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Der Richterrat ist in Deutschland die Personalvertretung der Richter fur die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten ihres Gerichts Fur die Gerichte des Bundes finden sich Regelungen uber den Richterrat in den 49 60 des Deutschen Richtergesetzes DRiG Seine Aufgaben Befugnisse und Pflichten richten sich nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Die Mitglieder am Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht funf bei anderen Bundesgerichten drei werden ebenso wie eine gleiche Zahl von Stellvertretern auf vier Jahre gewahlt Fur die Gerichte der Lander schreibt das DRiG als Rahmengesetz ebenfalls die Bildung von Richterraten vor 72 ff DRiG Die Regelung im Einzelnen ist damit den Landern in entsprechenden Landesgesetzen uberlassen Fur Bayern beispielsweise sind die Richterrate in Art 18 34 des Bayerischen Richter und Staatsanwaltsgesetzes BayRiStAG geregelt Ein Richterrat ist an Gerichten zu bilden bei denen in der Regel wenigstens drei Richter beschaftigt sind Der Richterrat wird von den Richtern aus ihrer Mitte in geheimer Wahl fur eine Amtszeit von 5 Jahren gewahlt Je nach Grosse des Gerichts besteht der Richterrat aus mindestens einem und hochstens sieben Mitgliedern Fur die Befugnisse und die Pflichten der Richterrate gelten die Vorschriften des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes entsprechend Fur die anderen Bundeslandern der Bundesrepublik Deutschland gibt es in den jeweiligen Richtergesetzen vergleichbare Regelungen Weblinks BearbeitenText des Deutschen Richtergesetzes DRiG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richterrat amp oldid 223797243