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Als mundtot von lat mundium mhd Munt bezeichnete man fruher entmundigte Erwachsene die unter Vormundschaft standen Mundtoterklarung in der Heidelberger Zeitung 2 Juli 1867Vor Inkrafttreten des BGB am 1 Januar 1900 wurden verschwendungssuchtige Personen mundtot erklart Sie wurden unter die Kuratel eines Betreuers gestellt Die Parallele zur heutigen Betreuung unter Einwilligungsvorbehalt liegt auf der Hand Wer mit einem fur mundtot Erklarten ein Geschaft abschloss in die der Kurator nicht einwilligte hatte das Nachsehen z B indem er seine Forderung verlor Solche Vertrage waren nichtig auch wenn der Vertragspartner des fur mundtot Erklarten nichts von dessen Entmundigung wusste Zum Schutz der Mitburger wurde die Mundtoterklarung offentlich gemacht Der Antrag auf Mundtoterklarung wurde beim zustandigen Amtsgericht gestellt Oft beantragten die Ehefrauen verschwendungs und trunksuchtiger Ehemanner die Mundtoterklarung um den Ruin des Familienvermogens abzuwenden Das Badische Landrecht sah im Kapitel Von der Mundtodtmachung folgende Regelungen vor 513 Den Verschwendern kann verboten werden ohne Beywirkung eines von dem Gericht verordneten Beystands zu rechten Vergleiche zu schliessen Anlehen aufzunehmen ablosliche Kapitalien zu erheben oder daruber Empfangs Scheine zu geben auch Guter zu veraussern oder zu verpfanden 513 a Wer etwas gegen dieses Verbot unternimmt mithin sich durch den ersten Grad der Mundtodtmachung nicht bessern lasst kann nachmals vollig mundtodt gemacht werden wodurch er unter den Saz 509 verfallt auch unfahig wird lezte Willens Verordnungen zu machen 514 Die eine wie die andere Verfugung kann von jedem nachgesucht werden der das Recht hat auf Entmundigung anzutragen Das Gesuch wird auf gleiche Weise verhandelt und entschieden Eine wie die Andere kann nur unter Beobachtung der gleichen Formlichkeiten aufgehoben werden 515 Wo eine Mundlosigkeit durch Entmundigung oder Mundtodt Erklarung in Frage ist kann weder in dem ersten noch zweyten Rechtszug ein Urtheil gefallt werden ohne den Kron Anwald mit seinem Antrag zu vernehmen Die ursprungliche Begriffsbedeutung ist heute nicht mehr allgemein bekannt meist wird die Formulierung jemanden mundtot machen verwendet um damit auszudrucken dass jemandem verboten wird sich zu einer bestimmten Sache zu aussern Allerdings schwingt die ursprungliche Bedeutung dabei noch mit indem jemand der mundtot gemacht wurde keine Berechtigung mehr hat zu einem Thema Stellung zu nehmen Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary mundtot Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Mundtoterklarung aus AugsburgSiehe auch BearbeitenEntmundigungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mundtot Recht amp oldid 220795956