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Die Preussische Gebuhrenordnung fur approbierte Arzte und Zahnarzte kurz Preugo von 1896 war eine staatliche Gebuhrenordnung die zunachst im Konigreich Preussen dann im Deutschen Reich und bis 1965 auch noch in der Bundesrepublik Deutschland gultig war 1 Sie enthielt Mindest und Hochstsatze fur Arzthonorare Taxe die jedoch nicht bindend waren sondern nur dann galten wenn zwischen Arzt und Patient nichts anderes vereinbart war 2 Geschichte BearbeitenFur Arzte und Apotheker galt seit 1869 die Gewerbeordnung fur den Norddeutschen Bund die 1883 zur Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich wurde Darin hiess es Die Bezahlung der approbierten Aerzte bleibt der Vereinbarung uberlassen Als Norm fur streitige Falle im Mangel einer Vereinbarung konnen jedoch fur dieselben Taxen von den Zentralbehorden festgesetzt werden 2 Dies geschah 1897 in Preussen durch die Preugo Sie wurde am 15 Mai 1896 in Berlin vom Minister der geistlichen Unterrichts und Medizinalangelegenheiten erlassen Am 19 Mai 1896 wurde sie im Deutschen Reichs und Koniglich Preussischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und trat am 1 Januar 1897 in Kraft Sie loste per Gesetz vom 27 April 1896 die bis dahin bestehenden Medizinaltaxordnungen ab insbesondere die Medizinaltaxe vom 21 Juni 1815 3 Am 1 September 1924 erliess der Preussische Minister fur Volkswohlfahrt eine neue Preussische Gebuhrenordnung weiterhin auf Basis der Reichsgewerbeordnung von 1883 Sie war deutlich langer und enthielt neue Gebuhrenpositionen Die Honorare wurden darin jedoch nicht wesentlich erhoht so dass viele Arzte unzufrieden waren In Konkurrenz zur Preugo veroffentlichte darum der Verband der Arzte Deutschlands Hartmannbund 1928 die Allgemeine Deutsche Gebuhrenordnung fur Arzte Adgo deren Anwendung die Arzte privatrechtlich mit ihren Patienten vereinbaren konnten 1952 wurde die Preugo in das bundesdeutsche Recht ubernommen 1 1965 wurde sie hier von der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA abgelost in der die allgemeinen gebuhrenrechtlichen Bestimmungen der Preugo mit dem Leistungsverzeichnis der damaligen Ersatzkassen Adgo verbunden wurden 1 Aufbau BearbeitenTeil I enthielt allgemeine Bestimmungen Teil II die Gebuhren fur Arzte und Teil III die Gebuhren fur Zahnarzte In der ersten Fassung von 1896 bestand Teil I aus funf kurzen Paragraphen mit allgemeinen Bestimmungen Teil II enthielt die Gebuhren fur approbierte Arzte in zwei Abschnitten Abschnitt A allgemeine Verrichtungen wie Besuche Beratungen Reisekosten Bescheinigungen Leichenschau Impfungen und Narkose Abschnitt B besondere Verrichtungen mit den Unterabschnitten wundarztliche augenarztliche geburtshilfliche und gynakologische Verrichtungen Insgesamt waren es 163 arztliche und 22 zahnarztliche Gebuhrenpositionen In der zweiten Fassung von 1924 war Teil I umfangreicher und Teil II B deutlich ausgeweitet Die besonderen arztlichen Verrichtungen waren jetzt folgendermassen gegliedert a Allgemeines wie Untersuchungen Anasthesie Injektionen und Aderlass erstmals kamen hier auch psychotherapeutsche Massnahmen vor b wundarztliche Verrichtungen c geburtshilfliche und gynakologische Verrichtungen d augenarztliche Verrichtungen e HNO arztliche Verrichtungen Auch die Gebuhren fur Zahnarzte wurden jetzt in allgemeine Dienstleistungen und besondere zahnarztliche Dienstleistungen unterschieden Ausserdem wurde ein Teil IV fur Gebuhren bei Krankenkassen und Fursorgeverbanden angefugt Insgesamt enthielt die Preugo jetzt 360 370 Gebuhrenpositionen die bis ins Jahr 1965 gultig blieben 4 Die aktuell gultige Gebuhrenordnung fur Arzte von 1982 enthalt dagegen rund 1000 Gebuhrenpositionen 1 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Amtliche Begrundung der Bundesregierung zur GOA 1982 Bundesrats Drucksache 295 82 vom 19 Juli 1982 a b 80 der Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich Reichsgesetzblatt 1883 S 177 ff A Forster Die Preussische Gebuhrenordnung fur approbierte Arzte und Zahnarzte vom 15 Mai 1896 Funfte vermehrte und verbesserte Auflage Berlin 1910 S 16 Friedrich Nienhaus Neue GOA Ende der Privat Adgo Im Deutschen Arzteblatt Ausgabe B 79 Jahrgang Heft 48 vom 3 Dezember 1982 S 51 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussische Gebuhrenordnung amp oldid 204382703