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Dieser Artikel behandelt das Produktinformationsblatt im Versicherungswesen Fur Informationen zum Produktinformationsblatt fur Anlageprodukte siehe Produktinformationsblatt Finanzberatung Das Produktinformationsblatt PIB dient im Versicherungswesen dazu den Kunden uber die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages vor Vertragsabschluss zu informieren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Einfuhrung eines Produktinformationsblatts stammt aus dem EU Recht und wurde am 18 Dezember 2007 in der VVG Informationspflichtverordnung beschlossen In Kraft getreten ist die Vorschrift zum Produktinformationsblatt am 1 Juli 2008 Das Blatt muss dem Versicherungsnehmer zusammen mit den anderen Vertragsinformationen i d R vor Vertragsabschluss ubergeben werden ausserdem muss es den anderen Informationen vorangestellt werden Inhalt BearbeitenDas PIB enthalt gemass 4 Abs 2 VVG InfoV fur alle Versicherungsarten folgende Punkte Angaben zur Art der Versicherung Eine Beschreibung versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken Angaben zur Pramie und Zahlungsweise Leistungsausschlusse Obliegenheiten beim Vertragsabschluss Obliegenheiten im Vertragsverlauf Obliegenheiten im Versicherungsfall Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Beendigungsmoglichkeiten durch den Kunden Alle Punkte mussen in der oben genannten Reihenfolge aufgefuhrt sein Damit das PIB kurz gehalten ist sollen auch nicht mehr als die o g Informationen aufgefuhrt sein In der Lebensversicherung sind zusatzlich noch Angaben zu den Kosten zu machen Mit dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz AltvVerbG vom 24 Juni 2013 ist die Einfuhrung eines einheitlich gestalteten Produktinformationsblatts fur zertifizierte Altersvorsorge und Basisrentenvertrage beschlossen worden Das Produktinformationsblatt muss dem Verbraucher ab dem 1 Januar 2017 vor Abschluss eines betreffenden Vertrages ausgehandigt werden 7 Abs 1 Altersvorsorgevertrage Zertifizierungsgesetz Zur Erhohung der Vergleichbarkeit zwischen und innerhalb der Produktkategorien wurden einheitliche Kostenkennziffern 1 und funf Chancen Risiko Klassen 2 eingefuhrt Fur die Berechnungsmethodik der Effektivkosten hat das Bundesministerium der Finanzen die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH PIA beauftragt Auch die Zuordnung eines Produkts zu einer Chancen Risiko Klasse nimmt die PIA vor 3 Siehe auch BearbeitenVersicherungsvertragsgesetz Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Allgemeinverfugung zur Berechnungsmethodik der Effektivkosten PIA 1 Chance Risiko Klassen fur Altersvorsorge und Basisrentenvertrage 2 Bundesministerium der Finanzen Monatsbericht vom 19 Februar 2016 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Produktinformationsblatt amp oldid 209888498