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Sanierungstrager oder Entwicklungstrager oder andere Beauftragte werden zur Erfullung der Aufgaben der Gemeinden fur die Planung und Durchfuhrung von Stadtebaulichen Gesamtmassnahmen von den Stadten und Dorfern bestellt Die Verfahren dazu sind in den 157 bis 161 und 167 Baugesetzbuch BauGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Stadtebauliche Gesamtmassnahmen 2 Auftrag 3 Vergutung 4 Treuhander 5 Aufgaben 6 Eignung als Trager 7 Siehe auch 8 Literatur 9 WeblinksStadtebauliche Gesamtmassnahmen BearbeitenStadtebauliche Gesamtmassnahmen sind Stadtebauliche Sanierungsmassnahmen 136 ff BauGB Stadtebauliche Entwicklungsmassnahmen seltener 165 ff BauGB sowie Stadtumbau massnahmen 171a BauGB und Massnahmen der Sozialen Stadt 171e BauGB die in fest umgrenzten Gebieten liegen und die zur Behebung stadtebaulicher und soziale Missstande oder zur stadtebaulichen Neuordnungen oder zur Behebung von stadtebaulichen Funktionsverlusten dienen Auftrag BearbeitenStadtebauliche Gesamtmassnahmen sind zeitlich begrenzte und schwierige Verwaltungsaufgaben die nur mit erfahrenem Personal erfullt werden konnen Zur Entlastung des eigenen Personals kann sich die Gemeinde der geeigneten Beauftragten zumeist Sanierungstrager oder Entwicklungstrager gem 157 Abs 1 BauGB bedienen In den meisten Stadtebaulichen Gesamtmassnahmen beauftragen die Gemeinde selbstandige Trager zumal die Tragerkosten ganz oder teilweise forderfahig sind und damit der eigene Personalhaushalt entlastet wird In der Beauftragung Dritter sehen der Gesetzgeber und die Gesetzeskommentatoren einen wichtigen Ansatz zeitlich begrenzte Aufgaben privatwirtschaftlich und von geeigneten Spezialisten erfullen zu lassen Die Gemeinde und der Sanierungstrager legen gemass 159 BauGB mindestens die Aufgaben die Rechtsstellung in der sie der Sanierungstrager zu erfullen hat eine von der Gemeinde hierfur zu entrichtende angemessene Vergutung und die Befugnis der Gemeinde zur Erteilung von Weisungen durch schriftlichen Vertrag fest Der Vertrag kann von jeder Seite nur aus wichtigem Grund gekundigt werden Wegen der erforderlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Trager sollte nur ein Trager beauftragt werden der aller Voraussicht nach dieses Vertrauen rechtfertigt z B auf Grund seiner Erfahrung und der fur diese Gemeinde einzusetzenden Personen die Chemie muss stimmen auch dann wenn die Vertreter der Gemeinde z B nach Wahlen wechseln Der Sanierungstrager hat der Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen Vergutung BearbeitenDa die stadtebaulichen Gesamtmassnahmen zumeist viele Jahre dauern mit einer sehr unterschiedlichen jahrlichen Arbeitsintensitat werden die Trager zumeist uber Stundenlohne abgerechnet Bei einer zeitlich begrenzten und von den Kosten bestimmbaren Gesamtmassnahme konnen die Tragerkosten auch durch ein Angebot im Wettbewerb ermittelt werden Tragerkosten sind im Rahmen der Stadtebauforderung forderfahig Treuhander BearbeitenFast ausschliesslich erfullen die Sanierungstrager oder Entwicklungstrager die Aufgaben als Treuhander der Gemeinde also im eigenen Namen aber fur Rechnung der Gemeinde Treuhandvermogen gem 160 BauGB und nennen sich dann z B treuhanderischer Sanierungstrager der Stadt XYZ Sehr selten sind Trager im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tatig Aufgaben BearbeitenZu den Aufgaben der Trager gehort in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Vorbereitung Durchfuhrung und der Abschluss der Stadtebaulichen Gesamtmassnahmen also die Beauftragung oder die Durchfuhrung der Vorbereitenden Untersuchungen 141 BauGB der Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung 142 BauGB der Stadtebauliche Planung einschliesslich ggf einer Mitwirkung 3 8 und 10 BauGB der Erorterung der beabsichtigten Sanierung 137 139 BauGB der Erorterung und Fortschreibung des Sozialplanes 180 BauGB der Vorbereitung und Abgrenzung des formlich festzulegenden Sanierungsgebietes durch eine Sanierungssatzung 142 BauGB der Projektentwicklung und der Projektsteuerung der Durchfuhrung 146 BauGB z B der Ordnungsmassnahmen wie Umzuge Grundstucksfreilegungen Erschliessungsanlagen etc 147 BauGB oder die Begleitung der Baumassnahmen der Erwerb von Grundstucken oder Rechten an ihnen im Auftrag der Gemeinde zu Vorbereitung oder Durchfuhrung der Sanierung der Abschluss von Modernisierungs und Instandsetzungsvertragen der Beantragung von Finanzhilfen der Verwaltung des Treuhandvermogens stets getrennt von anderen Vermogen 160 BauGB der Fuhrung einer Kosten und Finanzierungsubersicht 149 BauGB der Abschluss und die Schlussrechnung der stadtebaulichen Gesamtmassnahmen der OffentlichkeitsarbeitDie Baumassnahmen also Modernisierungen oder auch Neubauten sowie die Betriebsverlagerungen sind Aufgabe der Eigentumer bei Gemeinbedarfs und Folgeeinrichtungen ist das die Gemeinde 148 BauGB Eignung als Trager BearbeitenEinem Unternehmen konnen nach 158 BauGB die Aufgaben als Trager nur ubertragen werden wenn er nicht selbst als Bauunternehmen tatig oder von einem Bauunternehmen abhangig ist wenn er nach seiner Geschaftstatigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhaltnissen geeignet ist die Aufgaben eines Sanierungstragers ordnungsgemass zu erfullen wenn er sich einer jahrlichen Prufung seiner Geschaftstatigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhaltnisse unterwirft und wenn die zur die leitenden Angestellten und die Mitarbeiter die erforderliche Zuverlassigkeit besitzen Siehe auch BearbeitenSTATTBAU Stadterneuerung Stadtebaulicher Denkmalschutz Historischer StadtkernLiteratur BearbeitenWirtschaftsministerium Baden Wurttemberg Hrsg Arbeitshilfe fur stadtebauliche Sanierungsmassnahmen nach dem Baugesetzbuch BauGB 2002 Battis Krautzberger Lohr Kommentar zum Baugesetzbuch C H Beck Munchen ISBN 3406404839 Ernst Zinkahn Bielenberg Krautzberger Baugesetzbuch 82 Erganzungslieferung C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55892 4 Krautzberger Stadtebauforderungsrecht 42 Erganzungslieferung C H Beck Munchen ISBN 978 3 8006 3260 2 Weblinks BearbeitenText des BaugesetzbuchesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sanierungstrager amp oldid 232096206