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Die europaische Richtlinie 2006 54 EG des Europaischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mannern und Frauen in Arbeits und Beschaftigungsfragen ist eine Richtlinie der europaischen Gemeinschaft zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europaischen Union Richtlinie 2006 54 EGTitel Richtlinie 2006 54 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mannern und Frauen in Arbeits und BeschaftigungsfragenBezeichnung nicht amtlich GleichbehandlungsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ArbeitsrechtGrundlage EGV insbesondere auf Artikel 141 Absatz 3Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 15 August 2008Umgesetzt durch in Deutschland u a Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Soldatinnen und Soldaten GleichbehandlungsgesetzFundstelle ABl L 204 vom 26 7 2006 S 23 36Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Richtlinie 2006 54 EG ist wie alle europaischen Richtlinien an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden Die Richtlinie 2006 54 EG fasst die nachfolgend genannten Richtlinien bzw deren spatere Anderungsrichtlinien 2002 73 EG 1 96 97 EG 2 98 52 EG 3 unter Berucksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH in einer einzigen Richtlinie zusammen und hebt jene zum 15 August 2009 auf 75 117 EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts fur Manner und Frauen 4 76 207 EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschaftigung zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen 5 86 378 EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit und 6 97 80 EG uber die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 7 Siehe auch BearbeitenGleichbehandlungsrichtlinien der Europaischen Union GleichstellungsrichtlinieWeblinks BearbeitenRichtlinie 2006 54 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mannern und Frauen in Arbeits und Beschaftigungsfragen Neufassung Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2002 73 EG Richtlinie 96 97 EG Richtlinie 98 52 EG Richtlinie 75 117 EWG Richtlinie 76 207 EWG Richtlinie 86 378 EWG Richtlinie 97 80 EG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2006 54 EG Gleichbehandlungsrichtlinie amp oldid 220231986