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Regieleistungen sind Arbeiten die aufgrund einer nicht vorhergesehenen nicht geplanten Entwicklung erforderlich sind und nach Zeitaufwand bezahlt werden Haufig ist dies z B bei Bauarbeiten der Fall In Osterreich regelt der Abschnitt 6 4 der ONORM B 2110 Ausgabe 15 Marz 2013 die Durchfuhrung von Regieleistungen auf Baustellen Regieleistungen durfen demnach nur dann ausgefuhrt werden wenn sie vom Auftraggeber angeordnet sind Umstande die zu Aufzahlungen fuhren Erschwernisse Uberstunden etc sind vor Inangriffnahme der Leistung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich festzulegen Der Auftragnehmer hat uber die Regieleistungen taglich Aufzeichnungen zu fuhren und diese binnen einer Woche dem Auftraggeber zur Bestatigung und Anerkennung der Art und des Umfanges der Regieleistung zu ubermitteln In der Schweiz ist die Vergutung fur Regiearbeiten in Art 374 OR geregelt 1 2 Einzelnachweise Bearbeiten Regiearbeit Art 374 ORSiehe auch Bauvertrag Baurecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regieleistung amp oldid 172240051