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Ein Pfandlehen mittelhochdeutsch Phantlehen lateinisch feudum pignoratitium war eine seit dem 12 Jahrhundert bekannte und in seiner Zulassigkeit umstrittene Rechtspraxis eine Zwischenform von Lehnsrecht und Pfandrecht mit unklarer rechtssystematischer Einordnung Es handelte sich dabei um ein von dem Lehnsherrn seinem Darlehensgeber d h seinem Glaubiger verliehenes aber ablosbares Lehnrecht an dem als Pfand dienenden Grundbesitz oder anderweitigen Gut Der vom Glaubiger als Pfand genommene Grundbesitz des Schuldners wurde somit gleichzeitig Lehen des Glaubigers der damit Lehnsmann der Schuldners wurde Der Lehnsherr konnte also durch die Drohung der Wiedereinlosung Druck auf den Lehnsmann Glaubiger ausuben da dieser der Landeshoheit des Schuldners unterstellt wurde Literatur BearbeitenKarl Friedrich Krieger Die Lehnshoheit der deutschen Konige im Spatmittelalter ca 1200 1437 Scientia Aalen 1979 ISBN 3 511 02843 4 C G Homeyer Des Sachsenspiegels zweiter Theil 2 Band Berlin 1844 S 345 351 Pfandlehen In Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 10 Heft 5 6 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1999 ISBN 3 7400 0986 1 adw uni heidelberg de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfandlehen amp oldid 193635423