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Ein Rechtskraftzeugnis ist nach deutschem Prozessrecht eine Bescheinigung dass eine gerichtliche Entscheidung Rechtskraft erlangt hat Es wird ausgestellt wenn der im Rechtsstreit Unterliegende innerhalb der hierfur vorgesehenen Frist kein Rechtsmittel oder keinen sonstigen Rechtsbehelf eingelegt hat darauf rechtswirksam etwa bei Urteilsverkundung verzichtet wurde oder wenn kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung mehr moglich ist beispielsweise wenn eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder der Oberlandesgerichte vorliegt Das Rechtskraftzeugnis wird vom Urkundsbeamten der Geschaftsstelle erteilt und als Vermerk auf die Ausfertigung der Entscheidung gesetzt Die gesetzliche Grundlage des Rechtskraftzeugnisses liefert 706 ZPO Enthalt eine gerichtliche Entscheidung den Vermerk Vollstreckbare Ausfertigung so lasst sich daraus nicht schliessen dass die Entscheidung rechtskraftig ist Manche Entscheidungen sind vom Glaubiger vorlaufig vollstreckbar konnen aber noch von demselben oder einem nachstinstanzlichen Gericht aufgehoben werden Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtskraftzeugnis amp oldid 200675364