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Ein Referat ist eine Organisationseinheit zur Erfullung eines bestimmten Aufgabenbereichs innerhalb der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft oder einer Hochschulerschaft an einer Hochschule Referate werden uber die Satzung der jeweiligen Korperschaft eingerichtet Anzahl und Aufgabenbereiche schwanken daher Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gibt es jedoch an jeder Hochschulerschaft zumindest Referate fur Bildungspolitik Sozialpolitik und wirtschaftliche Angelegenheiten Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau 2 Sonderstellung des Wirtschaftsreferats 3 Referate der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAufbau BearbeitenEin Referat steht unter der Leitung eines Referenten In der Regel werden diese auf Vorschlag der jeweiligen Vorsitzenden der Bundesvertretung beziehungsweise der Universitatsvertretungen mit einfacher Mehrheit gewahlt In diesem Fall mussen sie selbst Studierende sein bei den Referaten auf Universitatsebene aber nicht notwendigerweise derselben Universitat Eine Abwahl ist dann nur mit einer Zweidrittelmehrheit moglich Alternativ konnen auch entsprechend qualifizierte Angestellte die selbst nicht Studierende sein mussen mit der Leitung eines Referats betraut werden Auch in diesem Fall muss jeweils die Bundes beziehungsweise Universitatsvertretung dem entsprechenden Vorschlag der oder des Vorsitzenden zustimmen Das Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 2014 HSG 2014 1 ermachtigt Hochschulerschaften uber die Satzung zusatzlich die vorlaufige Betrauung mit der Leitung eines Referats vorzusehen um Vakanzen zu vermeiden wenn beispielsweise uber die Sommerferien keine Sitzungen des jeweiligen Kollegialorgans stattfinden durfen Von dieser Bestimmung machen die meisten Hochschulerschaften Gebrauch 2 3 4 5 Zusatzlich konnen den Referenten von den jeweiligen Vorsitzenden im Hinblick auf den Umfang ihrer Aufgaben Sachbearbeiter sowie Angestellte zur Unterstutzung zur Verfugung gestellt werden 6 Die Sachbearbeiter mussen ahnlich wie Angestellte selbst nicht unbedingt Studierende sein sind es ublicherweise jedoch Bis auf die Angestellten sind alle Referatsmitarbeiter ehrenamtlich tatig und haben lediglich Anspruch auf eine pauschalierte Aufwandsentschadigung 7 8 Sonderstellung des Wirtschaftsreferats BearbeitenDas Referat fur wirtschaftliche Angelegenheiten kurz Wirtschaftsreferat nimmt im Gefuge des HSG 2014 eine Sonderstellung ein Fur jedes einnahmen oder ausgabenwirksame Rechtsgeschaft gilt ein Vieraugenprinzip Mit dem HSG 2014 gibt es auch eine Stellvertretungsfunktion fur den Wirtschaftsreferenten 9 Fur den Abschluss von Rechtsgeschaften gibt es unterschiedliche Einnahmen beziehungsweise Ausgabengrenzen ab denen eine Beschluss des jeweiligen entscheidungsbefugten Organs Universitatsvertretung und Bundesvertretung notwendig ist Aufgrund des Bruttoprinzips durfen die Einnahmen und Ausgaben eines Rechtsgeschafts dabei nicht saldiert werden Grenzbetrage fur Rechtsgeschafte Korperschaft Beschlussfassendes Organ Einnahmen Ausgaben bisOH Bundesvertretung unbegrenztOH Wirtschaftsausschuss 18 000 EUROH Vorsitzender 9 000 EUROH Referent b 1 800 EUROH Referent c 900 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Hochschulvertretung unbegrenztHochschulerinnen und Hochschulerschaft Wirtschaftsausschuss a 18 000 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Wirtschaftsausschuss 12 000 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Vorsitzender a 9 000 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Vorsitzender 6 000 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Vorsitzender einer Studienvertretung oder Referent b 1 800 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Vorsitzender einer Studienvertretung d 900 EURHochschulerinnen und Hochschulerschaft Referent c 900 EURa Hochschulvertretung mit mindestens 15 Mandaten b Nach ausdrucklicher Ermachtigung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und der Wirtschaftsreferentin oder des Wirtschaftsreferenten c Nach ausdrucklicher Ermachtigung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende oder der Wirtschaftsreferentin oder des Wirtschaftsreferenten d Nach ausdrucklicher Ermachtigung durch die Wirtschaftsreferentin oder des Wirtschaftsreferenten Referate der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft BearbeitenBei der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft sind folgende Referate eingerichtet Stand 11 Dezember 2015 10 Referat fur wirtschaftliche Angelegenheiten Referat fur Sozialpolitik Referat fur Bildungspolitik Referat fur Offentlichkeitsarbeit Referat fur internationale Angelegenheiten Referat fur auslandische Studierende Referat fur feministische Politik Referat fur Menschenrechte und Gesellschaftspolitik Referat fur padagogische Angelegenheiten Referat fur Fachhochschul Angelegenheiten Referat fur Studien und Maturant innenberatung Referat fur Barrierefreiheit Referat fur Privatuniversitats Angelegenheiten Queer ReferatLiteratur BearbeitenAlexander Egger Thomas Frad Hochschulerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz Einfuhrung Texte Materialien Entscheidungen Anmerkungen WUV Universitatsverlag Wien 2000 ISBN 3 85114 444 9 Stefan Huber OH Recht Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen 3 uberarbeitete Auflage Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien Graz 2009 ISBN 978 3 7083 0608 7 Einzelnachweise Bearbeiten HSG 2014 36 Abs 6 Abgerufen am 3 Januar 2016 9 Abs 3 der Satzung der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft in der Fassung vom 11 Dezember 2015 15 Abs 2 Satzung der Hochschulerinnen und Hochschulerschaft an der Universitat Klagenfurt 1 2 Vorlage Toter Link www oeh klagenfurt at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis in der Fassung vom 25 Marz 2015 15 Abs 2 Satzung der Hochschulerinnen und Hochschulerschaft an der Universitat Wien 7 Abs Satzung der Hochschulerinnen und Hochschulerschaft an der Universitat fur Bodenkultur Wien Memento des Originals vom 3 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot oehboku at vom 16 Dezember 2015 23 Abs 6 HSG 2014 HSG 2014 31 Abs 1 Abgerufen am 3 Januar 2016 Egger Frad S 44 45 HSG 2014 30 Abs 1 Abgerufen am 3 Januar 2016 17 Abs 1 der Satzung der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft in der Fassung vom 11 Dezember 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Referat OH amp oldid 223407214