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Polizeikontrolle ist ein Begriff aus dem deutschen Polizeirecht Sie dient ausschliesslich der Gefahrenabwehr Die Regelungen zur Polizeikontrolle richten sich bei den Landespolizeien nach den Vorschriften im jeweiligen Bundesland und bei der Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz Eine Polizeikontrolle wird durch Personenkontrolle Feststellung der Identitat von Personen auslanderrechtliche Prufung usw Uberprufung der Echtheit von Dokumenten Uberprufung von Fahrzeugen in polizeirechtlicher Hinsicht keine Verkehrskontrolle und der mitgefuhrten Sachen sowie jeweils durch Abgleich der Daten mit dem Bestand der Fahndungsdateien durchgefuhrt Hierzu ist je nach Bundesland auch die Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen moglich Eine Polizeikontrolle ist weder eine strafprozessuale Kontrollstelle Strafverfahrensrecht 111 StPO noch eine Verkehrskontrolle nach 36 V 1 StVO Verkehrsrecht Dabei sehen manche Polizeigesetze ebenfalls Kontrollstellen nach dem Gefahrenabwehrrecht vor z B 12 I Nr 4 PolG NRW auf die der Begriff der Polizeikontrolle anders als bei der strafprozessualen Kontrollstelle zutrifft 1 Siehe auch BearbeitenGefahrengebiet Polizeirecht Cop MapWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Polizeikontrolle Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Fabian Toros Pascal Forster Rechtsfragen zu Fahrzeugkontrollen und Kontrolltagen In Deutsches Polizeiblatt Nr 6 2018 S 18 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizeikontrolle amp oldid 212878098