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Die Richtlinie uber Restrukturierung und Insolvenz ist eine EU Richtlinie die sich mit der Vereinheitlichung von Moglichkeiten vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren und mit der europaweiten Schaffung von praventiven Restrukturierungsrahmen befasst Richtlinie EU 2019 1023Titel Richtlinie EU 2019 1023 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Juni 2019 uber praventive Restrukturierungsrahmen uber Entschuldung und uber Tatigkeitsverbote sowie uber Massnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs Insolvenz und Entschuldungsverfahren und zur Anderung der Richtlinie EU 2017 1132Kurztitel Richtlinie uber Restrukturierung und InsolvenzBezeichnung nicht amtlich RestrukturierungsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie InsolvenzrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 53 und 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 16 Juli 2019In nationales Rechtumzusetzen bis 17 Juli 2021 ausser Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz und Verwaltungsbehorden zur Geltendmachung von Forderungen Einreichung von Restrukturierungs oder Tilgungsplanen Mitteilung an Glaubiger Einlegung von Beanstandungen und Rechtsbehelfen17 Juli 2024 Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz und Verwaltungsbehorden zur Geltendmachung von Forderungen Einreichung von Restrukturierungs oder Tilgungsplanen Mitteilung an Glaubiger17 Juli 2026 Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz und Verwaltungsbehorden zur Einlegung von Beanstandungen und RechtsbehelfenVerlangerung jeweils um bis zu ein Jahr moglich Fundstelle ABl L 172 26 Juni 2019 S 18 55Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Wesentliche Inhalte 2 Umsetzung in Deutschland 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseWesentliche Inhalte BearbeitenDen Kern des kunftigen Restrukturierungsverfahrens bildet der sog Restrukturierungsplan der im Grundsatz dem Insolvenzplan ahnelt der jedoch nicht die Eroffnung eines Insolvenzverfahrens voraussetzt sondern gerade auf die Vermeidung der Insolvenz gerichtet sein muss Weitere Kernelemente der Restrukturierungsrichtlinie sind Verfahren zur Vorbereitung des Restrukturierungsplans einschliesslich Aussetzung von Einzelvollstreckungsmassnahmen Moratorium Schaffung eines Zugangs zu Fruhwarnsystemen fur Unternehmen die Umstande erkennen lassen die zu einer wahrscheinlichen Insolvenz fuhren Neuausrichtung der Geschaftsleiterpflichten im Stadium wahrscheinlicher Insolvenz Moglichkeit der Entschuldung insolventer Unternehmer mit einer Hochstfrist von 3 Jahren Regelungen zur Professionalisierung der mit Restrukturierungs und Insolvenzverfahren befassten Justiz und Verwaltungsbehorden und Regelungen zum Berufsrecht der in Insolvenz Restrukturierungs und Entschuldungsverfahren bestellten Verwalter Umsetzung in Deutschland BearbeitenDie Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in Deutschland ist im Juli 2021 erfolgt Zu Art und Umfang der denkbaren Massnahmen lief in Fachkreisen eine intensive Diskussion Breiter Konsens bestand darin dass im deutschen Recht jedenfalls ein Restrukturierungsplan vorgesehen werden muss der ahnlich einem englischen Scheme of Arrangement eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung auf Grundlage bestehender Mehrheiten gegen den Willen einzelner ablehnender Beteiligter sogenannter Akkordstorer ermoglichen muss Eher abgelehnt werden zu tiefe Eingriffe in Rechte einzelner Glaubiger oder Geschaftspartner z B im Rahmen von Erfullungswahlrechten oder Sonderkundigungsrechten 1 Ein erster Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie lag seit dem 18 September 2020 in Form des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs und Insolvenzrechts SanInsFoG vor 2 Die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie erfolgt konkret durch das Unternehmensstabilisierungs und restrukturierungsgesetz StaRUG vgl Art 1 des Entwurfs des SanInsFoG 3 Das StaRUG wurde am 29 Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkundet und ist mehrheitlich am 1 Januar 2021 in Kraft getreten 4 Ausgenommen waren hiervon die 84 bis 88 StaRUG die gem Art 25 Abs 3 Nr 1 SanInsFoG am 17 Juli 2022 in Kraft traten Das StaRUG etabliert ein im Wesentlichen aussergerichtliches und vor allem ausserinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren Wie sich bereits bei den Diskussionen im Vorfeld abzeichnete fanden tiefere Eingriffsrechte in die Rechte von Glaubigern allerdings nicht den Weg in das Gesetz Das StaRUG ermoglicht damit primar eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung Operative Sanierungsmassnahmen mussen im Zweifelsfall weiterhin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung umgesetzt werden 5 Literatur BearbeitenChristopher Seagon Rainer Riggert Hrsg Der Brusseler Sanierungsrahmen NZI Beilage Nr 1 2019 beck de Weblinks BearbeitenRichtlinie EU 2019 1023Einzelnachweise Bearbeiten EU Richtlinienentwurf uber praventive Restrukturierungsrahmen In VID Abgerufen am 10 Juli 2019 deutsch Referentenentwurf des SanInsFoG veroffentlicht vom BMJ 19 September 2020 abgerufen am 7 August 2023 Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs und Insolvenzrechts 14 Oktober 2020 abgerufen am 7 August 2023 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr 66 ausgegeben zu Bonn am 29 Dezember 2020 Abgerufen am 19 Januar 2021 Philipp Wolters Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen Chancen in der Krise Abgerufen am 20 April 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie uber Restrukturierung und Insolvenz amp oldid 236206772