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Precaria Prekarie ist nach Gerhard Kobler im Fruhmittelalter eine Leihe von Grundstucken Sie gewahrt dem Ubertragenden ein Nutzungsrecht und dem Nehmer eine Gegenleistung Abgabe Dienst Sie kann frei widerruflich auf Zeit vereinbart oder vererblich sein Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Zeitlicher Rahmen 3 Rechte und Pflichten der Parteien 4 Vertragliche Ausgestaltung 5 Literatur 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDer Begriff ist moglicherweise abgeleitet aus dem spatlateinischen Substantiv precarium Lehensgut Land welches auf das lateinische Adjektiv precarius erbeten auf Widerruf gewahrt zuruckgeht und neben dem im Singular defektiven Substantiv preces Bitte Ersuchen steht 1 Zeitlicher Rahmen BearbeitenDie Prekarie war im fruhen Mittelalter verbreitet da sie auf alteste Praxis schon im republikanischen Rom zuruckgeht In Frankreich sind seit dem 6 Jahrhundert Prekarieurkunden bekannt 2 Rechte und Pflichten der Parteien BearbeitenDurch Kriegsdienst Unglucksfalle Naturkatastrophen oder hohe Geldbussen Lex Salica vom Ruin bedrohte Bauern sahen in der Prekarie einen Ausweg Sie ubertrugen das Eigentum an ihrem Land an einen weltlichen Grundherrn oder ein Kloster Der Ubertragende war zu Natural und Geldabgaben verpflichtet und stellte sich unter den Schutz des Nehmers Der Ubertragende behielt so das alleinige Nutzungsrecht an dem Gut doch dieses gehorte dem Nehmer 2 So profitierte der Ubertragende einerseits vom Nutzungsrecht und sicherte andererseits das Eigentum an dem Gut fur seine Nachkommen Ausserdem waren die Nehmer verpflichtet seiner im Gebet zu gedenken 2 Die Nehmer profitierten vom Zins und hatten die Aussicht auf uneingeschranktes Eigentum an dem Gut fur den nicht unwahrscheinlichen Fall dass keine Nachkommen in direkter Linie des Ubertragenden mehr vorhanden waren die Linie also ausstarb 2 Vertragliche Ausgestaltung BearbeitenIm Umkreis des Klosters St Gallen ubertrug der Gebende dem Kloster Landereien und bekam diese oder wenigstens einen Teil davon auf seine Bitten lateinisch preces mindestens fur die Dauer seiner Lebenszeit als Leihegut von Kloster zuruck So gehorte das Gut zwar dem Kloster aber der Schenker behielt das Nutzungsrecht Er bezahlte in der Regel einen Zins der meist nicht sehr hoch war 2 Sehr haufig wurde in den dortigen Urkunden die Ruckubertragung auf Lebenszeit nicht nur fur den Ubertragenden garantiert sondern auch fur die Erben Diese waren meist Familienmitglieder Vater Mutter Frau Mann oder Geschwister vor allem Sohne in einer Reihe von Fallen aber auch Tochter oder Enkelkinder Die Reihenfolge wurde in den Urkunden oft genau festgelegt auch noch nicht geborene Nachkommen wurden einbezogen In den allermeisten Urkunden aber wurde das Nutzungsrecht allen in der Regel rechtmassigen Nachkommen zugesprochen in einigen Fallen nur den mannlichen Immer wieder wurde betont dass Voraussetzung war dass die Nachkommen nicht in Unfreiheit gerieten und den Zins bezahlten Erst wenn keine Nachkommen mehr da waren ging auch das Nutzungsrecht auf das Kloster uber 2 Wurde die Schenkung von einem Ehemann vorgenommen so besass seine Ehefrau haufig ein Erstrecht das die Witwenversorgung garantierte Erst nach dem Tod der Frau ging das Gut an die Nachkommen uber Die Festlegung der Reihenfolge der Nutzungsberechtigten war also auch eine Verfugung von Todes wegen In dieser konnten die eigenen Verwandten zugunsten anderer Personen ausgeschlossen werden ChSG 101 2 Wegen dieser Ruckforderungsrechte tauschen Kartierungen wie etwa die des Klosters St Gallen Dort sind Flachen als Eigentum des Klosters eingetragen uber die dieses noch nicht vollstandig verfugen konnte 2 Literatur BearbeitenHans Voltelini Prekarie und Benefizium in Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte 1922 16 Bd H 3 4 1922 pp 259 306 Stable URL https www jstor org stable 20725213Gerhard Kobler Lexikon der europaischen Rechtsgeschichte Munchen 1997 https koeblergerhard de zwergm r htm Buchstabe PSiehe auch BearbeitenPrekariumsvertragEinzelnachweise Bearbeiten https koeblergerhard de zwerg index html a b c d e f g h Hans Werner Goetz Prekarie In Stiftarchiv Sankt Gallen Hrsg Lebenswelten des fruhen Mittelalters in 36 Kapiteln Kunstverlag Josef Fink Lindenberg 2019 ISBN 978 3 95976 182 6 S 71 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prekarie amp oldid 233501545