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Die Pressehilfe ist eine Subvention die der Luxemburgische Staat seit 1976 den Herausgebern bestimmter Presseerzeugnisse Zeitungen und Zeitschriften nach gesetzlichen Kriterien gewahrt Seit 2017 konnen auch Onlineangebote gefordert werden 2013 betrug das Volumen der Pressehilfe circa sieben Millionen Euro 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Bedingungen 3 Berechnungsschlussel 4 Verteilung 4 1 Druckerzeugnisse 4 2 Online Angebote 5 Indirekte Presseforderung 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenZiel der staatlichen Pressehilfe ist es den Meinungspluralismus in der Presselandschaft aufrechtzuerhalten Hintergrund ist die Tatsache dass viele luxemburgische Presseorgane einer politischen Partei oder Stromung nahestehen Da der Markt fur luxemburgische Zeitungen aufgrund der geringen Grosse des Landes beschrankt ist hatten es besonders Zeitungen mit kleinen Auflagen die eher kleineren Parteien nahestehen schwieriger zu uberleben 1976 wurde die Pressehilfe eingefuhrt und im Jahre 1998 reformiert Die Pressehilfe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen Jedes Presseerzeugnis erhalt einen Grundbetrag sowie einen proportionalen Teil der fur Seiten mit redaktionellem Inhalt ausgeschuttet wird Bedingungen BearbeitenUm Pressehilfe zu bekommen muss eine Zeitung in Luxemburg mindestens einmal wochentlich erscheinen allgemeine Informationen verbreiten und hauptsachlich in einer der drei Landessprachen Deutsch Franzosisch oder Luxemburgisch geschrieben sein Des Weiteren muss die Redaktion aus mindestens funf festangestellten Journalisten bestehen Kostenlos verteilte Drucksachen werden nicht gefordert Auslandische Zeitungen sind ebenfalls nicht bezugsberechtigt obwohl die Frankfurter Allgemeine Zeitung oder Le Monde in Luxemburg mehr Leser haben als zum Beispiel die Zeitung vum Letzebuerger Vollek 2 Im Dezember 2016 wurde bekanntgegeben dass ab 2017 die Pressehilfe auch fur Onlineangebote gewahrt wird Tagesaktuelle Medien die mindestens zwei Journalisten mit eigenstandiger Online Berichterstattung beschaftigen sind seitdem ebenfalls forderungswurdig Ausserdem darf die Pressehilfe nur die Halfte des jeweiligen Budgets hochstens jedoch 100 000 Euro jahrlich ausmachen 3 Berechnungsschlussel BearbeitenDie Berechnung der Pressehilfe basiert nicht auf der Auflage der Presseerzeugnisse sondern auf einem Referenzbetrag der jedes Jahr durch eine Grossherzogliche Verordnung festgelegt wird Zur Berechnung dieses Referenzbetrags wird seit 1999 die Summe der Kosten fur funf hauptberufliche Journalisten und der Preis fur 120 Tonnen Papier als Grundlage genommen 2016 wurden die Kosten fur einen Journalisten mit 82 200 Euro und die fur eine Tonne Papier mit 513 Euro veranschlagt was eine Summe von 472 660 00 Euro ergibt 4 Jedes Presseorgan das die Bezugsbedingungen erfullt erhalt ein Drittel des Referenzbetrags als Grundbetrag 2016 also 157 553 33 Euro Der proportionale Betrag berechnet sich indem zwei Drittel des Referenzbetrags mit der Zahl der standardisierten redaktionellen Seiten 187 680 mm gross multipliziert wird und dann durch 2325 dividiert wird Dies ergab 2016 einen Betrag von 135 53 Euro pro Zeitungsseite Der Begriff redaktionelle Seiten ist nicht genau definiert und somit Gegenstand von Diskussionen Ein Beispiel ist die Kinobeilage Graffiti die mehreren Zeitungen beiliegt und deswegen je nach Ansicht gar nicht da keine redaktionellen Seiten einmal oder gar mehrfach pro Zeitung der sie beiliegt abgerechnet werden konnte Verteilung BearbeitenDruckerzeugnisse Bearbeiten Im Jahre 2013 wurden in Luxemburg 7 087 965 Euro Pressehilfe ausgeschuttet was ungefahr 13 20 Euro pro Einwohner entspricht 1 2017 waren es 7 233 503 Euro 5 Diese verteilen sich wie folgt auf die Zeitungen und Zeitschriften Zeitung 2013 2017Tageblatt 1 580 122 1 508 390 Luxemburger Wort 1 390 566 1 436 185 Le Quotidien 1 272 700 1 232 168 Letzebuerger Journal 893 603 948 754 Zeitung vum Letzebuerger Vollek 383 031 401 723 Telecran 353 057 380 445 Le Jeudi 333 665 344 401 Revue 329 648 341 225 d Letzebuerger Land 304 447 304 638 Woxx 247 146 268 653 Online Angebote Bearbeiten Mit Gesetz vom 13 Januar 2017 werden zusatzlich auch Websites von Publikationen gefordert sofern sie bestimmte Massstabe der Qualitat Professionalitat und des regelmassigen Erscheinens erfullen 2017 erhielten die folgenden sieben Online Angebote einen Pauschalbetrag von jeweils 100 000 Euro 5 Contacto portugiesisch Teil des Online Angebots vom Wort Der Verlag Maison Moderne fur Delano achtmal jahrlich auf englisch erscheinende Zeitschrift und Paperjam monatlich erscheinende Wirtschaftszeitung Le Quotidien L essentiel fur die deutsche und die franzosische Website die englische Ausgabe vom Wort firmiert seit Ende 2017 unter Luxembourg TimesIndirekte Presseforderung BearbeitenNeben der staatlichen Pressehilfe existieren noch weitere indirekte Presseforderungen in Luxemburg Einerseits ist dies das sehr niedrige Porto von 10 bis 15 Cent auf Presseerzeugnisse welches die Einnahmen der Luxemburgischen Post schmalert und somit eine indirekte Subvention darstellt Auch werden alle Ausschreibungen und Stellenanzeigen des offentlichen Dienstes in allen Luxemburger Tageszeitungen geschaltet Einer Schatzung der Zeitschrift forum aus dem April 2014 zufolge betragt dieses Anzeigenvolumen jahrlich mehr als zehn Millionen Euro Weblinks BearbeitenGesetz vom 11 Marz 1976 Loi du 11 mars 1976 d aide directe de l Etat a la presse ecrite Gesetz vom 3 August 1998 Loi du 3 aout 1998 sur la promotion de la presse ecrite Einzelnachweise Bearbeiten a b Rapport d activite 2013 PDF Nicht mehr online verfugbar Le Gouvernement du Grand duche de Luxembourg Ministere d Etat Marz 2014 S 34 archiviert vom Original am 12 Januar 2017 abgerufen am 23 Januar 2017 franzosisch nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gouvernement lu Jochen Zenthofer Vom baldigen Ende der Luxemburger Pressehilfe Forum 339 abgerufen am 23 Januar 2017 Staatshaushalt 2017 Neue Online Pressehilfe Die Bedingungen In Wort lu 9 Dezember 2016 wort lu abgerufen am 23 Januar 2017 Communication et Medias Reglement grand ducal du 4 fevrier 2016 modifiant le reglement grand ducal du 2 fevrier 2015 refixant pour l annee 2015 le montant annuel de reference 2015 tel que prevu a l article 3 de la loi modifiee du 3 aout 1998 sur la promotion de la presse ecrite Legilux Le Gouvernement du Grand duche de Luxembourg 11 Februar 2016 abgerufen am 23 Januar 2017 franzosisch a b Aide a la presse auf der Website des Amtes fur Medien und Kommunikation SMC abgerufen am 10 Februar 2019 franzosisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pressehilfe amp oldid 188345335