihr Fahrzeug immer noch dort abgestellt sein darf wo es steht Parkt man also am Montag und werden dienstags Halteverbotstafeln aufgestellt so liegt beim Lenker kein Verschulden wenn er das nicht bemerkt und auch nicht bemerken kann 8 23 24 25 Auf Autobahnen auffahrende Fahrzeuge haben Wartepflicht gegenuber dem Fliessverkehr auf der Autobahn Ist ein Einordnen nicht moglich so muss der Lenker sein Kraftfahrzeug am Beschleunigungsstreifen anhalten Beim Fahrstreifenwechsel gibt es keinen Vorrang niemand muss damit rechnen dass jemand einen Fahrstreifenwechsel derart durchfuhrt dass er ihn gefahrden oder behindern wurde auch dann nicht wenn der Lenker den Blinker betatigt Nur aus dem Einschalten des Blinkers erwachst kein Recht den Fahrstreifen zu wechseln 11 19 9 10 Fussganger durfen abseits von Schutzwegen beim Uberqueren der Fahrbahn diese erst betreten wenn sie sich vergewissert haben dass sie dabei kein Fahrzeug gefahrden und beim Uberqueren den Fahrzeugverkehr nicht behindern Auf Schutzwegen durfen Fussganger die Fahrbahn nicht fur herannahende Fahrzeuge uberraschend betreten 76 In Begegnungszonen durfen Fahrzeuglenker Fussganger nicht behindern Fussganger durfen jedoch auch Fahrzeuge nicht mutwillig behindern dementsprechend ist das Spazieren vor einem Fahrzeug obwohl zum Beispiel genug Platz zum Ausweichen ware verboten 76c Reiten Reiter bei Dammerung oder Dunkelheit auf der Fahrbahn haben sie sich durch hell leuchtende Laternen an der linken Seite zu kennzeichnen 79 Abs 3 Verlasst ein Radfahrer einen Radweg oder Geh und Radweg der nicht durch eine Radfahreruberfahrt fortgesetzt wird muss der Radfahrer dem fliessenden Verkehr Vorrang geben ausgenommen in Fallen parallel einmundender Radwege innerhalb des Ortsgebietes nach deren Verlassen sie die Fahrtrichtung beibehalten 19 Absatz 4 Endet ein Radfahrstreifen ist jedoch das Reissverschlusssystem anzuwenden 11 Absatz 5 letzter Satz Einer ungeregelten Radfahreruberfahrt durfen sich Radfahrer mit maximal 10 km h nahern und die Radfahreruberfahrt nicht fur herannahende Fahrzeuge uberraschend befahren Radfahrer durfen Schutzwege alias Zebrastreifen fur Fussganger in Fussgangerrichtung nicht befahren jedoch schiebend nutzen Auch mit einem Fahrrad rollern also mit dem rechten Bein am linken Pedal stehen den Lenker beidhandig halten und dem linken Fuss antauchen durch Abstossen vom Boden gilt als Radfahren Seit 2019 gilt Elektrisch angetriebene Scooter durfen oder mussen Radfahranlagen benutzen durfen Gehwege und Gehsteige nicht benutzen sondern mussen Fahrbahnen daneben nutzen Sie unterliegen einem Tempolimit von 25 km h doch rollen rein schwerkraftgetrieben bergab mitunter schneller Lenker von Fahrzeugen das inkludiert auch Radfahrer gelten ab 0 8 Promille Blutalkoholgehalt als beeintrachtigt und durfen in einem solchen Zustand ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen Daruber hinaus gelten fur bestimmte Gruppen strengere Regelungen Aufzahlung nicht vollstandig Lenker von Kraftfahrzeugen durfen nur weniger als 0 5 Promille Blutalkoholgehalt aufweisen FSG 14 Abs 8 Maximal 0 1 Promille Blutalkoholgehalt durfen aufweisen Lenker wahrend der Probezeit FSG 4 Abs 7 Fahrschuler FSG 6 Abs 3 und Fahrlehrer KFG 114 Abs 4 Z 1 wahrend der Ausbildung Fahrschuler und Begleiter bei Ubungsfahrten KFG 122 Abs 6 Lenker von Motorfahrradern und Mopedautos bis zur Vollendung des 20 Lebensjahres FSG 18 Abs 5 sowie Lenker von Fahrzeugen der Klassen C und D FSG 20 Abs 4 Vor einem Fahrstreifenwechsel oder dem Abbiegen muss der Blinker nur dann benutzt werden wenn auch andere Strassenbenutzer zugegen sind die durch den Vorgang behindert oder gefahrdet werden konnten 11 Siehe auch BearbeitenBildtafel der Verkehrszeichen in Osterreich Strassenverkehrs Ordnung Deutschland Literatur BearbeitenMartin Hoffer StVO Strassenverkehrsordnung 29 Auflage Neuer Wissenschaftlicher Verlag Graz 2006 ISBN 3 7083 0261 3 kommentiertes OAMTC Fachbuch Einzelnachweise Bearbeiten Strassenverkehrsordnung 1960 aktuelle Fassung Entscheidung OGH 2Ob 80 11w 30 Mai 2011 abgerufen am 6 Dezember 2017 Rechtssatz OGH 2Ob393 67 2Ob114 78 2Ob307 99g 19 Januar 1968 abgerufen am 6 Dezember 2017 Entscheidung LG Eisenstadt 13R2 06 16 Januar 2006 abgerufen am 6 Dezember 2017 Entscheidung OGH 6Os393 57 Abgerufen am 10 September 2019 Entscheidung OGH 2Ob 30 93 27 Mai 1993 abgerufen am 6 Dezember 2017 Querparken In auto motor at auto motor at abgerufen am 6 Dezember 2017 Entscheidung VwGH 2013 02 0224 31 Januar 2014 abgerufen am 6 Dezember 2017 Rechtssatz OGH 2Ob 137 83 12 Juli 1983 abgerufen am 6 Dezember 2017 Rechtssatz UVS Steiermark 30 6 99 2002 24 Oktober 2002 abgerufen am 6 Dezember 2017 Rechtssatz OGH 8Ob39 71 9 Marz 1971 abgerufen am 15 Oktober 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4140187 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strassenverkehrsordnung 1960 amp oldid 226668800