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Dieser Artikel behandelt Referenzen im Sinne der Vergabeverordnung zu weiteren Bedeutungen siehe Referenz Referenzen im engeren Sinn sind Unterlagen mit denen der Bewerber um einen offentlichen Auftrag in einem Vergabeverfahren seine technische und berufliche Leistungsfahigkeit im Sinne des 122 GWB nachweist Im weiteren Sinne sind es zusammengestellte Nachweise uber erbrachte Leistungen die auch ausserhalb von formalen Vergabeverfahren zur Anwendung kommen zum Beispiel auf den Webseiten von Freiberuflern auch wenn diese sich nicht vorrangig an offentliche Auftraggeber richten Offentliche Auftrage werden nur an fachkundige und leistungsfahige geeignete Unternehmen vergeben Ein Unternehmen ist geeignet wenn es die durch den offentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemassen Ausfuhrung des offentlichen Auftrags festgelegten Kriterien Eignungskriterien erfullt Zu den Eignungskriterien zahlt auch die technische und berufliche Leistungsfahigkeit die durch geeignete Referenzen zu belegen ist Geeignet sind Nachweise uber die Erbringung zumindest einer dem offentlichen Auftrag vergleichbaren Leistung in den letzten drei Jahren 46 Abs 3 Nr 1 VgV Wenn vom Bieter eine Mehrzahl von Referenzprojekten zu benennen sein soll muss deren Mindestanzahl in der Ausschreibung exakt angegeben werden 1 Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung wenn sie dieser so weit ahnelt dass sie einen tragfahigen Ruckschluss auf die Leistungsfahigkeit des Bieters fur die ausgeschriebene Leistung eroffnet 2 Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschrankt uberprufbarer Beurteilungsspielraum zu 3 4 Die offentlichen Auftraggeber durfen im Rahmen der Eignungsprufung keine anderen materiellen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfahigkeit der Bewerber stellen als Anforderungen an die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie an erforderliche Erfahrungen 46 Abs 3 VgV trifft insoweit eine abschliessende Regelung 5 6 Fehlende nicht aktuelle oder unpassende Referenzen konnen ein Grund zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren sein Nach 56 Abs 2 VgV durfen fehlende unvollstandige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen zwar nachgereicht vervollstandigt oder korrigiert werden Eine inhaltliche Nachbesserung vorliegender Erklarungen ist aber unzulassig 7 Weblinks BearbeitenHinweise fur Berufsangehorige zum Vergabeverfahren Wirtschaftspruferkammer abgerufen am 30 November 2019Einzelnachweise Bearbeiten OLG Munchen Beschluss vom 12 November 2012 Verg 23 12 Rdnr 47 Vergabekammer Munchen Beschluss vom 9 Mai 2016 Z3 3 31941 10 03 16 OLG Munchen Beschluss vom 12 November 2012 Verg 23 12 Rdnr 49 ff Rudiger Schilke Wann ist Referenzleistung im offentlichen Vergabeverfahren mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar 2013 zu OLG Munchen Beschluss vom 12 November 2012 Verg 23 12 Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts Vergaberechtsmodernisierungsverordnung VergRModVO BT Drs 18 7318 vom 20 Januar 2016 S 183 f Wolfram Krohn Tobias Schneider Neue Vorgaben fur die Eignungsprufung 6 Marz 2017 Daniel Soudry Keine Nachforderung fehlender Angaben zu Referenzen OLG Dusseldorf 7 November 2018 VII Verg 39 18 9 Juli 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Referenzen amp oldid 238934196