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Die Rentlensheirat war die allgemeine Gutergemeinschaft 1 in der Ehe im Spatmittelalter Sie umfasst eingebrachtes und in der Ehe erworbenes Vermogen der Ehegatten Entwicklung der allgemeinen Gutergemeinschaft BearbeitenAusgehend vom Hochmittelalter war die allgemeine Gutergemeinschaft nicht bekannt Es gab hochstens die beschrankte Gutergemeinschaft Diese bezog sich auf bestimmte Vermogenswerte wie z B Haus oder Grund Nur diese benannten Vermogenswerte waren fur beide Ehepartner verfugbar Spater entwickelte sich daraus die Errungenschaftsgemeinschaft Bei dieser wurde nicht nur bestimmtes vorhandenes Vermogen betrachtet sondern auch bestimmtes zukunftiges Vermogen definiert Dieses zukunftige Vermogen wurde in der Regel durch Heiratsabsprachen festgelegt Eine franzosische Sonderform war die Fahrnisgemeinschaft Da wurde zusatzlich festgelegt dass Fahrnis zu den gemeinsamen Vermogen gezahlt wird Aus dieser Gutergemeinschaft entwickelte sich im Spatmittelalter die Rentlensheirat Erst ab diesem Zeitpunkt waren sowohl eingebrachte Vermogenswerte als auch alle erworbenen Vermogenswerte fur beide Ehepartner gleichberechtigt verfugbar Literatur BearbeitenGustav Boehmer Einfuhrung in das Burgerliche Recht Mohr Siebeck Tubingen 1965Einzelnachweise Bearbeiten Ehe Erbrecht Definition der allgemeinen Gutergemeinschaft der Aargauischen Kantonalbank PDF abgerufen am 9 Februar 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rentlensheirat amp oldid 173994910