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Die Schaden s minderungspflicht genauer Schadensminderungsobliegenheit bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschadigten den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schadiger auf die Gefahr eines ungewohnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen Auch wenn ein Geschadigter von einem Schadiger dem Grunde nach Ersatz fur die erlittenen Einbussen an seinen Rechtsgutern oder seinem Vermogen verlangen kann trifft ihn gleichwohl die Pflicht gegen sich selbst sogenannte Obliegenheit den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten Eine Pflicht gegen sich selbst ist die Schadenminderungsobliegenheit deswegen weil der Schadiger umgekehrt kein Recht hat vom Geschadigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen Bei einem Verstoss gegen die Schadenminderungspflicht kann sich der Ersatzanspruch kurzen Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Liechtenstein 4 BeispielDeutschland BearbeitenIm deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in 254 Burgerliches Gesetzbuch BGB verankert der fur alle Ersatzforderungen auch offentlich rechtliche zumindest entsprechend gilt Daraus ergibt sich dass der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes insbesondere davon abhangt inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist was auch dann gilt wenn sich das Verschulden des Geschadigten darauf beschrankt dass er unterlassen hat den Schaden abzuwenden oder zu mindern Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist die Schadensminderungsobliegenheit nicht ausdrucklich gesetzlich geregelt aber von Lehre und Rechtsprechung anerkannt Die Schadensminderungsobliegenheit ist in Osterreich keine Rechtspflicht da nicht getrennt einklagbar daher keine Schadensminderungspflicht Die osterreichische Rechtslehre hat teilweise unter Bezugnahme auf die deutsche Rechtslehre zu 254 Abs 2 BGB herausgearbeitet dass der Geschadigte seine Schadensminderungsobliegenheit verletzt wenn er Massnahmen unterlasst die eine ordentliche und verstandige Person zur Schadensabwendung ergreifen wurde Dies kann zum Beispiel zur Schadensteilung durch das Mitverschulden des Beschadigten iSv 1304 ABGB fuhren Der Geschadigte muss sich bei einer unterlassenen Schadensminderung nicht nur eigenes Verhalten sondern auch das von Gehilfen zurechnen lassen Liechtenstein BearbeitenDie Schadensminderungsobliegenheit ist in Liechtenstein das 1812 das ABGB und 1912 die Zivilprozessordnung FL ZPO aus Osterreich weitgehend rezipiert hat weitestgehend gleich wie in Osterreich geregelt Beispiel BearbeitenA kann von B den Ersatz fur eine eingeschlagene Scheibe verlangen Nach dem Schaden repariert er bei schonem Wetter die Scheibe zunachst wochenlang nicht Als ein Unwetter aufzieht ruft er den Glaser Notdienst In der Zwischenzeit regnet es aufs Parkett Der Notdienst kostet 200 anstelle 100 Normalpreis Die Behebung des Parkettschadens kostet 500 A wird so gestellt als hatte er sich vernunftig verhalten Er bekommt den Glaser Normalpreis von B erstattet und tragt Mehrkosten sowie die Reparatur des Parketts selbst Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schadensminderungspflicht amp oldid 219953525