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Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle PVK ist der Evaluationsdienst der Bundesversammlung dem Schweizer Parlament Sie unterstutzt es in seiner verfassungsmassigen Aufgabe der Wirksamkeitsuberprufung Art 170 Bundesverfassung Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Ablauf von Evaluationen der PVK 3 Rechtsgrundlagen und institutionelles Umfeld der PVK 4 Verwendung der Evaluationen der PVK 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie PVK arbeitet im Auftrag der parlamentarischen Kommissionen Sie fuhrt im Auftrag der Geschaftsprufungskommissionen GPK von National und Standerat Studien zur Rechtmassigkeit Zweckmassigkeit und Wirksamkeit der Tatigkeiten der Bundesbehorden durch Die PVK weist die GPK auf Themen hin die aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht einer vertieften Abklarung bedurfen Die PVK uberpruft im Auftrag der GPK und anderer parlamentarischer Kommissionen die Qualitat von Evaluationen welche die Bundesverwaltung selbst veranlasst hat sowie deren Verwendung in Entscheidungsprozessen 1 Ablauf von Evaluationen der PVK BearbeitenBei den Evaluationen handelt es sich um wissenschaftliche Untersuchungen Die PVK geht nach folgenden Schritten vor 2 Auftrag Die GPK beider Rate beauftragen die PVK gemeinsam mit der Durchfuhrung von Evaluationen oder beschliessen uber Evaluationsantrage anderer Kommissionen Projektskizze Die PVK erstellt eine Projektskizze die in der Regel mehrere Untersuchungsvorschlage enthalt Die zustandige Kommission entscheidet welcher Vorschlag umgesetzt wird Ab diesem Zeitpunkt arbeitet die PVK unabhangig Untersuchungskonzept Die PVK prazisiert in einem internen Untersuchungskonzept die Fragestellungen die Bewertungskriterien sowie die wissenschaftliche Methodik und stellt eine detaillierte Zeit und Ressourcenplanung auf Durchfuhrung Die PVK verkehrt fur die Datenerhebung Auskunfte Dokumentationen etc direkt mit den betroffenen Bundesstellen Sie verfugt dabei uber weitreichende Informationsrechte die sie auch an von ihr beauftragte Expertinnen und Experten ubertragen kann Berichterstattung Die PVK fasst die Ergebnisse der Evaluation in einem Berichtsentwurf zusammen den sie den betroffenen Bundesstellen zur Stellungnahme vorlegt Den fertigen Bericht stellt sie der zustandigen Kommission vor Veroffentlichung Die zustandige Kommission zieht die politischen Schlussfolgerungen aus der Evaluation der PVK und formuliert gegebenenfalls Empfehlungen zuhanden der Behorden oder reicht parlamentarische Vorstosse ein Falls keine schutzenswerten Interessen gegen eine Publikation sprechen wird der Bericht der PVK veroffentlicht Rechtsgrundlagen und institutionelles Umfeld der PVK BearbeitenUm die parlamentarische Oberaufsicht zu verstarken hat die Bundesversammlung 1990 beschlossen mit der PVK einen professionellen Dienst einzurichten der im Auftrag der parlamentarischen Kommissionen Evaluationen plant und durchfuhrt Die PVK ist mehrheitlich im Auftrag der GPK tatig und verfugt dabei uber umfassende Informationsrechte Artikel 10 Parlamentsverwaltungsverordnung 3 in Verbindung mit den Artikeln 67 153 und 156 Parlamentsgesetz 4 Die PVK verkehrt mit allen Bundesbehorden Amtsstellen und ubrigen Tragern von Bundesaufgaben direkt und kann von ihnen Auskunfte und Unterlagen einfordern Die Auskunftspflicht der Behorden wird nicht durch das Amtsgeheimnis beschrankt Die PVK kann externe Experten beauftragen und ihnen dieselben Informationsrechte ubertragen Die PVK arbeitet ausschliesslich im Auftrag von parlamentarischen Kommissionen ist in der Bearbeitung der Auftrage jedoch unabhangig 5 Sie ist Teil der Parlamentsdienste und administrativ dem Sekretariat der GPK unterstellt Verwendung der Evaluationen der PVK BearbeitenDie GPK formulieren auf der Grundlage der Evaluationen der PVK in aller Regel politische Folgerungen und Empfehlungen die sich an den Bundesrat oder an Fuhrungsgremien der Bundesgerichte richten und die sie meistens veroffentlichen 6 Damit erhohen sie unter anderem den offentlichen Druck auf den Bundesrat Dieser ist verpflichtet zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen nicht jedoch sie umzusetzen In den Jahren 2012 bis 2019 hat er uber 80 Prozent der Empfehlungen in seiner ersten Stellungnahme ganz oder teilweise angenommen und sich einverstanden erklart sie umzusetzen Diese hohe Zustimmung des Bundesrates tauscht jedoch etwas denn die GPK gaben sich mit der ersten Stellungnahme des Bundesrates meist nicht zufrieden sondern gelangten nochmals an ihn und verlangten bspw genauere Informationen 7 Als Druckmittel konnen die GPK auch parlamentarische Vorstosse einsetzen Zwischen 2012 und 2019 haben sie im Nachgang zu drei Evaluationen insgesamt funf Postulate eingereicht die alle vom jeweils zustandigen Rat angenommen wurden 8 Je nach Empfehlung sind vom Bundesrat unterschiedliche Massnahmen gefordert Diese konnen von organisatorischen Veranderungen uber die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen Verordnungen oder Weisungen bis hin zu Informatikprojekten reichen Die GPK schliessen die Untersuchungen ab wenn sie mit der angekundigten Umsetzung ihrer Empfehlungen zufrieden sind In Nachkontrollen uberprufen sie die tatsachliche Umsetzung ihrer Empfehlungen nach rund zwei Jahren Die PVK kann sie dabei unterstutzen und bei Bedarf in Kurzevaluationen spezifische Fragen abklaren Literatur BearbeitenChristoph Battig Andreas Tobler Art 27 Uberprufung der Wirksamkeit In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 242 251 Online Simone Ledermann Andreas Tobler Art 27 Uberprufung der Wirksamkeit In Martin Graf Andrea Caroni Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Aktualisierung 2021 parliaments ch Basel 2021 ISBN 978 3 9525215 1 9 S 72 76 sgp ssp net Christoph Battig Philippe Schwab La place de l evaluation dans le cadre du controle parlementaire In Katia Horber Papazian Hrsg Regards croises sur l evaluation en Suisse Presses polytechniques et universitaires romandes Lausanne 2015 S 1 23 Simone Ledermann Felix Strebel Evaluation als Kontrollinstrument des Parlaments In Die Volkswirtschaft 10 2019 S 14 17 Online Simone Ledermann Die Ausgestaltung der Unabhangigkeit von Evaluationsdiensten Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Kontext der Aufsichtsorgane des Bundes In LeGes 2016 1 S 63 82 Online European Parliamentary Research Service Irmgard Anglmayer Better Regulation practices in national parliaments Brussels 2020 S 50 52 Andreas Tobler Ruckblick auf 30 Jahre Parlamentarische Verwaltungskontrolle Jubilaumsanlass vom 25 November 2021 Tagungsbericht In LeGes 33 2022 S 1 4 Online Weblinks BearbeitenParlamentarische Verwaltungskontrolle PVK Einzelnachweise Bearbeiten Parlamentsdienste Dienstleistungen und Rechtsgrundlagen der PVK Abgerufen am 10 Januar 2018 Parlamentsdienste Ablauf von Evaluationen Abgerufen am 10 Januar 2018 Parlamentsverwaltungsverordnung Abgerufen am 3 Februar 2021 Parlamentsgesetz Abgerufen am 8 Januar 2018 Parlamentsverwaltungsverordnung Abgerufen am 3 Februar 2021 Parlamentsdienste Verwendung der Evaluationen Abgerufen am 10 Januar 2018 Simone Ledermann Felix Strebel Evaluation als Kontrollinstrument des Parlaments In Die Volkswirtschaft 10 2019 S 16 Simone Ledermann Felix Strebel Evaluation als Kontrollinstrument des Parlaments In Die Volkswirtschaft 10 2019 S 16 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parlamentarische Verwaltungskontrolle amp oldid 226972708