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Dieser Artikel beschreibt das Abkommen zwischen mehreren Mitgliedstaaten der EU Zur frankischen Reichsteilung siehe Reichsteilung von Prum Der Prumer Vertrag ist ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen derzeit 13 Mitgliedstaaten der EU das die grenzuberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern soll Beteiligte des Prumer Vertrags Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Die Eintragungen in der Karte durften die derzeitigen Vertragsparteien nicht zutreffend wiedergeben Was sind im Ubrigen Prum Entscheidungen vgl auch Disk Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Prum Mitglieder Teilnahme an Prum Entscheidungen Andere EU Mitgliedsstaaten Nicht EU Mitgliedsstaat aber Prum MitgliedDas Abkommen hat die amtliche Bezeichnung Vertrag uber die Vertiefung der grenzuberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere zur Bekampfung des Terrorismus der grenzuberschreitenden Kriminalitat und der illegalen Migration In Osterreich wird das Vertragswerk auch Schengen III Vertrag genannt Es wurde am 27 Mai 2005 im rheinland pfalzischen Prum geschlossen Signatarstaaten sind Belgien Deutschland Spanien Frankreich Luxemburg die Niederlande und Osterreich dem Abkommen beigetreten sind bisher Bulgarien Estland Finnland Rumanien Slowakei und Ungarn Die anderen EU Mitgliedstaaten konnen dem Vertrag beitreten sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet Der Vertrag von Prum ist kein EU Abkommen Inhaltsverzeichnis 1 Datenaustausch 2 Weitere Regelungsinhalte 3 Erste Erfahrungen und Erfolge 4 Datenschutz 5 Uberfuhrung in den Rechtsrahmen der Europaischen Union 6 Kritik 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseDatenaustausch BearbeitenDer Prumer Vertrag sieht vor dass Polizei und Strafverfolgungsbehorden direkt auf bestimmte Datenbanken zugreifen konnen die von den Behorden der anderen Vertragsstaaten gefuhrt werden Die Zugriffsberechtigung erstreckt sich auf DNA Analyse Dateien in Deutschland die DNA Datenbank des Bundeskriminalamts Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrucken in Deutschland das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS elektronische Register mit Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeughalterdaten in Deutschland das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt Bundesamts Die Daten und Informationsubermittlungen werden durch so genannte Nationale Kontaktstellen durchgefuhrt Dies sind in Deutschland das Bundeskriminalamt fur DNA Analyse Daten und Fingerabdrucke und das Kraftfahrt Bundesamt fur Kraftfahrzeugdaten Weitere Regelungsinhalte BearbeitenDer Prumer Vertrag enthalt daneben Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten Informationsubermittlung Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern 1 Massnahmen zur Bekampfung der illegalen Migration Einsatz von Dokumentenberatern Unterstutzung bei Ruckfuhrungen 1 Regelungen zu weiteren Formen der Zusammenarbeit gemeinsame Polizeieinsatze Nacheile Hilfe bei Grossereignissen Katastrophen und schweren Unglucksfallen mit transnationalen Auswirkungen Zusammenarbeit auf Ersuchen und Bestimmungen zum Datenschutz Der Vertrag enthalt somit sowohl Bestimmungen die dem Gemeinschaftsrecht u a Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern Massnahmen zur Bekampfung der illegalen Migration zuzurechnen sind als auch Bestimmungen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit u a grenzuberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit Erste Erfahrungen und Erfolge BearbeitenGegenwartig konnen die Prum Partner Deutschland Osterreich Belgien Luxemburg und Spanien als weltweit erste Staaten ihre DNA Datenbanken abgleichen Dies erleichtert die Polizeiarbeit dahingehend dass die DNA Daten innerhalb weniger Minuten verfugbar sind Zur Gewahrleistung eines hohen Datenschutzstandards wird dieser Abruf nur mit anonymisierten Indexdateien vorgenommen dem so genannten hit no hit Verfahren Nach diesem Verfahren erhalt die abfragende Polizeidienststelle nur die Mitteilung ob zu dem gesuchten Profil ebenfalls Daten beim anderen Vertragsstaat vorhanden sind oder nicht Um weitergehende Informationen etwa zur Identitat der Person zu erhalten mussen die Dienststellen in Kontakt treten bzw ein Rechtshilfeersuchen einleiten Der DNA Abgleich von offenen Spuren zwischen Deutschland und Osterreich hat bislang in Deutschland zu knapp 100 Treffern mit osterreichischen Datensatzen und umgekehrt zu gut 1 500 Treffern in Osterreich mit deutschen Datensatzen gefuhrt Es wurden mittlerweile uber 40 Treffer im Bereich der Totschlags beziehungsweise Morddelikte erzielt 2 Seit Februar 2008 tauschen Deutschland Luxemburg und Osterreich daneben als weltweit erste Staaten im automatisierten Verfahren auch Fingerabdruckdaten aus Die drei Staaten gewahren sich wechselseitig Zugriff auf ihre nationalen Fingerabdruckdatenbanken Die Polizeibehorden erhalten innerhalb weniger Minuten einen Hinweis ob zu dem eingegebenen Fingerabdruckprofil ebenfalls Erkenntnisse im anderen Staat vorliegen Auch dieser Abruf erfolgt uber das so genannte hit no hit Verfahren Datenschutz BearbeitenBescheinigte der damalige Bundesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar dem Vertrag 2006 noch insgesamt gesehen einen hohen datenschutzrechtlichen Standard der gleichwohl noch verbesserungswurdig sei 3 so werden in jungerer Zeit zunehmend datenschutzrechtliche Bedenken gegenuber der Praxis des Datenaustausches auf Grundlage des Prumer Vertrages laut In seiner Stellungnahme zur geplanten Uberfuhrung des Vertrages in EU Recht forderte das EU Parlament die EU Innenminister dazu auf beim grenzuberschreitenden Austausch von Polizeidaten den Datenschutz starker zu berucksichtigen In seinen Anderungsvorschlagen zum Vertrag forderte das EU Parlament ein angemessenes Datenschutzniveau fur die sensiblen personlichen Daten zu gewahrleisten die im Rahmen des Prumer Vertrages ubermittelt werden 4 Der oberste EU Datenschutzer Peter Hustinx kritisierte anlasslich seines Tatigkeitsberichts fur das Jahr 2007 den laxen Umgang der EU Innenminister mit personlichen Daten insbesondere bei der Durchsetzung des Vertrags von Prum 5 Zu seinem Inkrafttreten muss der Vertrag von den beteiligten Staaten ratifiziert werden In Deutschland ist der Prumer Vertrag durch das Gesetz vom 10 Juli 2006 veroffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I S 1458 1460 umgesetzt worden Uberfuhrung in den Rechtsrahmen der Europaischen Union Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Der nachfolgende Text ist veraltet die Entwicklung ist schon viel weiter Ein neuer Artikel Prumer Beschluss der EU ist in Vorbereitung aus dem sich ergeben wird dass alle EU Mitgliedstaaten und Norwegen und Island wahrscheinlich auch die Schweiz den Inhalt des Prumer Vertrags auf der Grundlage eines eigenen Prumer Beschlusses des Rates der EU der uber den Prumer Vertrag hinausgeht anwenden Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Justiz und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europaischen Union haben am 15 Februar 2007 beschlossen die Regelungen des Prumer Vertrags in das EU Recht zu uberfuhren 6 Auf der Tagung des Rates am 12 13 Juni 2007 erging seitens der Innen und Justizminister die politische Einigung fur einen Beschluss uber die Uberfuhrung der wesentlichen Vertragsregeln des Prumer Vertrags in den Rechtsrahmen der EU 7 Bei der von den Vertragsstaaten vorrangig angestrebten identischen Ubertragung aller Vertragsbestimmungen waren mehrere Rechtsakte notig gewesen die fur die Inhalte der 1 Saule mangels eines Initiativrechts der Mitgliedstaaten in diesem Bereich nur durch die Kommission hatten initiiert werden konnen Fur die konkrete Umsetzung wurde daher durch den Rat am 23 Juni 2008 ein Ratsbeschluss zu den Regelungen der 3 Saule verabschiedet 8 wahrend fur die Bestimmungen die der 1 Saule zuzurechnen sind kunftig weiter zwischen den Signatarstaaten sowie den Beitrittsstaaten der Vertrag anzuwenden sein wird weil derzeit nicht abzusehen ist ob und wann die Kommission von ihrem alleinigen Initiativrecht Gebrauch macht Damit wurden vor allem die fur die polizeiliche Zusammenarbeit relevanten Inhalte DNA Fingerabdruck und Zentrale Fahrzeugregister Datenaustausch Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen und Informationsaustausch uber terroristische Gefahrder sowie wesentliche Vertragsteile bzgl der Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit in den Rechtsrahmen der EU uberfuhrt Aufgrund der besonderen Situation zwischen dem Vereinigten Konigreich und Irland konnte die kontrovers diskutierte Uberfuhrung von Art 25 des Prumer Vertrags Massnahmen bei gegenwartiger Gefahr Beamte einer Vertragspartei hatten in dringenden Eilfallen ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei die gemeinsame Grenze uberschreiten durfen um im grenznahen Raum vorlaufige Massnahmen zur Abwehr einer gegenwartigen Gefahr fur Leib oder Leben zu treffen nicht umgesetzt werden Damit fand diese erstmals im deutsch osterreichischen Polizei und Justizvertrag festgeschriebene und im Prumer Vertrag kopierte Regelung auf europaischer Ebene noch keine allgemeine Zustimmung Fur alle Prum Vertragsstaaten ist diese Regelung jedoch in vollem Umfang anwendbar Kritik BearbeitenKritiker sehen in dem Vertrag der zwar nur zwischen einzelnen Staaten geschlossen wird aber anschliessend in EU Recht aufgenommen werden soll eine Umgehung des EU Parlaments Ausserdem verpflichten sich die Staaten auch dann Daten an andere Staaten weiterzugeben wenn die jeweiligen Handlungen im eigenen Land keinen Straftatbestand erfullen 9 Siehe auch BearbeitenSchengener AbkommenLiteratur BearbeitenThilo Weichert Wo liegt Prum Der polizeiliche Datenaustausch in der EU bekommt eine neue Dimension In Datenschutz Nachrichten 1 2006 S 12 15 datenschutzzentrum de Eric Topfer Nadelsuche im wachsenden Heuhaufen Die Vernetzung polizeilicher Datenbanken nach Prum In Telepolis 6 November 2008 heise de Peters Emma Vertrag von Prum In Freilaw Freiburg Law Students Journal Ausgabe 2 2008 ISSN 1865 0015 Donatos Papayannis Die Polizeiliche Zusammenarbeit und der Vertrag von Prum In Zeitschrift fur Europarechtliche Studien 11 2008 S 219 251 Weblinks Bearbeitenbmj de PDF 304 kB Anderung vom 23 Juni 2008 Informationen des deutschen Bundesjustizministeriums zum Prumer Vertrag Memento vom 4 Mai 2007 im Internet Archive heise online Warnungen vor Superdatenbank der SicherheitsbehordenEinzelnachweise Bearbeiten a b Vereinfachte grenzuberschreitende Zusammenarbeit Prumer Vertrag Bundesministerium der Justiz abgerufen aus dem Internet Archive Version vom 26 April 2006 PDF bei www bmi bund de Peter Schaar Datenaustausch und Datenschutz im Vertrag von Prum In Datenschutz und Datensicherheit 30 2006 S 691 693 EU Parlament Datenschutz fur Prum Meldung bei futurezone orf vom 22 April 2008 Hustinx kritisiert Umgang mit Polizeidaten Meldung bei futurezone orf vom 15 Mai 2008 Minister einigen sich auf EU weite Vernetzung von Gen und Fingerabdruckdatenbanken Meldung bei www heise de vom 15 Februar 2007 Rat der EU Mitteilung an die Presse Nr 10267 07 vom 12 13 Juni 2007 S 11 http www consilium europa eu ueDocs cms Data docs pressData de jha 94711 pdf Beschluss 2008 615 JI des Rates vom 23 Juni 2008 zur Vertiefung der grenzuberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere zur Bekampfung des Terrorismus und der grenzuberschreitenden Kriminalitat 2007 bringt neue Uberwachung Schengen III nun im Echtbetrieb ARGE DatenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prumer Vertrag amp oldid 235962089