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Ein Staatsschiff ist ein entweder im direkten staatlichen Eigentum stehendes oder indirekt von einem Staat fur offentliche Zwecke verwendetes Schiff Internationales Abkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln uber die Immunitaten der Staatsschiffe vom 10 April 1926Zur Gruppe der Staatsschiffe wurden in alterer Zeit etwa um 1900 im Wesentlichen nur Kriegsschiffe gezahlt Heute fasst man damit unter anderem Kriegs Behorden und Forschungsschiffe daruber hinaus auch Staatsyachten Staatshandelsschiffe sowie weitere zusammen 1 Der Status als Staatsschiff wird durch das Fuhren eigener Kriegs oder Dienstflaggen kenntlich gemacht Rechtlich werden Staatsschiffe in einer Vielzahl von Fallen gesondert behandelt Seerechtlich geniessen Staatsschiffe die fur hoheitliche Zwecke verwendet werden Immunitat deren Auspragung je nach Art und Verwendung des Schiffes verschieden weit reicht So gelten Kriegsschiffe und Schiffe die die Flagge eines Staatsoberhauptes oder eines seiner Vertreter zeigen ausserhalb des eigenen Hoheitsgebietes als exterritorial Daruber hinaus kommen ihnen gewisse Ehrenrechte zu Auch registerrechtlich werden Staatsschiffe gesondert behandelt und sind beispielsweise in der Regel nicht pfandbar Gesetzlich verankert ist der Sonderstatus der Staatsschiffe unter anderem im Internationalen Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln uber die Immunitat staatlicher Seeschiffe von 1926 und im Artikel 32 Immunitaten der Kriegsschiffe und der sonstigen Staatsschiffe die anderen als Handelszwecken dienen des Seerechtsubereinkommen der Vereinten Nationen Im ubertragenen Sinn wird der Begriff Staatsschiff seit der Antike auch als Synonym fur den Staat oder ein Staatengebilde verwendet 2 3 4 Literatur BearbeitenHans Jurgen Abraham Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland Verlag Walter de Gruyter 1978 S 78 79 Georg Ress Entwicklungstendenzen der Immunitat auslandischer Staaten S 218 275Weblinks BearbeitenWeiterfuhrende Informationen zum StaatsschiffEinzelbelege Bearbeiten Jorn Wille Die Verfolgung strafbarer Handlungen an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen Verlag Walter de Gruyter 1974 S 49 Stephan Leibfried Staatsschiff Europa In Bundeszentrale fur politische Bildung 23 April 2010 Dudeneintrag Staatsschiff Kommentar zu Emblema Votivum Wegendessen Von Koniglicher Mayestet Heinrico IIII In Wolfgang Harms Hrsg Deutsche illustrierte Flugblatter des 16 sechzehnten und 17 Jahrhunderts Bd 2 im Verlag Kraus Munchen 1989 ISBN 3 484 10488 0 S 396 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsschiff amp oldid 223381452