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Das Recht der halben Hofstatt 1 bezieht sich auf die gemeinsame Benutzung einer an oder auf der Grenze stehenden Gebaudemauer 2 Durch das Recht der halben Hofstatt soll die volle bauliche Ausnutzung des Bodens bis an die Grenze erreicht werden Die im eng verbauten Gebiet meist vorgeschriebenen und entsprechend dicken teuren Brandwande Mittelmauern Scheidemauern mussen somit nur einmal erstellt werden Romisch rechtliche Grundlagen BearbeitenDas Recht einen Balken in die Mauer des Nachbarn einfugen zu durfen servitus tigni immittendi oder das eigene Gebaude auf bauliche Einrichtungen des Nachbarn zu stutzen servitus oneris ferendi bestand bereits im Romischen Recht Dieses Recht wurde auch Balkenrecht oder Tramrecht genannt Es handelte sich im Romischen Recht dabei um Dienstbarkeiten Servituten die neben der ublichen Verpflichtung des Belasteten die Handlungen des Berechtigten zu dulden und Widerhandlungen zu unterlassen auch die positive untergeordnete Verpflichtung 3 enthielt die Stutzmauer Scheidemauer zu Gunsten des berechtigten Nachbarn ordentlich zu erhalten 4 Seit Einfuhrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches am 1 Januar 1912 ist die Errichtung eines Balkenrechts nicht mehr zulassig da es gegen den sachenrechtlichen Numerus clausus verstosst und ohnehin im Widerspruch zu zwingenden bau und feuerpolizeilichen Vorschriften stehen wurde 5 Aktuelles Recht BearbeitenDas Recht der halben Hofstatt ist z B noch in Art 101 Einfuhrungsgesetz zum schweizerischen Zivilgesetzbuch EGzZGB St Gallen iVm Art 670 ZGB vorgesehen Nach dieser Bestimmung kann derjenige der ein Bauwerk zuerst errichtet Ersterrichter z B die Scheidemauer Brandmauer direkt auf die Grundstucksgrenze setzen Der Nachbar hat fur diese halftige Nutzung seines Grundstucks keinen Entschadigungsanspruch Er hat jedoch den Anspruch wenn er selbst ein Gebaude errichtet diese Scheidemauer als Stutzmauer fur seine Baute zu verwenden Dem Ersterrichter hat er die Halfte der Kosten fur die Scheidemauer zu ersetzen Die Nachbarn erhalten an der Scheidemauer Miteigentum zu gleichen Teilen Bevor die Scheidemauer vom zweitbauenden Nachbarn genutzt wird hat der Ersterrichter daran das Alleineigentum obwohl die Scheidemauer auf der Grundstucksgrenze steht und zum Teil in das Nachbargrundstuck hineinragt Das Akzessionsprinzip wird dadurch teilweise durchbrochen 6 Einzelnachweise Bearbeiten Hofstatt In Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR Preussische Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 5 Heft 9 bearbeitet von Otto Gonnenwein Wilhelm Weizsacker unter Mitwirkung von Hans Blesken Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar adw uni heidelberg de Erscheinungsdatum zwischen 1952 und 1960 Danach handelt es sich beim historischen Begriff um einen Grund fur zu erbauende oder bestehende Gebaude ohne diese selbst Hofplatz Gehoft uberhaupt wo jemand wohnt etc Die Bedeutung Hofstatt ist nicht eindeutig Recht auf halbe Hofstatt bei Ummauerung ob yemantz sin gut uff dem feld oder in der stadt mit muren umbfachen wolte dem sol der ander teil so neben ime gelegen ist halbe hofstatt geben als auch das unzhar in den Stetten harkommen und Gewohnheit gewesen ist wenn jemand sein Gut auf dem Feld oder in der Stadt mit Mauern umgeben will dem soll der naheliegende Nachbar die halbe Hofstatt den halben Grund geben als dies in den Stadten Herkommen und Gewohnheit ist Abh SchweizR 58 13 1741 BaselRQ I 2 S 968 nr 519 II 1 Link http www rzuser uni heidelberg de cd2 drw F8 baselrq2 g0968 0969 htm Servitus in faciendo consistere nequit Dienstbarkeit kann nicht in einem Tun bestehen Die privatrechtliche Grundlast bzw Reallast war dem Romischen Recht bis nach Justinian nicht bekannt Vgl Peter Liver Zurcher Kommentar Die Grunddienstbarkeiten Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Das Sachenrecht Die Dienstbarkeiten und Grundlasten Art 730 792 2 Aufl Zurich 1980 Art 741 ZGB N 57 ff und N 57 ff Nach diesem Prinzip ist alles was nach der ublichen Verkehrsauffassung dauerhaft zur Hauptsache gehort und ohne die Zerstorung Beschadigung oder Veranderung nicht abgetrennt werden kann in der Regel ein Bestandteil des Grundstucks auf dem es liegt und nicht sonderrechtsfahig dies sind z B Bauwerke Quellen angewurzelte Pflanzen Fruchte vor der Separation Superficies solo cedit Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht der halben Hofstatt amp oldid 234006698