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Privatvermogensstrukturen PVS sind steuerrechtlich privilegierte liechtensteinische unternehmerische Einrichtungen Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zu anderen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist dass Privatvermogensstrukturen keine wirtschaftliche Tatigkeit in Liechtenstein ausuben Der Begriff Privatvermogensstruktur wird ausschliesslich im Zusammenhang mit dem liechtensteinischen Steuergesetz 1 und der Steuerverordnung 2 verwendet 3 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und Definition 2 Sitzgesellschaften 3 Umfang der erlaubten Tatigkeit 4 Steuerlast 5 Schweizer Recht 6 Quellen und VerweiseGesetzliche Grundlage und Definition BearbeitenGemass Art 64 Abs 1 Steuergesetz sind Privatvermogensstrukturen solche unternehmerische Einrichtungen welche in der Verfolgung ihres Zwecks keine wirtschaftliche Tatigkeit ausuben insbesondere wenn sie ausschliesslich Finanzinstrumente nach Art 4 Abs 1 Bst g des Vermogensverwaltungsgesetzes sowie Beteiligungen an juristischen Personen liquide Gelder und Bankkontoguthaben erwerben besitzen verwalten und veraussern deren Aktien oder Anteile nicht offentlich platziert wurden und nicht an einer Borse gehandelt werden und deren Besitz den in Abs 3 genannten Investoren vorbehalten ist oder bei denen keine anderen als die in Abs 3 genannten Investoren begunstigt sind die weder um Anteilseigner und Anleger werben noch von diesen oder von Dritten Vergutungen oder Kostenerstattungen fur ihre Tatigkeit nach Massgabe des Bst a erhalten und aus deren Statuten sich ergibt dass sie den Beschrankungen fur Privatvermogensstrukturen unterliegen Zu den juristischen Personen im Sinne des SteG zahlen auch Stiftungen Treuunternehmen und Trusts nach liechtensteinischem Recht Sitzgesellschaften BearbeitenDer im alten Steuergesetz verwendete Begriff Sitzunternehmen 4 und der umgangssprachlich weit verbreitete Begriff Sitzgesellschaft 5 auch Domizilgesellschaft wurde im neuen Steuergesetz bewusst vermieden Auch eine Trennung in Sitzunternehmen Art 84 und Holdinggesellschaft Art 83 des Steuergesetzes alte Fassung a F wurde im neuen Steuergesetz neue Fassung n F nicht mehr vorgenommen Im Furstentum Liechtenstein unterschied bis 2010 das Personen und Gesellschaftsrecht PGR zwischen zwei Arten von Gesellschaften liechtensteinischen Rechts und zwar liechtensteinischen Gesellschaften die keine Geschaftstatigkeit in Liechtenstein ausuben Sitzgesellschaften und solchen die in Liechtenstein tatig sind aktive Gesellschaften 6 Im PGR sind auch nach 2010 verschiedene Erleichterungen fur Unternehmen normiert welche kein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreiben 7 Der Begriff Privatvermogensstruktur findet sich im PGR hingegen nicht In der Praxis kann die Privatvermogensstruktur nach SteG den unternehmerischen Einrichtungen nach PGR die kein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreiben gleichgesetzt werden Das Abkommen zwischen dem Furstentum Liechtenstein und der Republik Osterreich uber die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vom 29 Januar 2013 8 kennt sowohl den Begriff Privatvermogensstruktur 9 als auch den Begriff Sitzgesellschaft 10 Umfang der erlaubten Tatigkeit BearbeitenDer Umfang der erlaubten Tatigkeit von Privatvermogensstrukturen in Liechtenstein orientiert sich an dem der bisherigen Sitzgesellschaften bzw Holdinggesellschaft Den Sitzgesellschaften bzw Holdinggesellschaften waren es bislang gestattet ein Buro mit Verwaltungsaufgaben fur eigene Zwecke Korrespondenz Internet Telefon und Telefaxbedienung Fakturierung Buchhaltung etc zu betreiben und Arbeitskrafte fur diese Zwecke anzustellen Dritte mit diesen und damit zusammenhangenden Aufgaben zu betrauen Treuhander Wirtschaftsprufer Banken Rechtsanwalte etc aber keine weitergehende wirtschaftliche Tatigkeit bzw nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe in Liechtenstein betreiben Die Privatvermogensstruktur kann sowohl als einfache Sitzgesellschaft als auch als Holdinggesellschaft eingesetzt werden ohne das Steuerprivileg zu verlieren solang keine wirtschaftliche Tatigkeit oder ahnliches siehe oben in Liechtenstein ausgeubt wird Steuerlast BearbeitenAlle steuerpflichtigen juristischen Personen unterliegen der Ertragssteuer Der Steuersatz fur juristische Personen wurde mit 12 5 vereinheitlicht da Privatvermogensstrukturen nicht veranlagt werden fallt jedoch lediglich die Mindestertragssteuer an Mindestertragssteuer fur Privatvermogensstrukturen betragt 1 800 Franken Art 62 Abs 2 SteG 11 Gemass dem Protokoll zur Abanderung des am 5 November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Furstentum Liechtenstein und der Republik Osterreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen vom 29 Januar 2013 12 und dem angehangten Zusatzprotokoll gemass Art II gelten Privatvermogensstrukturen liechtensteinischen Rechts welche ausschliesslich der Mindestertragssteuer in Liechtenstein unterliegen steuerrechtlich im Sinne des Abkommens zwischen dem Furstentum Liechtenstein und der Republik Osterreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen vom 5 November 1969 nicht als im Furstentum Liechtenstein ansassig Das Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Furstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen abgeschlossen am 10 Juli 2015 sieht gemass Ziffer 2 zu Artikel 4 lit b eine analoge Regelung vor Private Vermogensstrukturen gelten als steuerlich transparent 13 Schweizer Recht BearbeitenNach Schweizer Recht gelten als Sitzgesellschaften in Abgrenzung zu operativen Gesellschaften juristische Personen Gesellschaften Anstalten Stiftungen Trusts Treuhandunternehmungen und ahnliche Verbindungen die kein Handels Fabrikations oder anderes nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreiben In der Regel liegt der Zweck einer Sitzgesellschaft in der Verwaltung des Vermogens des wirtschaftlich Berechtigten was insbesondere bei Gesellschaften der Fall ist die keiner operativen Tatigkeit nachgehen Nicht als Sitzgesellschaften gelten jedoch Gesellschaften welche die Beteiligungen unter einheitlicher Leitung zusammenfassen Holdinggesellschaften oder Familienstiftungen 14 Quellen und Verweise Bearbeiten Gesetz vom 23 September 2010 uber die Landes und Gemeindesteuern Steuergesetz SteG LGBl 340 2010 Verordnung vom 21 Dezember 2010 uber die Landes und Gemeindesteuern Steuerverordnung SteV LGBl 437 2010 Abgefragt am 10 Marz 2013 unter www gesetze li Gesetz vom 30 Januar 1961 uber die Landes und Gemeindesteuern Steuergesetz LGBl 7 1961 Art 84 Der Begriff Sitzgesellschaft wurde im Zusammenhang mit den Ausnahmen von der Steuerpflicht in Art 25 Abs 3 Mehrwertsteuergesetz a F LGBl 163 2000 in Verbindung mit Art 83 und 84 Steuergesetz a F und auch in anderen Steuergesetzen und Anderungen zum Steuergesetz a F noch verwendet Auch in anderen Gesetzen so z B im PGR in der Fassung vor 2010 oder der Verordnung vom 21 Februar 2006 uber die Abanderung der Offentlichkeitsregisterverordnung LGBl 53 2006 wurde der Begriff verwendet Definition gemass Urteil des EFTA Gerichtshofs vom 22 Februar 2002 zum Niederlassungsrecht Wohnsitzerfordernis fur mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats einer Sitzgesellschaft in Liechtenstein in der Rechtssache E 2 01 Rz 14 Siehe auch Merkblatt bezuglich Firmengrundung sic in Liechtenstein des Amts fur Volkswirtschaft Leitfaden 12 2006 abgerufen am 10 Marz 2013 unter 1 1 2 Vorlage Toter Link www llv li Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 35 kB Zum Beispiel in Art 291 Abs 11 Art 394 Abs 4 Art 538 Abs 1a Art 552 19 Art 690 Abs 2a Art 932a 15 Art 957 PGR LGBl 432 2013 Art 34 Abs 3 Abkommen vom 29 Januar 2013 Art 2 Abs 1 lit h und i Abkommen vom 29 Januar 2013 Die Mindestertragssteuer fur Sitzunternehmen betrug vor der Anderung durch das neue Steuergesetz 1000 Franken FL LGBl 433 2013 oBGBl III Nr 302 2013 SR 0 672 951 43 Abkommen vom 10 Juli 2015 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Furstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen Abgerufen am 9 Mai 2020 Markus Muhlemann Sitzgesellschaften Abgerufen 14 Dezember 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatvermogensstruktur amp oldid 212437749