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Die Verordnung uber die Gewahrung einer Mehrarbeitsvergutung fur Soldaten Soldatenmehrarbeitsvergutungsverordnung SMVergV ist eine Bundesrechtsverordnung die vom Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen erlassen wurde BasisdatenTitel Verordnung uber die Gewahrung einer Mehrarbeitsvergutung fur SoldatenKurztitel SoldatenmehrarbeitsvergutungsverordnungAbkurzung SMVergVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 50 BBesGRechtsmaterie BesoldungsrechtFundstellennachweis 2032 1 44Erlassen am 18 12 2015 BGBl I S 2465 Inkrafttreten am 1 Januar 2016 6 SMVergV Letzte Anderung durch Art 16 G vom 9 Juli 2021 BGBl I S 2444 2447 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 April 2022 Art 17 G vom 9 Juli 2021 GESTA B134Weblink Text der SMVergVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhalt BearbeitenSoldaten in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A kann eine Mehrarbeitsvergutung gewahrt werden soweit Mehrarbeit geleistet wird im Rahmen eines Dienstes im Truppendienst aufgrund eines Dienstplanes oder zur Herbeifuhrung eines im offentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und termingebundenen Ergebnisses Beamte des Bundes wird hingegen Mehrarbeitsvergutung nach der Bundesmehrarbeitsvergutungsverordnung gewahrt Die Vergutung wird gewahrt wenn erstens die Mehrarbeit schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde zweitens aus zwingenden dienstlichen Grunden nicht durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden kann und drittens die sich aus der regelmassigen wochentlichen Arbeitszeit ergebende Arbeitszeit um mehr als funf Stunden im Kalendermonat Mindeststundenzahl ubersteigt Die Vergutung wird nicht gewahrt neben Auslandsdienstbezugen oder dem Auslandsverwendungszuschlag und nach der Sanitatsdienstvergutungsverordnung Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet ansonsten abgerundet Die Vergutung betragt je Stunde fur Vollzeitbeschaftigte seit dem 1 April 2019 veraltet in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 13 31 Euro in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 15 72 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 21 60 Euro in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 29 73 Euro Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Soldatenmehrarbeitsvergutungsverordnung amp oldid 231790498