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Der Staatsstreich vom 27 November 1856 durch Wilhelm III Konig der Niederlande und in Personalunion auch Grossherzog von Luxemburg richtete sich gegen liberale Verfassung von 1848 Wilhelm IIIEs handelte sich um eine reaktionare Anderung der luxemburgischen Verfassung durch den Monarchen am 27 November 1856 Obwohl es sich nicht um einen echten Staatsstreich oder eine echte Revolution handelte nannten ihn seine Kritiker einen koniglichen Staatsstreich da der amtierende Grossherzog von Luxemburg seine Macht erheblich ausweitete Mit dem Ziel die liberalen Erfolge der Verfassung von 1848 ruckgangig zu machen wurden die von Wilhelm III erlassenen grossen Anderungen mit der Verkundung einer neuen Verfassung im Jahr 1868 nach der Luxemburg Krise zuruckgedreht Einige Anderungen blieben jedoch bestehen beispielsweise die Schaffung des Staatsrates Um die damalige luxemburgische Regierung zu bilden war die Unterstutzung sowohl der Abgeordnetenkammer als auch des Grossherzogs erforderlich Ohne erstere brach die Regierung de la Fontaine 1848 zusammen wahrend die Regierung von Jean Jacques Willmar 1853 vom Grossherzog entlassen wurde obwohl sie noch immer das Vertrauen der Abgeordnetenkammer genoss Dies fuhrte zu einer Rivalitat zwischen der Monarchie und der Kammer In der Thronrede am 7 Oktober 1856 kundigte der Gouverneur von Luxemburg Prinz Heinrich die Verfassungsanderung an die seiner Ansicht nach notwendig sei um sie an den Rest des Deutschen Bundes anzupassen Die Liberalen Abgeordneten der Kammer waren emport und forderten dass bei allen Anderungen die in den Revolutionen von 1848 gewonnenen Freiheiten und die Unabhangigkeit Luxemburgs von den Niederlanden respektiert wurden Der Antwortentwurf der Liberalen wurde mit 31 zu 15 Stimmen angenommen Am 28 Oktober stimmte die Kammer fur die Vertagung auf den 19 November An diesem Tag entzog die Kammer der Regierung ihr Vertrauen und beantragte eine erneute Vertagung die jedoch abgelehnt wurde Die Liberalen verliessen die Kammer und weigerten sich am nachsten Tag zuruckzukehren Als Reaktion darauf loste der Grossherzog die Kammer auf und die Regierung legte dem Grossherzog eine neue Verfassung sowie eine Verurteilung des Ruckzugs der Opposition vor Der Grossherzog unterzeichnete am 27 November und die Anderungen wurden am 30 November im Memorial veroffentlicht Die neue Verfassung wurde am 29 Januar 1857 vom Deutschen Bund genehmigt Zu den Anderungen gehorten die Schaffung des Staatsrats nach dem Vorbild des franzosischen Gremiums das vom Grossherzog ernannt wurde Obwohl das Ernennungsmodell 1866 uberarbeitet wurde existiert sie fur den Staatsrat immer noch Einschrankungen der Pressefreiheit 1868 aufgehoben hinzufugung eines Passus dass die Souveranitat in der Person des Konigs Grossherzogs liegt was durch eine Anderung am 15 Mai 1919 gestrichen wurde eine Erhohung der Kopfsteuer die erst mit der Einfuhrung des allgemeinen Wahlrechts im Jahr 1919 abgeschafft wurde die Neuordnung der Wahlen zur Abgeordnetenkammer um zwei Abgeordnetenklassen einzubeziehen Diejenigen die mehr als 125 Franken Steuern zahlten wahlten 15 Mitglieder die die Bezirke vertraten Diejenigen die zwischen 10 und 125 Franken zahlten wahlten 16 Mitglieder die die Kantone vertraten und verschafften so den Reichen eine weit uber ihren Bevolkerungsanteil hinausgehende Vertretung ahnlich den Bestimmungen der einige Jahre zuvor verabschiedeten Verfassung des Konigreichs Preussen Dies wurde durch die neue Verfassung von 1868 zunichtegemacht Siehe auch BearbeitenPutschWeblinks Bearbeitendie Proklamation vom 27 November 1856 Proclamation die Revision der Verfassung Ordonnance royale grand ducale du 27 novembre 1856 portant revision de la Constitution die Verfassung von 1856 Constitution du Grand Duche de Luxembourg Les gouvernements du Grand Duche de Luxembourg depuis 1848 Les gouvernements du Grand Duche de Luxembourg depuis 1848 Le gouvernement Simons S 23f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsstreich von 1856 in Luxemburg amp oldid 238575949