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Von einer Reitbeteiligung wird gesprochen wenn neben dem Besitzer eines Pferdes eine weitere Person ein Nutzungsrecht an dem Pferd ausubt Im Fahrsport gibt es analog die Fahrbeteiligung Eine Reitbeteiligung ist ein Vertrag zwischen dem Besitzer und dem Reiter In der Umgangssprache wird der Begriff Reitbeteiligung auch fur die Person die das Nutzungsrecht ausubt verwendet Fur das Zustandekommen einer Reitbeteiligung gibt es verschiedene Grunde Die beiden wichtigsten sind Zeit und Geldmangel des Besitzers Im Gegensatz zu einer Eigentumergemeinschaft bei der das dingliche Recht am Pferd mehreren zusteht ist ein Reitbeteiligungsverhaltnis allein eine schuldrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten Von einer Reitbeteiligung abgegrenzt werden muss der Fall in dem der Besitzer das Pferd vermietet wie es zum Beispiel bei Schulpferden der Fall ist und der Beritt bei dem der Reiter fur seine Arbeit mit dem Pferd ein Entgelt erhalt Inhaltsverzeichnis 1 Haftung und Versicherung im deutschen Recht 1 1 Gelegentliche Nutzung eines Privatpferdes 1 2 Regelmassige Nutzung eines Privatpferdes 2 WeblinksHaftung und Versicherung im deutschen Recht BearbeitenWird kein Vertrag uber die Reitbeteiligung abgeschlossen haftet der Besitzer des Pferdes fur jegliche durch sein Pferd verursachten Korper Sach und Vermogensschaden auch dann wenn sie wahrend der Nutzung des Pferdes durch die Reitbeteiligung entstanden sind Gelegentliche Nutzung eines Privatpferdes Bearbeiten Die Absicherung bei gelegentlicher und unentgeltlicher Nutzung eines Privatpferdes erfolgt uber die Tierhalterhaftpflichtversicherung sofern das Fremdreiterrisiko mit eingeschlossen ist Dies ist in den meisten Policen der Fall Auch in diesem Fall ist es allerdings fur den Besitzer von Vorteil die Anforderungen an den Umgang mit dem Pferd und die Klarung der Haftung im Schadensfall schriftlich festzuhalten Regelmassige Nutzung eines Privatpferdes Bearbeiten Es gibt Haftpflichtversicherer die auch bei regelmassiger unentgeltlicher Nutzung den Versicherungsschutz uber das sogenannte Fremdreiterrisiko mitunter auch Gastreiterrisiko bieten Eine Reitbeteiligung ist jedoch kein Fremdreiter welcher sich durch die einmalige gelegentliche oder unregelmassige Nutzung eines Privatpferdes definiert sondern sie wird was die Haftungsfrage bei Eigenschaden durch das Pferd angeht dem Tierhalter gleichgestellt Das heisst sie kann den Tierhalter fur entstandene Schaden nicht in Regress nehmen dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die Sozialversicherungstrager welche sich im Regelfall an den Haftpflichtversicherer des Tierhalters wenden Weblinks BearbeitenInformationsblatt zu den rechtlichen Hintergrunden einer Reitbeteiligung PDF Datei 101 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reitbeteiligung amp oldid 202617052