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In den Staaten der Europaischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualitat Grundlage bildet die Richtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur Europa umgangssprachlich auch Luftqualitatsrichtlinie genannt die am 11 Juni 2008 in Kraft getreten ist 1 Mit Wirkung zum 11 Juni 2010 trat sie an die Stelle der bisherigen Luftqualitatsrahmenrichtlinie Richtlinie 96 62 EG des Rates vom 27 September 1996 uber die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualitat 2 dreier seither erlassener Tochterrichtlinien Richtlinien 1999 30 EG 3 2000 69 EG 4 und 2002 3 EG 5 sowie der Entscheidung des Rates 97 101 EG 6 zur Schaffung eines Austausches von Informationen und Daten aus den Netzen und Einzelstationen zur Messung der Luftverschmutzung in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Das fur 2020 angestrebte Ziel ist die Luftverschmutzung so weit zu vermindern dass von ihr keine inakzeptablen Auswirkungen fur Mensch und Umwelt mehr ausgehen Richtlinie 2008 50 EGTitel Richtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur EuropaBezeichnung nicht amtlich LuftqualitatsrichtlinieGeltungsbereich Europaische UnionRechtsmaterie UmweltrechtGrundlage Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft Art 175 Artikel 251Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 21 Mai 2008Veroffentlichungsdatum 11 Juni 2008Inkrafttreten 11 Juni 2008Ersetzt Richtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur EuropaIn nationales Rechtumzusetzen bis 10 Juni 2010Umgesetzt durch Deutschland BGBl 2010 I S 1059 BGBl 2010 I S 1065Osterreich BGBl I Nr 77 2010Fundstelle ABl L 152 vom 11 Juni 2008 S 1 44Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Bisher geltendes EU Recht 1 1 Deutschland 2 Geltendes Recht 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBisher geltendes EU Recht BearbeitenSchon die bisherige Luftqualitatsrahmenrichtlinie enthielt neben festen Grenzwerten auch Vorgaben zu einem differenzierteren Vorgehen In den Tochterrichtlinien wurden fur bestimmte Luftschadstoffe namlich Schwefeldioxid SO2 Stickstoffdioxid NO2 Stickstoffoxide NOx Feinstaub mit einer Partikelgrosse bis 10 µm PM10 Blei Benzol Kohlenmonoxid und Ozon Grenzwerte festgelegt Die bisherige Luftqualitatsrahmenrichtlinie zielte mit ihren Tochterrichtlinien auf eine gebietsbezogene Luftreinhaltung ab differenziert also nicht nach den Verursachern der Luftverschmutzung Die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualitat konnte daher alle massgeblichen Verursacher z B Industrie Gewerbe Landwirtschaft Haushalte und Verkehr einbeziehen Wahrend im bisherigen Immissionsschutzrecht nur Wirkungen am Menschen Humantoxikologie berucksichtigt wurden wurden charakteristische Werte zum Schutz des Okosystems Okotoxikologie hinzugefugt Fur den Ubergangszeitraum bis 2005 wurden in den bislang geltenden Richtlinien fur die neuen Grenzwerte Toleranzbereiche festgelegt die sich jedes Jahr verringern und das Einhalten der Grenzwerte zu den verbindlichen Zeitpunkten sicherstellen sollen 2005 bis 2010 Bei Uberschreitungen der Toleranzbereiche im Ubergangszeitraum wurde die Aufstellung von Luftreinhalteplanen zur Schadstoffminderung verpflichtend Deutschland Bearbeiten In Deutschland waren die bislang geltenden EG Richtlinien im Wesentlichen durch mehrere Anderungen des Bundes Immissionsschutzgesetzes sowie die 22 und 33 Bundes Immissionsschutzverordnung Verordnung uber Immissionswerte fur Schadstoffe in der Luft 22 BImSchV sowie die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog Versauerung und Nahrstoffeintragen 33 BImSchV umgesetzt worden Diese Verordnungen wurden 2010 in die Verordnung uber Luftqualitatsstandards und Emissionshochstmengen 39 BImschV ubernommen 7 In der Praxis fuhrten die Regelungen dazu dass fur viele Stadte Luftreinhalte und Aktionsplane aufgestellt wurden die insbesondere den Strassenverkehr einbezogen Geltendes Recht BearbeitenDie Luftqualitatsrichtlinie 2008 fasst die bisherigen Regelungen im Wesentlichen inhaltlich zusammen Insbesondere die bisher geltenden Grenzwerte gelten fort Zu den bedeutsamsten Anderungen gehort dass nun auch Ziel und Grenzwerte fur Feinstaub mit einer Partikelgrosse bis 2 5 µm PM2 5 festgelegt werden Andererseits enthalt die neue Richtlinie allerdings unter sehr engen Voraussetzungen Lockerungen bei den Umsetzungsfristen fur die Grenzwerte fur PM10 NO2 und Benzol Schliesslich werden bestimmte Orte benannt an denen die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht eingehalten werden mussen z B Industriegelande und Fahrbahnen Weblinks BearbeitenRichtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur Europa in der konsolidierten Fassung vom 18 September 2015 Richtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur Europa Ursprungliche Fassung neben einigen Zusatzinformationen sind in dieser Seite auch Links zu den einzelnen Anderungen und Berichtigungen sowie zur allen konsolidierten Fassungen enthalten Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2008 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2008 uber Luftqualitat und saubere Luft fur Europa abgerufen am 28 Juli 2019 Richtlinie 96 62 EG des Rates vom 27 September 1996 uber die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualitat Richtlinie 99 30 EG des Rates vom 22 April 1999 uber Grenzwerte fur Schwefeldioxid Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Partikel und Blei in der Luft Richtlinie 2000 69 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 November 2000 uber Grenzwerte fur Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft Richtlinie 2002 3 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Februar 2002 uber den Ozongehalt der Luft 97 101 EG Entscheidung des Rates vom 27 Januar 1997 zur Schaffung eines Austausches von Informationen und Daten aus den Netzen und Einzelstationen zur Messung der Luftverschmutzung in den Mitgliedstaaten 39 Verordnung zur Durchfuhrung des Bundes Immissionsschutzgesetzes Verordnung uber Luftqualitatsstandards und Emissionshochstmengen Website des Bundesministeriums fur Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit 10 Oktober 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2008 50 EG uber Luftqualitat und saubere Luft fur Europa amp oldid 227860986