www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Standortbescheinigung ist eine Bescheinigung gemass der Verordnung uber das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV uber die erfolgreiche Uberprufung von ortsfesten Funkanlagen durch die Bundesnetzagentur BNetzA und Voraussetzung fur den Betrieb einer Sendeanlage mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP Jede Standortbescheinigung ist mit einer eindeutigen Standortbescheinigungsnummer identifizierbar Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren 2 Landesrechtliche Regelungen 3 Rechnerisches Verfahren 4 Festlegung von Sicherheitsabstanden 5 Beispiel zur Veranschaulichung 6 Erloschen einer Standortbescheinigung 7 Uberprufung 8 EMF Datenbank 9 WeblinksVerfahren BearbeitenSeit dem 1 Juli 1992 wird in Deutschland bundesweiteinheitlich das Standortverfahren zur Gewahrleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern durchgefuhrt Im Rahmen des Standortverfahrens werden ortsfeste Funkanlagen sofern diese eine aquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr aufweisen so uberpruft dass die von den Anlagen emittierten Feldstarken nicht die Personenschutzgrenzwerte uberschreiten konnen Seit 1992 wurde das Standortverfahren stetig weiter entwickelt und an die jeweils aktuellen Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Felder angepasst Das in Deutschland durchgefuhrte Standortverfahren ist in Bezug auf seine konsequente Umsetzung der Empfehlungen des Rates vom 12 Juli 1999 zur Begrenzung der Expositionen der Bevolkerung gegenuber elektromagnetischen Feldern 0 Hz 300 GHz in Europa beispiellos Ortsfeste Funkanlagen werden zur terrestrischen funktechnischen Versorgung eines bestimmten Bereiches oder Gebietes benotigt Zur Planung des Rundfunk und Fernsehnetzes werden von den Rundfunk und Fernsehanstalten lokale Versorgungsmessungen durchgefuhrt um anhand der sogenannten Mindestfeldstarke die Feldstarke die fur einen storungsfreien Empfang an der Empfangsantenne zum Beispiel auf einem Hausdach mindestens erforderlich ist unter anderem die Standortwahl des Senders und die benotigte Sendeleistung zu bestimmen In ahnlicher Weise erfolgt die Planung von Mobilfunkstandorten Die Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liegt unter Beachtung der gultigen Rechtsvorschriften in der Verantwortung des jeweiligen Netzbetreibers Zur Standortbestimmung von ortsfesten Mobilfunkbasisstationen setzen die Betreiber computergestutzte Verfahren ein bei denen die topographischen Verhaltnisse die Bebauung und der Bewuchs sowie das erwartete Gesprachs Kommunikationsaufkommen fur jede auszubildende Mobilfunkzelle eine Mobilfunkzelle wird durch eine Basisstation gebildet berucksichtigt werden Die Standortwahl von ortsfesten Funkanlagen ist das Ergebnis einer vom Betreiber der ortsfesten Funkanlage verantworteten Funknetzplanung beziehungsweise Versorgungsplanung Die Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnen BNetzA uberwacht die Einhaltung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften Hierzu gehort unter anderem die Verpflichtung der Betreiber vor der Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage das Standortverfahren bei der Bundesnetzagentur erfolgreich abzuschliessen Das Standortverfahren ist abgeschlossen wenn der von der Bundesnetzagentur festgelegte Sicherheitsabstand auch am Installationsort einhaltbar ist Anderenfalls verweigert die Bundesnetzagentur die Erteilung der Standortbescheinigung Einzig Amateurfunkstellen benotigen keine Standortbescheinigung Deren Betreiber mussen die gleichen Grenzwerte einhalten die BEMFV sieht lediglich eine Vorgehensweise bei der Anzeige der Sender vor Landesrechtliche Regelungen BearbeitenAuf landesrechtlich geregelte Baugenehmigungsverfahren oder auf das Anzeigeverfahren entsprechend 7 der 26 Verordnung uber elektromagnetische Felder 26 BImSchV hat die Bundesnetzagentur keinen Einfluss In beiden Verfahren Baugenehmigung und Anzeige ist jedoch fur die zustandige Landesbehorde die von der Bundesnetzagentur erteilte Standortbescheinigung Entscheidungsgrundlage Rechnerisches Verfahren BearbeitenIn der Regel werden von der Bundesnetzagentur die Sicherheitsabstande fur eine Standortbescheinigungen rechnerisch ermittelt Wenn dies aus technischen Grunden zum Beispiel Betrachtungen innerhalb des Funknahfeldes eines Rundfunksenders nicht moglich ist erfolgt die Festlegung des Sicherheitsabstandes messtechnisch oder auch auf der Grundlage von numerischen Nahfeldberechnungen Bei einer rechnerischen Erteilung einer Standortbescheinigung wird jede Sendeantenne anhand ihrer technischen Parameter einzeln betrachtet Dabei wird von der maximal moglichen Anlagenauslastung ausgegangen und jeder zu bewertende Parameter im Sinne des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern zu Ungunsten des Betreibers angenommen Worst case Betrachtung Die Bewertung stimmt mit den Vorgaben der Empfehlungen des Rates vom 12 Juli 1999 zur Begrenzung der Expositionen der Bevolkerung gegenuber elektromagnetischen Feldern 0 Hz 300 GHz uberein Diese konservative Bewertungsmethode hat zur Folge dass bei Mobilfunkstandorten fur die die Bundesnetzagentur bereits eine Standortbescheinigung erteilt hat Nachmessungen die Werte der Standortbescheinigungen bestatigen Dies ist leicht verstandlich denn messtechnisch werden nur die tatsachlichen Feldstarken die sich in Abhangigkeit von der augenblicklichen Sendeleistung der Witterung der Bodenbeschaffenheit und anderen Parametern verandern konnen erfasst wahrend bei rechnerischen Betrachtung funktechnische Parameter im Sinne des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern zu Ungunsten des Betreibers angenommen werden Um im Standortverfahren derartige messtechnische Verfalschungen auszuschliessen veranlasst die Bundesnetzagentur bei ortsfesten Funkanlagen fur die eine Standortbescheinigung nur messtechnisch erteilt werden kann die Einstellung von betrieblichen Maximalsendeparametern Festlegung von Sicherheitsabstanden BearbeitenDer in der Standortbescheinigung festgelegte Sicherheitsabstand ist auf den gesamten Standort bezogen und berucksichtigt die Feldstarken der beantragten ortsfesten Funkanlage die Feldstarken der Funkanlagen die ebenfalls an diesem Standort montiert sind Standortmitbenutzung und die relevanten Feldstarken die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen aus gehen unter anderem werden auch ortsfeste militarische Funkanlagen mit berucksichtigt Neben dem standortbezogenen Sicherheitsabstand der samtliche am Standort montierten Sendefunkanlagen berucksichtigt weist die Bundesnetzagentur fur jede Sendeantenne einen separaten Sicherheitsabstand aus Mit dieser umfassenden Bewertung der ortsfesten Funkanlagen und Darstellung der Sicherheitsabstande macht die Bundesnetzagentur Standorte von Funkanlagen im Hinblick auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern transparent Alle Schutzabstande die von der Bundesnetzagentur festgelegt werden sind auf die Unterkante der am niedrigsten montierten Sendeantenne bezogen Beispiel zur Veranschaulichung BearbeitenEin Schleuderbetonmast ist 30 Meter hoch In einer Hohe von 25 Metern wurden am Schleuderbetonmast die Sendeantennen montiert Unterhalb dieser Sendeantennen befinden sich beispielsweise nur Empfangsantennen In diesem Fall ist der von der Bundesnetzagentur festgelegte Sicherheitsabstand auf die Unterkante der Sendeantenne bezogen die sich in einer Hohe von 25 Metern befindet Wird ein senkrechter Sicherheitsabstand von 0 8 Meter angenommen dies ist fur Mobilfunkanlagen ein typischer Wert so waren zwischen dem Fusspunkt des Antennentragers und der Sendeantenne eine Sicherheitsreserve von 24 2 Meter Aufgrund der mit der Entfernung rasch abnehmenden Feldstarken ergeben sich am Fusspunkt des Antennentragers Feldstarken die weit unterhalb der weltweit wissenschaftlich anerkannten Personenschutzgrenzwerte der Empfehlungen des Rates vom 12 Juli 1999 zur Begrenzung der Expositionen der Bevolkerung gegenuber elektromagnetischen Feldern 0 Hz 300 GHz befinden Dieser Sachverhalt lasst sich sehr deutlich anhand der Ergebnisse der bundesweiten Bundesnetzagentur EMVU Messaktion nachvollziehen Erloschen einer Standortbescheinigung BearbeitenEine erteilte Standortbescheinigung ist keine Dauerbescheinigung Sobald ein Betreiber technische Merkmale die fur die Festlegung des Sicherheitsabstandes von Bedeutung sind andert wie zum Beispiel die Montagehohe die Hauptstrahlrichtung die Anzahl der Kanale die Leistung der Antennengewinn erlischt die Standortbescheinigung und das Standortverfahren ist erneut durchzufuhren Eine Standortbescheinigung erlischt auch wenn der Standort von neuen Funkanlagen mitbenutzt werden soll Diese Mitnutzung ist nur dann moglich wenn die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte durch die Standortbescheinigung sichergestellt ist Neben der Prufung inwieweit uberhaupt eine Standortbescheinigung erteilbar ist sind bei einer Standortmitnutzung auch andere technische Aspekte von Bedeutung Auch aus Grunden einer moglichen gegenseitigen Storbeeinflussung von mitinstallierten Funkanlagen EMV aber auch aus Planungen des Funknetzaufbaues kann nicht in allen Fallen eine Standortmitnutzung erfolgen Eine generelle Forderung dass Funkanlagen bereits vorhandene Standorte von Funkanlagen mitnutzen sollen kann deshalb nicht von der Bundesnetzagentur unterstutzt werden Uberprufung BearbeitenStandorte fur die die Bundesnetzagentur bereits eine Standortbescheinigung erteilte werden in unregelmassigen Abstanden und ohne Kenntnis der Betreiber von der Bundesnetzagentur am Installationsort uberpruft Die Anzahl der Standortuberprufungen einer Aussenstelle der Bundesnetzagentur ist von der Anzahl der pro Jahr in der jeweiligen Aussenstelle erteilten Standortbescheinigungen abhangig Pro Jahr werden 15 Prozent der in einer Aussenstelle der Bundesnetzagentur erteilten Standortbescheinigungen uberpruft Die bisher durchgefuhrten Standortuberprufungen ergaben dass der uberwiegende Teil der Standorte ohne Beanstandungen war Bei einigen Standorten wurden fehlerhafte Standortbezeichnungen festgestellt die aber keinerlei Einfluss auf den von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstand hatten Die Korrektur dieser geringen Mangel wurden von den Bundesnetzagentur Aussenstellen im Rahmen des Standortverfahrens vorgenommen EMF Datenbank BearbeitenSamtliche in Betrieb befindliche Funkanlagen konnen sofern diese eine aquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr aufweisen in der EMF Datenbank der Bundesnetzagentur aufgerufen werden Zu jedem Standort werden die einzuhaltenden Sicherheitsabstande angezeigt Weblinks BearbeitenInformationsseiten der BNetzA EMF Datenbank der BNetzA Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standortbescheinigung amp oldid 229171760