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Eine sozinische Klausel auch sozinische oder socinische Kautel cautela Sozini oder cautela socinii von lateinisch cautela Vorsicht Schutz zu cavere sich huten in Acht nehmen vor sichern oder Wahlklausel ist eine Strafklausel im Erbrecht 1 und Unterfall einer erbrechtlichen Verwirkungsklausel in einer Verfugung von Todes wegen 2 Sie wendet einem Pflichtteilsberechtigten mehr zu als dessen Pflichtteil betragt knupft aber die gesamte Zuwendung oder zumindest die Mehrzuwendung an die Bedingung dass sich der Pflichtteilsberechtigte eine bestimmte Belastung auch hinsichtlich der Mehrzuwendung gefallen lasst Der Pflichtteilsberechtigte hat dann nur die Wahl entweder die Erbschaft so wie sie ist also mit der gesamten Belastung anzutreten oder aber sich je nachdem ob die gesamte Zuwendung oder nur die Mehrzuwendung an die vollstandige Lastenubernahme geknupft ist auf den Geldpflichtteil zuruckzuziehen beziehungsweise sich mit der Pflichtteilsdeckung zu begnugen 3 4 Im Gegensatz zur Verwirkungsklausel im Erbrecht auch Kassatorische Klausel wird somit bei der sozinischen Klausel dem Erben Pflichtteilsberechtigten die Wahlmoglichkeit gegeben zwischen einer hoheren belasteten oder beschrankenden Erbzuwendung oder einer unbelasteten kleineren Erbzuwendung meist dem Pflichtteil 5 Inhaltsverzeichnis 1 Namensherkunft 2 Zielsetzung 3 Deutschland 4 Osterreich 5 Liechtenstein 5 1 Stiftungen 6 Weblinks 7 Literatur 8 EinzelnachweiseNamensherkunft BearbeitenObwohl die Sozinische Klausel bereits im spaten Romischen Recht unter Justinian I bekannt war ist der Namensgeber der Sieneser Jurist Marianus Socinus 1481 oder 1482 1556 6 Zielsetzung BearbeitenDie sozinische Klausel soll den letzten Willen des Erblassers dauerhaft durchsetzen und unter Umstanden auch Streitigkeiten unter den Erben vermeiden Deutschland BearbeitenNach 2306 BGB kann ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter der durch die Einsetzung eines Nacherben die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschrankt oder wenn er mit einem Vermachtnis oder einer Auflage beschwert ist den unbelasteten Pflichtteil verlangen wenn er gleichzeitig auf den hoheren belasteten oder beschrankenden Erbteil verzichtet Inwieweit eine sozinische Klausel mit 2306 BGB vereinbar ist ist noch nicht abschliessend geklart 7 Osterreich Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der Umfang und Anwendungsbereich der sozinische Klausel ergab sich bis zum 31 Dezember 2016 aus 774 oABGB 8 9 Darin war geregelt und vorgesehen dass der Pflichtteil dem Pflichtteilsberechtigten ganz frei bleiben muss jede den Pflichtteil einschrankende Bedingung oder Belastung ungultig ist eine Beschrankung oder Belastung nur auf den Teil welchen den Pflichtteil ubersteigt bezogen werden kann Daraus folgte die einschrankenden Formulierungen wenn die sozinische Klausel in Vermachtnissen nach osterreichischem Erbrecht verwendet wurden So wurde in der Regel bei der Formulierung der sozinischen Klausel nach osterreichischem Recht der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser im Vermachtnis angewiesen eine bestimmte Belastung oder Bedingung uber den Pflichtteil hinaus freiwillig zu tragen Tat er dies nicht so sollte er lediglich den gesetzlich vorgesehenen Pflichtteil erhalten Der Erbe und Pflichtteilsberechtigte wurden also durch die Sozinische Klausel vom Erblasser vor die Wahl gestellt entweder eine mit Belastungen oder Beschrankungen verbundene Zuwendung die wertmassig den Pflichtteil ubersteigt zu erhalten oder aber nur den unbelasteten geringeren Pflichtteil zu nehmen Bei Vorliegen einer sozinischen Kautel hat der Erbe mit der Abgabe der Erbserklarung sein Wahlrecht verbraucht Er kann die gerichtliche Erbserklarung nicht mehr widerrufen und auch den Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen Die in 774 ABGB normierte Ungultigkeit der den Pflichtteil einschrankenden Beschrankung oder Belastung ist nur relativ sie entfallt wenn der Pflichtteilsberechtigte die ungunstige Belastung freiwillig ubernimmt OGH in 7Ob495 56 Liechtenstein BearbeitenIn Liechtenstein wurden die Bestimmungen der 720 774 FL ABGB aus den 720 774 oABGB alt rezipiert Bis zum 31 Dezember 2016 waren diese weitgehend wortgleich 774 FL ABGB lautet weiterhin Der Pflichtteil kann in Gestalt eines Erbteiles oder Vermachtnisses auch ohne ausdruckliche Benennung des Pflichtteiles hinterlassen werden Er muss aber dem Pflichtteilsberechtigten ganz frei bleiben Jede denselben einschrankende Bedingung oder Belastung ist ungultig Wird dem Pflichtteilsberechtigten ein grosserer Erbteil zugedacht so kann sie nur auf den Teil welcher den Pflichtteil ubersteigt bezogen werden Auch 720 FL ABGB lautet weiterhin wie zuvor Eine Anordnung des Erblassers wodurch er dem Erben oder Legatar unter angedrohter Entziehung eines Vorteiles verbietet den letzten Willen zu bestreiten soll fur den Fall dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklarung angefochten wird nie von einer Wirkung sein wahrend dieser Paragraph in Osterreich aufgehoben wurde 10 Stiftungen Bearbeiten Eine besondere Form der Sozinischen Kautel kann auch in einer Stiftungserklarung z B Stiftungsstatut enthalten sein Danach wird die Begunstigtenstellung eines Pflichtteilsberechtigten in einer Stiftung davon abhangig gemacht dass dieser keine Pflichtteilsanspruche erhebt In einem solchen Fall ist die Sozinische Kautel nicht in einer letztwilligen Verfugung sondern in einem Stiftungsdokument enthalten und die bedingte Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten stammt nicht aus dem Nachlass 11 Weblinks BearbeitenRGZ 14 200 Urteil OG und OLG Hamburg zu I 506 83 vom 20 Februar 1884 zur sozinischen Klausel im alten Hamburger Erbrecht Literatur BearbeitenClaudia Baumann Erbrechtliche Verwirkungsklauseln Heymann Verlag Marburg 2009 Univ Diss 2008 2009 ISBN 978 3 452 27227 0 F Bottcher Die rechtliche Bedeutung der cautela Socini nach gemeinem Recht und nach dem Recht des Burgerlichen Gesetzbuches Univ Diss Leipzig 1909 Michael Hennig Die Ruckkehr zur socinischen Klausel Uberlegungen zu einer Reform des 2306 BGB DNotZ 2003 S 399 422 Paul Oertmann Die Cautela Socini unter der Herrschaft des Burgerlichen Gesetzbuchs ZBlFG 15 1915 S 357 377Einzelnachweise Bearbeiten Vgl z B 720 774 oABGB 720 774 FL ABGB Giller Die Hinterlassung des Pflichtteils in Gruber Kalss Muller Schauer Erbrecht und Vermogensnachfolge 2010 19 Rz 99 OGH Spruch vom 26 Juni 2014 6Ob10 14k BGH Urteil vom 28 Oktober 1992 IV ZR 221 91 Rdnr 12 Siehe hierzu schon Cod 3 28 32 Siehe z B Hennig in DNotZ 2003 403 Siehe z B BGH im Urteil vom 24 Juni 2009 NZG 2009 1145 1149 Seit dem 1 Januar 2017 Erbrechtsreform ist in 774 ABGB die Verpflichtung des Pflichtteilsschuldners uber den Beweis des Vorliegens eines Enterbungsgrundes geregelt 774 Satz 2 und 3 in der alten Fassung bis 31 Dezember 2016 wurde in 780 Abs 2 ABGB neu ubernommen Zuwendungen auf den Todesfall sind auf den Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen zu bewerten Es wird somit nun uaf der Bewertungsebene der Pflichtteil berucksichtigt https www jusline at 774 Wie der Pflichttheil zu hinterlassen ABGB html Siehe Vergleichstabelle Zak Zivilrecht aktuell online Siehe auch FL OGH in 01 CG 2008 210 Beschluss vom 3 September 2010 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozinische Klausel amp oldid 215429569