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Als Nachlasswert bezeichnet man im Rechtswesen den kalkulatorischen Wert eines Nachlasses unter Berucksichtigung des gesamten Nachlassvermogens und nach Abzug aller vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten 1967 Abs 2 BGB Der Nachlasswert wird als erstes mit Stichtag zum Todestag des Erblassers in einem Nachlassverzeichnis erfasst im Verlaufe der Nachlassverwaltung durch Zubuchungen zum Beispiel bei Zinsertragen und Abbuchungen zum Beispiel des Nachlasspflegerhonorars und der Gerichtskosten standig fortgeschrieben und dann als aktueller Nachlasswert bezeichnet Eine andere Bezeichnung ist Aktivnachlass Der Nachlasswert wird verwendet um die Gerichtsgebuhren fur die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft und fur die Erteilung des Erbscheines festzusetzen in der Erbauseinandersetzung den Nachlass nach den Erbquoten rechnerisch richtig an die Erben verteilen zu konnen die Erbschaftsteuer festsetzen zu konnen die Pflichtteilsanspruche zu berechnen etwaige Ruckzahlungsverpflichtungen gegenuber dem Sozialhilfetrager 102 SGB XII oder der Justizkasse fur Betreuer oder Vormundsvergutungen 1836e BGB zu errechnen Weblinks BearbeitenNachlassverzeichnis PDF 676 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachlasswert amp oldid 196721601